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Förderung von Balkonkraftwerken in Deutschland – Ein Überblick für alle Bundesländer

Das erwartet Sie in diesem Artikel

Balkonkraftwerke, auch bekannt als Stecker-Solaranlagen oder Mini-PV-Anlagen, sind kleine Photovoltaiksysteme, die einfach an eine Steckdose angeschlossen werden können. Sie bestehen in der Regel aus ein oder zwei Solarmodulen und ermöglichen es Haushalten, eigenen Strom zu erzeugen, der direkt verbraucht wird. 

    Für wen eignet sich ein Balkonkraftwerk?

    Balkonkraftwerke sind besonders für Mieter oder Eigentümer geeignet, die keine große Dachfläche zur Verfügung haben. Sie passen perfekt zu Personen, die eine kleine, flexible Lösung suchen, um ihre Stromkosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Auch für Haushalte, die ihren Eigenverbrauch optimieren wollen, sind sie eine gute Lösung. In der Regel kann man mit einem Balkonkraftwerk jedoch nicht den gesamten Strombedarf eines Haushalts decken.

    Stromproduktion und Einsparpotenzial

    Ein Balkonkraftwerk mit 600 bis 800 Watt Leistung kann jährlich etwa 300 bis 500 kWh Strom produzieren, abhängig von der Ausrichtung, der Sonneneinstrahlung und dem Standort. Bei einem Strompreis von 30 bis 40 Cent pro kWh können somit jährlich bis zu 240 Euro an Stromkosten eingespart werden. Die Investitionskosten belaufen sich auf etwa 800 bis 1.000 Euro, was bedeutet, dass sich die Anlage in etwa 4 bis 8 Jahren amortisieren kann.

    Vorteile eines Balkonkraftwerks

    • Kostenersparnis: Selbst erzeugter Solarstrom reduziert den Strombezug aus dem Netz. Je höher der Strompreis, desto mehr lohnt sich ein Balkonkraftwerk.
    • Umweltfreundlich: Solarenergie ist sauber und emissionsfrei. Mit einer Mini-Solaranlage leistest du einen Beitrag zur Energiewende.
    • Einfache Installation: Balkonkraftwerke lassen sich ohne großen Aufwand über eine Steckdose anschließen und erfordern keine baulichen Veränderungen am Haus.
    • Förderungen: Viele Bundesländer und Kommunen bieten finanzielle Anreize für den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken.
    • Mehrwertsteuerbefreiung: Seit 2023 sind Mini-PV-Anlagen von der Mehrwertsteuer befreit, was die Anschaffungskosten senkt.

    Nachteile eines Balkonkraftwerks

    • Begrenzte Leistung: Eine Mini-Solaranlage kann nur einen Teil des Strombedarfs abdecken (meist 300 bis 500 kWh pro Jahr).
    • Anmeldepflicht: Die Anlage muss beim Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden.
    • Keine Einspeisevergütung: Überschüssiger Strom wird zwar ins Netz eingespeist, aber ohne Vergütung.

    Technische Voraussetzungen, Betrieb und Einspeisung eines Balkonkraftwerks

    Ein Balkonkraftwerk kann direkt an eine normale Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Allerdings gibt es Vorschriften zur Netzverträglichkeit: Die maximale Wechselrichterleistung darf 800 Watt nicht überschreiten. 

    Alte Stromzähler, die rückwärtslaufen können, müssen ausgetauscht werden. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) ist innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erforderlich.

     Der erzeugte Strom wird zunächst für den Eigenverbrauch genutzt, und nur der überschüssige Strom kann ins Netz eingespeist werden. Allerdings ist bei den meisten Mini-Solaranlagen keine separate Einspeisevergütung vorgesehen.

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    Förderung von Balkonkraftwerken nach Bundesland

    In Deutschland gibt es zahlreiche Förderprogramme für Balkonkraftwerke auf Landes- und kommunaler Ebene. Die Höhe der Förderung variiert je nach Standort und kann zwischen 50 und 500 Euro liegen.

