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Photovoltaik (PV) spielt eine zentrale Rolle für die Energiewende und das Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung. Mit der stetigen Reduktion fossiler Energien und der Förderung erneuerbarer Energien ist die Solarenergie ein unverzichtbarer Baustein zur Erreichung der gesetzten CO₂-Reduktionsziele. Die Möglichkeit, Sonnenenergie in Strom umzuwandeln, bietet Haushalten nicht nur finanzielle Vorteile durch Einsparungen, sondern auch durch zusätzliche Einnahmen durch die Einspeisung von überschüssigem Strom ins öffentliche Netz
Der selbst erzeugte Strom kann für den eigenen Haushalt genutzt werden, wodurch erhebliche Stromkosten eingespart werden. Eine Photovoltaikanlage erzeugt tagsüber, besonders bei sonnigem Wetter, Strom, den man direkt im eigenen Haushalt verbrauchen kann. Dies reduziert die Menge an Strom, die man vom Netzbetreiber kaufen muss. Da der Strompreis in Deutschland aktuell bei rund 35 – 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) liegt, spart jede Kilowattstunde, die aus der eigenen PV-Anlage stammt, diese Kosten ein.
Einsparungen durch Eigenverbrauch
Direkte Ersparnis:
- Eine typische PV-Anlage mit 5 kWp Leistung erzeugt im Jahr etwa 4.500 bis 5.000 kWh Strom, abhängig vom Standort und der Sonneneinstrahlung.
- Davon kann man im Haushalt etwa 20-40 % direkt verbrauchen, was ca. 1.000 bis 2.000 kWh entspricht.
- Bei einem Strompreis von 35 Cent pro kWh spart man durch diesen Eigenverbrauch etwa 350 bis 700 Euro pro Jahr.
Was bedeutet kWp?
Der Begriff „kWp“ steht für „Kilowatt Peak“ und beschreibt die maximale Leistungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage unter idealen Bedingungen, also bei voller Sonneneinstrahlung. Es gibt an, wie viel elektrische Leistung die Solarmodule der Anlage bei optimalen Bedingungen (z. B. sonniges Wetter und idealer Sonnenstand) erzeugen können. Die Einheit „kWp“ ist somit ein Maß für die Leistung der Anlage, nicht für die tatsächliche Menge an produziertem Strom.
Eine PV-Anlage mit 5 kWp bedeutet, dass die Anlage unter optimalen Bedingungen eine Spitzenleistung von 5 Kilowatt liefern kann. Diese Leistung wird allerdings nicht konstant über das ganze Jahr erreicht, da die Menge an erzeugtem Strom von Faktoren wie der Tageszeit, dem Wetter und der Ausrichtung der Anlage abhängt.
- 1 kWp produziert in Deutschland im Durchschnitt etwa 900 bis 1.100 kWh Strom pro Jahr, abhängig vom Standort.
- Eine 5-kWp-Anlage erzeugt also jährlich etwa 4.500 bis 5.500 kWh Strom.
Beispiel: Wenn ein Haushalt einen jährlichen Stromverbrauch von 4.500 kWh hat, könnte eine 5-kWp-Anlage diesen Verbrauch nahezu komplett decken – abhängig davon, wie viel Strom selbst verbraucht wird und wie viel ins Netz eingespeist wird.
Steigerung durch Batteriespeicher:
- Mit einem Batteriespeicher kann der Eigenverbrauch auf bis zu 60-80 % erhöht werden, da der tagsüber produzierte Strom auch in den Abend- und Nachtstunden genutzt werden kann.
- Das kann die jährlichen Einsparungen auf bis zu 1.200 Euro steigern, abhängig von der Haushaltsgröße und dem Strombedarf.
Beispielrechnung für eine 5 kWp Photovoltaik-Anlage
Stromerzeugung pro Jahr: 5.000 kWh
Eigenverbrauch (ohne Batteriespeicher): 30 % von 5.000 kWh = 1.500 kWh
Strompreis: 35 Cent pro kWh
Einsparungen ohne Batteriespeicher:
1.500 kWh (Eigenverbrauch) × 0,35 €/kWh = 525 Euro Ersparnis pro Jahr
Einsparungen mit Batteriespeicher:
Eigenverbrauch (mit Batteriespeicher): 70 % von 5.000 kWh = 3.500 kWh
3.500 kWh (Eigenverbrauch) × 0,35 €/kWh = 1.225 Euro Ersparnis pro Jahr
Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen:
- Da die Strompreise in Deutschland tendenziell steigen, macht sich eine PV-Anlage besonders in den kommenden Jahren bezahlt. Jede Kilowattstunde Strom, die nicht vom Netz bezogen wird, schützt vor zukünftigen Preiserhöhungen.
