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Mit den steuerlichen Änderungen, die Anfang 2023 und 2024 in Kraft getreten sind, hat die Bundesregierung die Investition in Photovoltaikanlagen für private und gewerbliche Betreiber attraktiver denn je gestaltet. Durch Steuererleichterungen bei Umsatz- und Einkommenssteuer sowie den Abbau bürokratischer Hürden profitieren Betreiber von kleineren Anlagen finanziell und administrativ. Hier erfahren Sie, welche Steuervorteile möglich sind und wie Sie diese optimal nutzen.
Photovoltaik und Steuern: Die wichtigsten Änderungen
Keine Umsatzsteuer auf kleine Photovoltaikanlagen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Diese Regelung betrifft die folgenden Komponenten und Dienstleistungen:
- Solarmodule, Wechselrichter und Batteriespeicher
- Lieferung und Installation der Anlage
- Zubehör wie Laderegler oder Verkabelung
Voraussetzung: Die Anlage muss auf einem Wohnhaus oder in dessen Nähe installiert werden. Bei Mehrfamilienhäusern gilt eine Grenze von 15 kWp je Wohneinheit.
Tipp: Die Umsatzsteuerbefreiung erspart Ihnen das komplizierte Verfahren der Vorsteuererstattung. Diese Regelung gilt auch rückwirkend, wenn die Anlage vor dem 31. Dezember 2023 gekauft, aber erst 2024 in Betrieb genommen wurde.
Einkommenssteuerbefreiung für kleine PV-Anlagen
Einnahmen aus der Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz sind bis zu einer bestimmten Anlagengröße von der Einkommenssteuer befreit:
- Bis 30 kWp Bruttoleistung auf Einfamilienhäusern, Carports und Garagen
- Bis 15 kWp je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern oder Mischgebäuden
Diese Regelung gilt nicht nur für neue, sondern auch für bestehende Anlagen rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Es ist unerheblich, ob der Strom selbst genutzt oder eingespeist wird.
Kleinunternehmerregelung
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sofern Ihre Einnahmen folgende Grenzen nicht überschreiten:
- 22.000 Euro im Jahr der Inbetriebnahme
- 50.000 Euro im Folgejahr
Durch die Kombination der Einkommen- und Umsatzsteuerbefreiung wird die Verwaltung von Photovoltaikanlagen erheblich erleichtert.
Hinweis: Wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, können unter Umständen andere steuerliche Regelungen vorteilhafter sein. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten.
Was Sie bei Photovoltaikanlagen steuerlich absetzen können
1. Handwerkerleistungen
Kosten für die Installation, Wartung und Reparatur Ihrer Photovoltaikanlage können als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
- Bis zu 20 % der Arbeitskosten können direkt von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
- Maximaler Steuerabzug: 1.200 Euro pro Jahr.
Beispiel: Werden in der Rechnung 2.000 Euro für Arbeitskosten ausgewiesen, können Sie 400 Euro direkt von Ihrer Einkommenssteuer abziehen.
2. Ackerland für Photovoltaik verpachten
Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen für Photovoltaikanlagen verpachten, gelten die Einnahmen grundsätzlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie unterliegen der Einkommenssteuer.
Wichtig: Prüfen Sie, ob für Sie die Umsatzsteuerpflicht oder die Kleinunternehmerregelung günstiger ist.
Welche Steuern fallen bei Photovoltaik an?
Die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen hängt von der Nutzung und Größe der Anlage ab:
- Umsatzsteuer: Bei Anlagen bis 30 kWp entfällt die Umsatzsteuer auf Kauf und Betrieb.
- Einkommenssteuer: Einnahmen aus der Einspeisung sind steuerfrei, sofern die Leistungsgrenzen eingehalten werden.
- Grundsteuer: Photovoltaikanlagen beeinflussen die Grundsteuer in der Regel nicht, da sie nicht als bauliche Veränderung gelten.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Photovoltaik-Förderung in Deutschland – Ein Überblick für alle Bundesländer.
Checkliste: Steuerliche Vorteile optimal nutzen
Nutzen Sie die folgenden Schritte, um alle steuerlichen Vorteile Ihrer Photovoltaikanlage auszuschöpfen:
- Größe der Anlage prüfen: Liegt die Bruttoleistung unter 30 kWp (15 kWp bei Wohneinheiten), profitieren Sie von Steuererleichterungen.
- Umsatzsteuerbefreiung beantragen: Bestätigen Sie beim Kauf, dass die Anlage den Voraussetzungen der 0 %-Regelung entspricht.
- Einkommenssteuerbefreiung nutzen: Melden Sie die Anlage im Marktstammdatenregister, aber nicht beim Finanzamt, sofern sie steuerbefreit ist.
- Handwerkerleistungen geltend machen: Weisen Sie Arbeitskosten in Rechnungen gesondert aus, um den Steuerabzug zu maximieren.
- Beratung in Anspruch nehmen: Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein über individuelle Optimierungen beraten.
Für eine umfassende Planung Ihrer Photovoltaikanlage lesen Sie unsere Checkliste zur Anschaffung einer Photovoltaikanlage.