    In Baden-Württemberg gibt es ein breites Angebot an Förderprogrammen für Balkonkraftwerke, wobei die Fördersummen von Stadt zu Stadt stark variieren. Besonders hoch ist die Förderung in Heidelberg, wo bis zu 750 € für Besitzer eines Heidelberger-Passes gewährt werden. Städte wie Freiburg und Friedrichshafen bieten pauschale Zuschüsse von 200 bis 300 € an. Kleinere Orte wie Fellbach fördern Balkonkraftwerke mit 100 €. Besonders wichtig: Die Anträge müssen meist vor dem Kauf gestellt werden. In vielen kleineren Gemeinden gibt es jedoch keine Förderung.

    Relevante Städte und deren Förderungen:

    Heidelberg: Gefördert werden Steckersolargeräte mit einer Wechselrichterleistung von maximal 800 Watt, wobei pro Zähler nur eine solche Anlage zulässig ist. Die Förderung deckt 50 % der Kosten für Module, Wechselrichter und Montagematerial bis zu 200 Euro ab. Heidelberg-Pass-Inhaber können bis zu 400 Euro abzüglich 50 Euro Eigenanteil erhalten. Zudem werden 50 % der Installationskosten bis zu 100 Euro gefördert; für Heidelberg-Pass-Inhaber sind es bis zu 200 Euro.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Heidelberg

    Freiburg bietet eine pauschale Förderung von 200 Euro für den Anschluss eines Balkonkraftwerks an. Diese Förderung richtet sich an Besitzer von Stecker-Solaranlagen und deckt die Kosten für den Anschluss ab.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Freiburg

    Friedrichshafen  fördert den Kauf von Balkonkraftwerken mit einem Zuschuss von 300 Euro pro Haushalt, wenn die Solaranlage eine Mindestleistung von 300 Watt erreicht. Diese Unterstützung soll die Nutzung erneuerbarer Energien erleichtern und den Umstieg auf umweltfreundliche Energiequellen fördern. 

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Friedrichshafen

    Konstanz fördert steckerfertige Balkon-Photovoltaikanlage mit einem pauschal Zuschuss zu Anschlusskosten in Höhe von 200 Euro pro Anlage und Wohneinheit. 

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Konstanz

    Stuttgart bezuschusst den Einsatz von steckerfertigen PV-Anlagen mit einem pauschalen Betrag von 200 Euro je Anlage. Für Besitzer einer gültigen Bonuscard + Kultur erhöht sich der Zuschuss auf 300 Euro. Zusätzlich werden begleitende Maßnahmen, wie die Installation von Dach- und Fassaden-Photovoltaik, Stromspeicher und Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge, ebenfalls gefördert. Je nach Projekt können auch höhere Zuschüsse für spezielle Maßnahmen, wie die Volleinspeisung, gewährt werden. auschal 200 €, Bonuscard-Inhaber erhalten 300 €.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Stuttgart

    Ulm bietet eine Förderung von bis zu 50 % der Kosten für Stecker-Solaranlagen, jedoch maximal 150 Euro pro Wohneinheit. 

    Weitere Informationen zur Förderung von Mini-PV-Anlagen in Ulm

    Ludwigsburg bietet im Rahmen des Programms „KlimaBonus Ludwigsburg“ eine pauschale Förderung von 300 Euro für steckerfertige Balkon-Solaranlagen. Besitzer einer Ludwigsburg-Card können sogar bis zu 1.450 Euro erhalten. Ein Antrag ist nicht erforderlich – es genügt, eine maximal zwei Monate alte Rechnung über den Kauf der Mini-Solaranlage bei der Stadt einzureichen, um die Fördersumme zu erhalten.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Ludwigsburg

    Weinheim bietet eine Förderung von bis zu 100 Euro für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks pro Wohn- oder Nutzungseinheit.

    Zusätzlich gibt es eine kostenlose Beratung im Rahmen der Photovoltaikinitiative, die in Zusammenarbeit mit der Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg (KLiBA) durchgeführt wird.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Weinheim.