- Rechnet man mit einer jährlichen Strompreissteigerung von etwa 5 %, erhöht sich die Einsparung durch Eigenverbrauch langfristig weiter.
Einspeisevergütung für nicht selbst genutzten Strom
Die Einspeisevergütung ist die finanzielle Entschädigung, die der Betreiber einer Photovoltaikanlage erhält, wenn er den nicht selbst genutzten Strom in das öffentliche Netz einspeist. Sie wird vom Netzbetreiber gezahlt und ist eine feste Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde (kWh). Diese Vergütung ist gesetzlich geregelt und wird über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt.
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von der Größe der PV-Anlage und davon ab, ob der Betreiber einen Teil des Stroms selbst nutzt (Teileinspeisung) oder den gesamten erzeugten Strom ins Netz abgibt (Volleinspeisung).
Hier sind die aktuellen Vergütungssätze für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden:
Aktuelle Vergütungssätze (Stand August 2024):
- Bis 10 kWp: 8,03 Cent/kWh (Teileinspeisung), 12,73 Cent/kWh (Volleinspeisung)
- 10-40 kWp: 6,95 Cent/kWh (Teileinspeisung), 10,67 Cent/kWh (Volleinspeisung)
- 40-100 kWp: 5,68 Cent/kWh (Teileinspeisung), 10,68 Cent/kWh (Volleinspeisung)
Die Einspeisevergütung wird für das Jahr, in dem die PV-Anlage in Betrieb geht, und für die folgenden 20 Jahre garantiert. Das bedeutet, dass der Betreiber über diesen Zeitraum hinweg mit festen Einnahmen pro eingespeister Kilowattstunde Strom rechnen kann.
Voraussetzungen für die Einspeisevergütung:
- Registrierung im Marktstammdatenregister: Jede PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dies ist verpflichtend und sollte innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
- Anschluss an das öffentliche Netz: Die PV-Anlage muss an das Stromnetz angeschlossen sein, damit der überschüssige Strom eingespeist werden kann.
- Stromzähler: Ein Zähler, der den eingespeisten Strom misst, muss installiert sein, damit die genaue Menge an eingespeister Energie abgerechnet werden kann.
- Vertrag mit dem Netzbetreiber: Der Betreiber der PV-Anlage muss einen Vertrag mit dem örtlichen Netzbetreiber abschließen, der dann die Einspeisevergütung auszahlt.
Bundesweite Förderinstrumente
Auf Bundesebene gibt es verschiedene Instrumente, die die Installation von Photovoltaikanlagen unterstützen:
-
KfW-Förderkredite: Über das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ können zinsgünstige Kredite für die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen und Batteriespeichern beantragt werden. Diese Kredite gelten für private, gewerbliche und kommunale Projekte.
Weitere Informationen zum KfW Förderkredit Nr. 270 für Strom und Wärme.
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EEG-Einspeisevergütung: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben Betreiber von PV-Anlagen Anspruch auf eine Einspeisevergütung für den Strom, den sie ins Netz einspeisen. Diese Vergütung variiert je nach Anlagengröße und wird für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert.
Weiterführende Informationen zu den Fördersätzen für Solaranlagen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur unter EEG-Förderung und -Fördersätze -
Mehrwertsteuerbefreiung: Seit 2023 sind PV-Anlagen und Batteriespeicher mehrwertsteuerfrei, was die Anschaffungskosten für Verbraucher reduziert.
Weitere Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlage finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministerium
Förderung der Photovoltaik nach Bundesländern
Im Folgenden werden die spezifischen Förderprogramme, Beratungsangebote und Beispielrechnungen für jedes Bundesland detailliert vorgestellt.
Baden-Württemberg bietet zahlreiche Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen (PV) und Batteriespeicher, sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene. Städte wie Stuttgart, Freiburg im Breisburg, Mannheim, Heidelberg, Tübingen, Ulm und Karlsruhe fördern den Ausbau erneuerbarer Energien und unterstützen Bürgerinnen und Bürger bei der Installation von PV-Anlagen und Speichern.
