Schrittweise Umstellung auf Smart Meter: Was Haushalte wissen müssen
Ab 2025 beginnt der verpflichtende Einbau digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, in vielen deutschen Haushalten. Bis 2032 sollen die Geräte flächendeckend in Haushalten und Unternehmen installiert sein, um den Stromverbrauch effizienter zu erfassen und die Energiewende digital zu unterstützen. Die neue Regelung betrifft insbesondere Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh, Betreiber von Photovoltaikanlagen über 7 kW sowie Haushalte mit steuerbaren Geräten wie Wärmepumpen.
Einbau-Pflicht ab 2025: Wer muss einen Smart Meter installieren?
Ab nächstem Jahr beginnt der verpflichtende Einbau für bestimmte Haushalte. Betroffen sind:
- Haushalte mit einem Stromverbrauch über 6.000 kWh pro Jahr
- Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kW Leistung
- Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen oder Wallboxen
Betroffene Haushalte werden mindestens drei Monate im Voraus schriftlich informiert. Der Messstellenbetreiber hat ab der Beauftragung vier Monate Zeit, den Smart Meter einzubauen. Für die allgemeine Einführung gibt es klare Fristen: Bis Ende 2025 sollen 20 % der betroffenen Haushalte umgerüstet sein, bis Ende 2030 fast alle.
Smart Meter vs. digitale Stromzähler: Was ist der Unterschied?
Die neuen Geräte umfassen digitale Stromzähler und gegebenenfalls ein Gateway zur Datenübertragung. Ein digitaler Zähler ohne Gateway wird als moderne Messeinrichtung bezeichnet, während ein vollständiger Smart Meter über ein Gateway verfügt, das Verbrauchsdaten regelmäßig an Netzbetreiber und Stromanbieter übermittelt. So können Nutzer ihren Stromverbrauch in Echtzeit per App verfolgen und bei dynamischen Tarifen gezielt auf günstige Zeiten verlagern.
Kosten für den Smart Meter: Was Verbraucher erwarten können
Für den verpflichtenden Einbau eines Smart Meters fallen keine zusätzlichen Kosten an. Entscheiden sich Haushalte freiwillig für die Umrüstung, können Messstellenbetreiber einmalig bis zu 30 Euro berechnen. Eventuell notwendige Umbauten am Zählerschrank sind jedoch kostenpflichtig und können mehrere hundert bis tausend Euro betragen. Daher ist es ratsam, sich vorab ein Kostenangebot einzuholen.
Für Mieter sind die Einbaukosten unproblematisch, da der Vermieter diese trägt und nicht auf die Miete umlegen darf. Die jährlichen Betriebskosten für Smart Meter sind gesetzlich auf maximal 20 Euro begrenzt, bei höheren Verbräuchen können bis zu 120 Euro anfallen.
Datenschutz und Sicherheit bei Smart Meter: Wie sicher sind die Daten?
Die neue Regelung setzt hohe Sicherheitsstandards, um sensible Verbrauchsdaten zu schützen. Datenübertragungen sind verschlüsselt und werden nur an berechtigte Empfänger wie Netzbetreiber weitergeleitet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat strenge Vorgaben zur Datenverarbeitung erlassen, um Missbrauch zu verhindern.