    In Bayern gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke, abhängig von der jeweiligen Stadt. Die höchste Förderung bietet München mit bis zu 240 Euro, während andere Städte wie Coburg und Forchheim ebenfalls ansehnliche Summen bereitstellen. Besonders in Städten wie Augsburg und Ingolstadt ist die Förderung pro Anlage attraktiv, jedoch gibt es kleinere Förderbeträge in Orten wie Memmingen oder Peiting. In ländlicheren Regionen ist die Förderung oft geringer oder nicht vorhanden.

    Augsburg bietet eine Förderung von Balkonkraftwerken an, bei der Stecker-Solaranlagen mit einer Mindestleistung von 350 Watt-Peak pauschal mit 100 Euro unterstützt werden. Wichtig hierbei ist, dass der Förderantrag vor dem Kauf eingereicht und genehmigt werden muss.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Augsburg

    Coburg bietet eine Förderung von 250 Euro pro steckerfertige Mini-Solaranlage. Diese Unterstützung ist Teil des Programms „Regenerative Energien“, das den Einsatz von Photovoltaiksystemen, Batteriespeichern und anderen nachhaltigen Energiekonzepten fördert. 

    Weitere Informationen zur Förderung von Mini-Solaranlagen in Coburg.

    Fürth: Die Stadt Fürth fördert die Anschaffung von steckerfertigen Erzeugungsanlagen, wie zum Beispiel Balkon-Photovoltaikanlagen, mit einem Zuschuss von 75 Euro.

    Weitere Informationen zur Förderung von steckerfertigen Balkonkraftwerken in Fürth.

    Ingolstadt: Die Stadt Ingolstadt hatte ein Förderprogramm für Mini-Solaranlagen, das bis zum 30.09.2023 lief. 

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Ingolstadt.

    München: Die Landeshauptstadt fördert Mini-Solaranlagen seit Oktober 2022 mit bis zu 50 % der Kosten. Ab 2024 erfolgt die Förderung durch 40 Cent pro installiertem Watt Peak, bis maximal 800 Wp, was eine maximale Förderung von 320 Euro bedeutet. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Kauf der Anlage gestellt wird. Die Rechnung muss auf die antragstellende Person ausgestellt sein. 

    In Berlin wird das SolarPLUS-Programm durch die Senatsverwaltung gefördert. Bürger können eine Förderung von bis zu 500 Euro für Balkonkraftwerke erhalten, solange die Anlage bestimmte technische Kriterien erfüllt.

    Der Antrag muss online eingereicht werden, und Mieter benötigen die Zustimmung des Vermieters. Die Förderung ist auf 14.000 Anträge beschränkt. Wichtig: Die Anlage darf nicht mehr als 2000 Watt peak leisten und muss bei der Bundesnetzagentur registriert werden, wenn sie ans öffentliche Netz angeschlossen wird.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Berlin.

    In Brandenburg gibt es lediglich eine Stadt mit mehr als 75.000 Einwohnern:

    Potsdam: Die Förderung für Balkonkraftwerke in Potsdam wurde aufgrund hoher Nachfrage im Jahr 2024 vorübergehend eingestellt. Der Haushalt für Investitionsfördermaßnahmen, wie die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen, ist ausgeschöpft. Eine Neubeantragung von Fördermitteln ist ab dem 1. März 2024 möglich. Privatpersonen konnten bislang Zuschüsse für Photovoltaik-Installationen, darunter auch Balkonkraftwerke, beantragen, allerdings sind die Mittel aktuell nicht verfügbar. Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Potsdam gibt es auf der offiziellen Seite der Landeshauptstadt.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Potsdam.

    In Bremen gibt es derzeit keine speziellen Förderprogramme für Balkonkraftwerke. Dies bedeutet, dass Haushalte in der Stadt auf allgemeine bundesweite Förderungen oder Initiativen privater Anbieter zurückgreifen müssen, wenn sie eine Mini-Solaranlage oder ein Balkonkraftwerk installieren möchten.