Stuttgart
In Stuttgart gibt es mit der „Solaroffensive“ umfassende Förderprogramme für PV-Anlagen, insbesondere wenn der erzeugte Strom vollständig ins öffentliche Netz eingespeist wird:
- Förderung für Volleinspeisung: Bis zu 600 Euro pro kWp installierter Leistung.
- Förderung für Dachanlagen: 350 Euro pro kWp für Anlagen auf Dächern.
- Zusätzliche Förderung für Stromspeicher: Bis zu 300 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität.
- Förderung für Wallboxen: Ein Zuschuss von bis zu 1.000 Euro für die Verlegung der nötigen Elektrokabel, wenn eine Wallbox zusammen mit einer PV-Anlage installiert wird.
Die Antragsstellung erfolgt über das städtische Förderportal, und die Förderung muss vor der Installation beantragt werden.
Freiburg im Breisgau
Freiburg im Brsg. fördert über das Programm „Klimafreundlich Wohnen“ den Einbau von Batteriespeichern und besonderen PV-Anlagen wie Gründach- und Fassadenanlagen:
- Förderung für Batteriespeicher: 150 Euro pro kWh Speicherkapazität, maximal 1.500 Euro.
- Förderung für PV-Anlagen: 150 Euro pro kWp Leistung, maximal 1.500 Euro, wenn die Anlage größer gebaut wird als gesetzlich vorgeschrieben.
- Bonus für besondere Anlagen: Extra-Boni für PV-Anlagen auf Gründächern, an Fassaden, auf denkmalgeschützten Gebäuden und für Mieterstromanlagen.
Zusätzlich werden kostenlose Beratungen zur Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern angeboten.
Mannheim
Die Stadt Mannheim unterstützt PV-Projekte, die über die gesetzlich vorgeschriebene Solarpflicht hinausgehen:
- Förderung für Dachanlagen: 160 Euro pro kWp Leistung, maximal 2.400 Euro.
- Zusätzliche Förderung für kombinierte Anlagen: Wenn eine PV-Anlage mit einer Dachbegrünung kombiniert wird, erhöht sich der Zuschuss auf 250 Euro pro kWp, maximal 3.750 Euro.
- Förderung für Fassaden-PV: 200 Euro pro kWp für PV-Anlagen an Fassaden, maximal 3.000 Euro.
- Bonus für denkmalgeschützte Gebäude: 300 Euro pro kWp, maximal 4.500 Euro.
Heidelberg
In Heidelberg gibt es ebenfalls Zuschüsse für den Ausbau von Photovoltaikanlagen:
- Förderung für PV-Anlagen: 100 Euro pro kWp installierter Leistung, bis zu 10.000 Euro.
- Förderung für aufgeständerte Anlagen: Noch höhere Zuschüsse für Anlagen auf Grünflächen, Parkplätzen oder an Fassaden.
Die Antragsstellung erfolgt auf der Website der Stadt Heidelberg unter der Rubrik Förderbaustein Photovoltaikanlagen.
Tübingen
Tübingen fördert seit Mai 2024 Photovoltaik-Anlagen besonders großzügig:
- Förderung für voll belegte Dachflächen: 1.500 Euro für PV-Anlagen ab 2 kWp, 2.250 Euro für Anlagen ab 6 kWp und 3.000 Euro für Anlagen ab 10 kWp.
- Norddach-Bonus: Bis zu 2.000 Euro für Anlagen auf nach Norden ausgerichteten Dachflächen.
- Zuschuss für Indach-PV-Anlagen: Förderung für integrierte Solaranlagen, die direkt ins Dach eingebaut werden.
Ulm
Die Stadt Ulm unterstützt ebenfalls den Ausbau von PV-Anlagen und Stromspeichern mit dem Ulmer Energieförderprogramm:
- Förderung für PV-Anlagen: 75 Euro pro kWp für Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 kWp und 100 kWp.
- Förderung für Batteriespeicher: Ein Zuschuss für Speichersysteme, abhängig von der Kapazität.
Die Förderung wird im Rahmen des Ulmer Energieförderprogramms 2024 bereitgestellt, und Anträge müssen vor Baubeginn eingereicht werden.
Karlsruhe
Auch in Karlsruhe gibt es Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher im Rahmen des Förderprogramm „KlimaBonus Karlsruhe“ :
- Förderung für PV-Anlagen: Zuschüsse für Solaranlagen, die auf Dächern oder Freiflächen installiert werden.
- Förderung für Batteriespeicher: Zuschüsse für die Installation von Stromspeichern, die den Eigenverbrauch von Solarstrom erhöhen.
Die Anträge müssen bei der Stadtverwaltung eingereicht werden, und die Förderung ist abhängig von der verfügbaren Fördersumme.
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es zahlreiche Beratungsangebote, die von der Verbraucherzentrale und regionalen Energieagenturen durchgeführt werden. Bürgerinnen und Bürger können sich hier umfassend über die Möglichkeiten zur Installation von PV-Anlagen informieren.
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Bietet kostenlose und vergünstigte Beratungen an, sowohl online als auch vor Ort. Weitere Informationen und Terminbuchung.
- BAFA-Zuschuss: 50 % der Beratungskosten werden bis zu 650 Euro gefördert, bei größeren Gebäuden bis zu 850 Euro.
Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit der Förderungen
Kosten einer typischen 5 kWp-PV-Anlage in Stuttgart:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anschaffungskosten PV-Anlage | 8.000 Euro |
Förderung Stuttgart (350 Euro/kWp) | 1.750 Euro |
Nettoinvestition | 6.250 Euro |
Jährliche Einsparung (Eigenverbrauch + Einspeisung) | 730 Euro |
Mit dieser Förderung kann die PV-Anlage innerhalb weniger Jahre amortisiert werden, insbesondere wenn der Eigenverbrauch durch einen Stromspeicher optimiert wird.
Antragsverfahren und wichtige Fristen
Alle Förderanträge müssen vor der Installation der PV-Anlage oder des Batteriespeichers eingereicht werden. Die meisten Städte bieten Online-Portale für die Antragstellung an, die genauen Voraussetzungen und Fristen variieren jedoch je nach Kommune. In der Regel wird empfohlen, die Anträge frühzeitig zu stellen, da viele Förderprogramme gedeckelte Fördersummen haben.
In Bayern gibt es sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene vielfältige Fördermöglichkeiten für den Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV) und Batteriespeichern. Besonders das Programm „Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ in München sowie die städtischen Förderungen in Regensburg und Fürth sind hervorzuheben. Diese Förderungen tragen erheblich dazu bei, die Energiewende voranzutreiben und den Einsatz von Solarenergie im Freistaat zu erhöhen.
München
Die Stadt München bietet über das „Klimaneutrale Gebäude (FKG)“-Programm besonders attraktive Zuschüsse für den Ausbau von PV-Anlagen und anderen energetischen Maßnahmen:
- Förderung für PV-Anlagen: 249 Euro pro kWp installierter Leistung für PV-Anlagen auf Wohngebäuden.
- Zusatzförderung für denkmalgeschützte Gebäude und dachintegrierte Anlagen: 332 Euro pro kWp.
- Bonus für Glas-Glas-Module und Gründächer: 42 Euro für Glas-Glas-Module und 83 Euro pro kWp für PV-Anlagen in Kombination mit Gründächern.
Die Fördersätze sinken alle sechs Monate, die nächste Senkung erfolgt im Januar 2025. Die Antragstellung erfolgt über das städtische Förderportal, und Fördermittel müssen vor dem Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden.
Regensburg
Regensburg unterstützt seit März 2023 den Ausbau von PV-Anlagen mit einem Zuschussprogramm:
- Förderung für PV-Anlagen: 100 Euro pro kWp installierter Leistung, bis zu einem maximalen Zuschuss von 1.500 Euro für Anlagen mit 15 kWp.
- Zusätzlicher Bonus: 200 Euro pauschal für PV-Anlagen auf Gründächern, denkmalgeschützten Gebäuden oder Fassadenanlagen.
Die Anträge müssen gestellt werden, bevor mit der Installation der PV-Anlage begonnen wird. Hier kommen Sie zur Förderung von Photovoltaik der Regensburg.
Fürth
Die Stadt Fürth bietet ebenfalls Zuschüsse für PV-Anlagen und Batteriespeicher an:
- Förderung für PV-Anlagen: 25 Euro pro kWp installierter Leistung, mit einer maximalen Förderung von 750 Euro für Anlagen bis zu 30 kWp.
- Förderung für Batteriespeicher: Ein pauschaler Zuschuss von 250 Euro für die Installation eines Stromspeichers.