    Hamburg bietet aktuell keine spezifischen Förderprogramme für steckerfertige Photovoltaikanlagen (auch Balkonkraftwerke genannt), aber Bürger profitieren von der bundesweiten Mehrwertsteuerbefreiung, die seit dem 1. Januar 2023 gilt. Diese Steuerbefreiung senkt die Anschaffungskosten deutlich und macht die Investition in erneuerbare Energien attraktiver. Die Stadt arbeitet zudem an einer umfassenden Solarstrategie, um den Ausbau von Solarenergie zu fördern, einschließlich Maßnahmen wie einem geplanten „PV-Gipfel“ und Mieterstromprojekten.

    Weitere Informationen zur Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen in Hamburg.

    In Hessen gibt es zahlreiche Förderprogramme für steckerfertige Solaranlagen in verschiedenen Städten.  Es lohnt sich, die Förderbedingungen genau zu prüfen, da die Höhe der Zuschüsse und die Anforderungen wie bei allen anderen Bundesländern auch je nach Stadt unterschiedlich sind.

    Darmstadt fördert Mini-Photovoltaikanlagen und Balkonmodule mit bis zu 200 Euro für Anlagen von 200 bis 450 Wp und bis zu 400 Euro für Anlagen bis 800 Wp, jedoch maximal 50 % der Kosten. Für einkommensschwache Haushalte gibt es zusätzliche Unterstützung, etwa beim Austausch energieintensiver Haushaltsgeräte wie Kühlschränken oder Wäschetrocknern. Haushalte müssen bestimmte Kriterien erfüllen, wie den Bezug von Sozialleistungen oder Wohngeld, und einen Eigenanteil von 75 Euro leisten. Die Initiative Arbeit bietet eine Energiesparberatung zur Unterstützung an.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Darmstadt.

    Frankfurt am Main fördert Mini-PV-Anlagen mit 50 % der förderfähigen Kosten (75 % für Frankfurt-Pass-Inhaber). Allerdings sind die Fördermittel aktuell ausgeschöpft, und Anträge können derzeit nicht gestellt werden.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Frankfurt am Main.

    Kassel fördert den Kauf eines Balkonkraftwerks mit 150 Euro für alle Bürger.

    Für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die an einer Energieeinsparberatung (Stromspar-Check) teilnehmen, kann der Zuschuss auf bis zu 500 Euro erhöht werden.

    Weitere Informationen zur Förderung von Mini Solaranlagen in Kassel.

    Offenbach prüft derzeit die Einführung eines Förderprogramms für Balkonkraftwerke. Ziel ist es, den Bürgern einen Anreiz zu bieten, in Mini-PV-Anlagen zu investieren, um ihren Stromverbrauch zu senken und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Vorgeschlagen wird eine Förderung von bis zu 100 Euro pro Anlage. Dies würde rund 500 Haushalte pro Jahr unterstützen, insbesondere Mietern und Wohnungseigentümern, die keine Möglichkeit haben, größere Photovoltaikanlagen zu installieren. (Stand 10.2024, Quelle)

    Wiesbaden bietet aktuell keine städtische Förderung mehr für Stecker-Solaranlagen.

    In Mecklenburg-Vorpommern wird der Kauf von steckerfertigen Solaranlagen mit bis zu 500 Euro für Mieter gefördert. Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Bundesland, die entweder Mieter oder Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen sind. Aktuell sind die Fördermittel für Eigentümer jedoch erschöpft. Der Antrag muss nach Kauf und Installation der Anlage eingereicht werden. Wichtig: Zubehörteile oder Eigenbau sind von der Förderung ausgeschlossen.

    Weitere Informationen zur Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern

    Rostock: In Rostock wird der Kauf und die Installation von steckerfertigen Mini-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) mit einem Zuschuss von bis zu 500 Euro gefördert. Dies gilt für Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die entweder zur Miete wohnen oder selbstgenutztes Eigentum besitzen.

    Weitere Informationen zur Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen in Rostock.

    Schwerin: Auch Schwerin bietet eine Förderung von bis zu 500 Euro für Balkonkraftwerke an. Die Förderung richtet sich ebenfalls an Mieter und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Schwerin.