Diese Förderungen werden über die „Infra Fürth“, ein Tochterunternehmen der Stadt, bereitgestellt. Die entsprechenden Informationen zu den Förderrichtlinien und zur Antragstellung finden sich auf folgender Website.
Erlangen
Aufgrund einer Haushaltssperre hat die Stadt Erlangen das Förderprogramm für PV-Anlagen ab dem 1. Juli 2024 eingestellt. Es werden keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen, bereits bewilligte Zuschüsse werden jedoch weiterhin ausgezahlt. Bürgerinnen und Bürger können sich nach wie vor kostenlos über die energetische Sanierung und Fördermöglichkeiten beraten lassen.
Weitere Städte in Bayern
Andere Städte und Gemeinden in Bayern bieten ebenfalls Förderprogramme für PV-Anlagen, allerdings variieren diese je nach Region und Verfügbarkeit der Mittel. So gibt es in Augsburg, Würzburg und Ingolstadt ebenfalls kommunale Programme, die Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gewähren. Es empfiehlt sich, vorab bei den jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen nach den aktuell geltenden Förderungen zu fragen.
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung in Bayern
In Bayern gibt es eine Vielzahl an Beratungsstellen, die Bürgerinnen und Bürgern Informationen über den Einbau von PV-Anlagen und deren Förderung bieten. So können Sie die Website des VerbraucherService Bayern besuchen.
- Energieagenturen Bayern: In allen Regionen gibt es lokale Energieagenturen, die kostenlose und vergünstigte Beratungen zur Installation von PV-Anlagen anbieten. Die Beratungen werden in der Regel durch öffentliche Mittel bezuschusst.
- BAFA-Zuschuss: Für Vor-Ort-Beratungen zu Photovoltaik können Bürgerinnen und Bürger in Bayern bis zu 850 Euro an Zuschüssen erhalten. Diese Beratungen umfassen die Erstellung eines Sanierungsfahrplans und konkrete Empfehlungen zur Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern.
Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit der Förderungen
Kosten einer typischen 5 kWp-PV-Anlage in München:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anschaffungskosten PV-Anlage | 8.000 Euro |
Förderung München (249 Euro/kWp) | 1.245 Euro |
Nettoinvestition | 6.755 Euro |
Jährliche Einsparung (Eigenverbrauch + Einspeisung) | 780 Euro |
Durch die Kombination von Förderungen und Einsparungen amortisiert sich die Anlage in wenigen Jahren. Besonders attraktiv ist die Förderung für denkmalgeschützte Gebäude oder Anlagen, die in Kombination mit Gründächern installiert werden, da hier zusätzliche Boni hinzukommen.
Antragsverfahren und wichtige Fristen
Die Anträge auf Förderung müssen grundsätzlich vor Beginn der Installation der PV-Anlagen und Batteriespeicher gestellt werden. In München erfolgt die Antragstellung über das städtische Förderportal, in Regensburg und Fürth sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig. Es ist ratsam, die Anträge so früh wie möglich einzureichen, da viele Förderprogramme gedeckelte Mittel haben, die nach dem „First-Come-First-Served“-Prinzip vergeben werden.
In Berlin gibt es auf Landesebene ein umfassendes Förderprogramm für Photovoltaikanlagen (PV) und Batteriespeicher über das „Solar-Plus-Programm“. Dieses Programm bietet attraktive Zuschüsse für private Haushalte, insbesondere für spezielle PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden und Gründächern. Bis zum 31. Dezember 2024 können Förderanträge gestellt werden.
Förderung für Batteriespeicher und PV-Anlagen
Das Solar-Plus-Programm unterstützt sowohl den Kauf von Batteriespeichern als auch spezielle Photovoltaikanlagen. Es unterscheidet sich je nach Gebäudetyp (Ein- oder Mehrfamilienhäuser) und dem Standort der PV-Anlage:
- Batteriespeicher für Ein- und Zweifamilienhäuser: 300 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität, maximaler Zuschuss von 15.000 Euro.
- Batteriespeicher für Mehrfamilienhäuser: Bis zu 65 % der Kosten für die Anschaffung und Installation von Stromspeichern, maximal 30.000 Euro.
- Förderung für PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden oder Gründächern: Zuschüsse von bis zu 65 % der Mehrkosten, die durch die spezielle Bauweise oder den Denkmalschutz anfallen.