    Niedersachsen fördert den Ausbau erneuerbarer Energien in vielen Städten, um den CO₂-Ausstoß zu verringern und den Anteil an grünem Strom zu erhöhen. Verschiedene Förderprogramme unterstützen Bürger dabei, Mini-Photovoltaikanlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, zu installieren. Besonders hervorzuheben sind Städte wie Braunschweig, die verschiedene Förderoptionen anbieten, insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen.

    Braunschweig unterstützt Balkonkraftwerke mit bis zu 200 Euro für steckerfertige PV-Anlagen mit einer Leistung von 0,35 bis 0,8 kVA. Ein Bonus von 150 Euro wird gewährt, wenn der Antragsteller Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG bezieht.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Braunschweig.

    Osnabrück fördert ab dem 6. Mai 2024 Photovoltaikanlagen im Rahmen des Programms „Osnabrück saniert.“ Für jede kWp-Leistung, die über 8 kWp hinaus installiert wird, gibt es einen Zuschuss von 500 Euro pro kWp. Insgesamt stehen 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, davon 1,5 Millionen speziell für Photovoltaikprojekte. Antragsberechtigt sind Hausbesitzer und gemeinnützige Vereine, die eine energetische Sanierung ihrer Gebäude durchführen möchten.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Osnabrück.

     

    Oldenburg fördert die Nutzung von Plug-In Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerken) zur Reduktion von CO2-Emissionen. Die Förderung richtet sich nach der Leistung des Wechselrichters und beträgt zwischen 200 Euro (300-400 Watt) und 300 Euro (501-600 Watt). Die Förderung ist an spezifische Antrags- und Bewilligungsbedingungen geknüpft, und es erfolgt eine einmalige Auszahlung nach Nachweis der Installation.

    Zudem bietet die Stadt eine geförderte Solarberatung mit einem Zuschuss von 75 Euro an, bei einem Eigenanteil von 50 Euro.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken und Solarberatung in Oldenburg.

    Nordrhein-Westfalen bietet in verschiedenen Städten Förderprogramme für steckerfertige PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) an. Es gibt Unterschiede in den Förderhöhen und Anforderungen, abhängig von der jeweiligen Stadt. In größeren Städten wie Köln, Düsseldorf und Essen können die Förderungen zwischen 200 und 600 Euro betragen. Diese Programme zielen darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die CO2-Emissionen zu verringern. Häufig müssen Anträge vor dem Kauf der Anlagen gestellt werden.

    Bielefeld biete keine spezifischen Informationen zu Förderungen von Balkonkraftwerken verfügbar.

    Bochum bietet Förderprogramme für Photovoltaikanlagen, jedoch keine dedizierte Förderung für steckerfertige Balkon-PV-Anlagen (Stand: Oktober 2024).

    Bonn bietet keine spezifische Förderung für Balkonkraftwerke. Photovoltaik-Förderungen allgemein sind jedoch vorhanden.

    In Dortmund werden 50 % der förderfähigen Kosten für den Kauf eines Steckersolargerätes (inkl. Wechselrichter, Anschlusskabel und Montagehalterung) gefördert, jedoch maximal 500 Euro pro Gerät. Für Sozialbonus-Berechtigte beträgt der Zuschuss 95 % der Kosten, bis zu 950 Euro. Sozialbonus-berechtigte Personen umfassen u.a. Empfänger von SGB II-, SGB XII-Leistungen oder Wohngeld. Eine Unterstützung bei der Antragstellung und Registrierung bietet der Caritas Energiesparservice.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Dortmund.

    Duisburg erteilt keine dedizierte Förderung für Balkonkraftwerke. Allgemeine Förderungen für Erneuerbare Energien können genutzt werden.

    Düsseldorf fördert steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) mit bis zu 600 Euro. Haushalte mit geringem Einkommen und einem Düsselpass können einen Zuschuss von 800 Euro erhalten, zusätzlich unterstützt von der Bürgerstiftung und der Deutschen Postcode Lotterie. Wichtig ist, dass die Anlagen erst nach der Antragstellung und Erhalt einer Fördernummer angeschafft werden dürfen. Eine vorherige Energieberatung ist obligatorisch, insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Düsseldorf.

    Essen hat das Förderprogramm für Photovoltaik- und Solaranlagen aufgrund der Haushaltsbeschränkungen 2024 gestoppt. Anträge, die vor dem 27. Juni 2024 eingereicht wurden, werden weiter bearbeitet, während Anträge danach abgelehnt werden müssen. Für die Jahre 2025 und 2026 wird voraussichtlich wieder ein Budget zur Verfügung stehen.

    Die Stadt Essen informiert über die Fortsetzung des Programms auf seiner Website unter www.essen.de

    In Köln werden Steckersolargeräte gefördert, wenn sie als Komplettpaket erworben werden. Selbst gebaute Systeme oder der Kauf einzelner Komponenten sind von der Förderung ausgeschlossen. Die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters beträgt 600 Watt. Pro Wohneinheit können bis zu 200 Euro als Zuschuss beantragt werden. Für den Antrag müssen verschiedene Unterlagen wie Bestellbestätigungen und technische Datenblätter eingereicht werden.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Köln.

    Mainz bietet verschiedene Förderungen im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms. Aktuell gibt es allerdings keine spezifische Förderung für Balkonkraftwerke. Alternativ können allgemeine Solarförderungen und Beratungen durch die städtischen Stellen in Anspruch genommen werden.

    Mehr Informationen erhalten Sie bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz.

    Ludwigshafen fördert ebenfalls Solarprojekte, jedoch gibt es derzeit keine separaten Fördermittel für Mini-Solaranlagen oder Stecker-Solargeräte. Hausbesitzer und Mieter können sich dennoch über allgemeine Fördermöglichkeiten und Beratungen zu Photovoltaikanlagen informieren.

    Auch Koblenz bietet allgemeine Unterstützungsprogramme für nachhaltige Energien an. Spezielle Balkonkraftwerk-Förderungen werden aktuell nicht angeboten, aber allgemeine Solaranlagenprogramme könnten von Interesse sein.

    Weitere Informationen zur Förderung von Solaranlagen in diesen Städten sind über die jeweiligen Stadtverwaltungen oder die Energieagentur Rheinland-Pfalz verfügbar.

    Im Saarland gibt es aktuell nur begrenzte Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke.

    Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat ein kleines Programm zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen aufgelegt, allerdings sind direkte Förderungen für Balkonkraftwerke eher selten. Andere Städte wie Neunkirchen und Homburg bieten vor allem Beratungsangebote zu erneuerbaren Energien an, um Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten der Solarstromnutzung aufzuklären. Dabei steht die Unterstützung durch Energieberater im Fokus.

    Relevante Städte und deren Förderungen:

    Saarbrücken: Aktuell keine spezifische Förderung für Balkonkraftwerke, aber Photovoltaik-Anlagen werden im Rahmen der städtischen Klimaprogramme unterstützt.

    In Homburg gibt es eine Förderung für steckerfertige Photovoltaikanlagen, wie beispielsweise Balkonkraftwerke, mit einer Leistung von bis zu 600 Watt. Stromkunden, die eine solche Anlage installieren, können einen Zuschuss von 50 Euro erhalten. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, den Einsatz von erneuerbaren Energien in privaten Haushalten zu fördern.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Homburg.

    In Sachsen bieten einige Städte Förderungen für Balkonkraftwerke an, wobei die Bedingungen und Zuschüsse unterschiedlich ausfallen. Hier sollten Antragsteller stets darauf achten, die Förderung vor dem Kauf der Anlage zu beantragen. Besonders größere Städte haben spezifische Programme zur Unterstützung erneuerbarer Energien. Wichtige Städte in Sachsen wie Leipzig, Dresden und Chemnitz bieten ihren Bürgern jeweils eigene Fördermöglichkeiten.

    Relevante Städte und deren Förderungen:

    In Leipzig beträgt die maximale Förderung für ein Stecker-Solar-Gerät 500 Euro. Wenn die Gesamtkosten der Anlage niedriger sind, deckt die Förderung 100 % der Kosten ab. Es ist ein Verwendungsnachweis erforderlich, um zu zeigen, dass die Mittel für den Kauf und die Installation der Anlage verwendet wurden. Überschüssige Beträge über 10 Euro müssen an die Stadt Leipzig zurückgezahlt werden.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Leipzig.

    Dresden: Bietet eine ähnliche Förderung an, mit Zuschüssen von bis zu 300 Euro für steckerfertige Photovoltaikanlagen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Dresden.

    Chemnitz: Ermöglicht ebenfalls eine Förderung von Balkonkraftwerken mit einem Zuschuss von bis zu 200 Euro pro Anlage, je nach Leistung.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Chemnitz.

    In Sachsen-Anhalt sind derzeit keine spezifischen regionalen Förderprogramme für Balkonkraftwerke bekannt. Allerdings können Interessierte von der bundesweiten Mehrwertsteuerbefreiung profitieren, die seit Januar 2023 für die Anschaffung solcher Anlagen gilt und die Kosten für Solarmodule, Wechselrichter und Zubehör reduziert. Ein solches Balkonkraftwerk mit einer Leistung von bis zu 600 Watt kann einen Schritt in Richtung Eigenstromerzeugung und Energiekostensenkung darstellen. Weitere politische Entwicklungen und mögliche Förderungen sind künftig denkbar.

    In Schleswig-Holstein gibt es spezifische Förderungen für Balkonkraftwerke in Kiel und Lübeck:

    Kiel stellt pro Jahr 300.000 Euro zur Förderung von Photovoltaikanlagen bereit, einschließlich steckerfertiger PV-Anlagen. Gefördert werden Kosten für Anschaffung, Installation und begleitende Maßnahmen, die zur Erreichung der städtischen Klimaneutralität beitragen. Die Fördersätze sind projektabhängig, und Anträge können über das Umweltschutzamt eingereicht werden.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Kiel

    Lübeck fördert seit 2023 Balkonkraftwerke bis 600 Watt mit einem Zuschuss von 200 Euro pro Anlage. Das Programm ist auf 500 Anlagen limitiert, und die Förderung richtet sich auch an Mieter mit Balkonen oder kleinen Dachflächen.

    Weitere Informationen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Lübeck

    In Thüringen gibt es aktuell keine flächendeckende Förderung für Balkonkraftwerke auf Landesebene. Das frühere landesweite Programm SolarInvest, das solche Projekte unterstützte, ist aufgrund der hohen Nachfrage und ausgeschöpften Mittel derzeit nicht verfügbar​.

    Dennoch bieten einzelne Städte und Gemeinden teilweise eigene Förderprogramme an. Zum Beispiel gewährt die Stadt Jena eine Unterstützung von bis zu 200 Euro bzw. maximal 25 % der Anschaffungskosten für Balkonkraftwerke. In der Gemeinde Dornheim gibt es sogar einen Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Anlage. Falls Sie also in Thüringen wohnen, könnte eine Anfrage bei Ihrer Stadtverwaltung lohnenswert sein, um lokale Fördermöglichkeiten zu prüfen.

    Zusätzlich bestehen bundesweite Anreize, wie die Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlagen bis 30 kWp und Vereinfachungen im Anmeldeprozess durch das neue Solarpaket I, das die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke auf 800 Watt erhöht und die Registrierung im Marktstammdatenregister vereinfacht​

    Für detaillierte Informationen über die bundesweiten Vergünstigungen und lokale Initiativen können Sie sich an die jeweiligen Stadtverwaltungen oder Energieberatungsstellen in Thüringen wenden.

    Steuervorteile für Betreiber von Photovoltaikanlagen

    Neben direkten Zuschüssen und Förderprogrammen können Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage auch von verschiedenen steuerlichen Vorteilen profitieren:

    • Anschaffungskosten für die Photovoltaikanlage und Umbauten, die im Zusammenhang mit der Installation stehen (z.B. Dachverstärkungen), sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
    • Laufende Kosten wie Versicherungsprämien und Wartungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden.

    Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen, deren jährliche Einnahmen 17.500 Euro nicht übersteigen, können die Kleinunternehmerregelung nutzen und sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Dadurch wird die Abwicklung der steuerlichen Pflichten deutlich vereinfacht.

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