Zusätzlich werden Zuschüsse für Dachgutachten sowie für die Einbaukosten neuer Zählerschränke gewährt. Diese Maßnahmen sind besonders für größere und komplexere PV-Projekte von Vorteil, da sie die Gesamtkosten erheblich senken können.
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung
In Berlin gibt es mehrere Beratungsangebote, die Hauseigentümer bei der Planung und Umsetzung ihrer Photovoltaikprojekte unterstützen:
- Investitionsbank Berlin (IBB): Diese Institution bietet nicht nur die Abwicklung der Förderanträge, sondern auch Zuschüsse für Beratungsleistungen rund um PV-Anlagen.
- BAFA-Zuschuss: Bis zu 850 Euro werden für Vor-Ort-Beratungen gewährt. Diese Beratungen umfassen Empfehlungen zur Installation von PV-Anlagen, zur Energieeffizienz und zur Nutzung von Batteriespeichern. Zur Website
Für Hauseigentümer ist es sinnvoll, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Planung und Umsetzung der PV-Anlage optimal zu gestalten. Die Beratungszuschüsse machen die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen besonders attraktiv.
Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit der Förderungen
Kosten einer typischen 5-kWp-PV-Anlage mit einem Batteriespeicher:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anschaffungskosten PV-Anlage | 12.000 Euro |
Förderung Batteriespeicher (5 kWh) | 1.500 Euro |
Nettoinvestition | 10.500 Euro |
Jährliche Einsparung (Eigenverbrauch + Einspeisung) | 880 Euro |
Durch die Förderung sinkt die Nettoinvestition deutlich, und durch die Einsparungen beim Eigenverbrauch und die Einspeisevergütung amortisiert sich die Anlage bereits nach wenigen Jahren. Besonders vorteilhaft ist die Kombination von PV-Anlagen mit Batteriespeichern, da sie den Eigenverbrauch erheblich steigern und dadurch die jährlichen Einsparungen maximieren.
Antragsverfahren und wichtige Fristen
Die Anträge auf Förderung müssen vor Beginn der Installation der PV-Anlage und des Batteriespeichers gestellt werden. Die Beantragung erfolgt über das Online-Portal der Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB). Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderung nur für Projekte gewährt wird, die vor der Installation genehmigt wurden. Nachdem die Reservierung der Fördermittel erfolgt ist, kann der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Die Förderung läuft aktuell noch bis zum 31. Dezember 2024, daher sollten Antragsteller frühzeitig ihren Antrag einreichen, um die vorhandenen Fördermittel zu sichern.
In Brandenburg gibt es derzeit keine landesweiten Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Allerdings haben einzelne Städte wie Potsdam in der Vergangenheit kommunale Förderungen angeboten, die jedoch aufgrund hoher Nachfrage häufig schnell ausgeschöpft waren.
Förderung in Potsdam
Die Stadt Potsdam bot Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher, die jedoch aufgrund der großen Nachfrage seit dem 6. August 2024 eingestellt wurden. Potentielle Antragsteller sollten dennoch regelmäßig die Website der Stadt im Auge behalten, da möglicherweise neue Förderprogramme aufgelegt werden.
Im Vorfeld können Sie das Potenzial für die solare Stromerzeugung (Photovoltaik) , die solare Wärmegewinnung (Solarthermie) oder einer Dachbegrünung Ihres Gebäudes ermitteln.
- Batteriespeicher: Potsdam gewährte bis zu 1.000 Euro Zuschuss für Batteriespeicher.
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung
Auch wenn es aktuell keine aktiven Förderprogramme für Photovoltaikanlagen gibt, bestehen weiterhin umfassende Beratungsangebote in Brandenburg, um Hausbesitzer bei der Planung und Installation zu unterstützen:
- Energieagentur Brandenburg: Diese Institution bietet kostenlose Beratungen und Informationen zur Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern an. Sie hilft auch bei der Planung und der Auswahl der passenden Förderprogramme.
- BAFA-Zuschuss: Zusätzlich können sich Hauseigentümer bis zu 50 % der Kosten für eine Vor-Ort-Energieberatung erstatten lassen, maximal jedoch 650 Euro.
Eine Energieberatung ist ein entscheidender Schritt, um die wirtschaftlichen Vorteile einer PV-Anlage zu maximieren und sicherzustellen, dass alle relevanten Fördermittel optimal ausgeschöpft werden.
Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit der Förderungen
Kosten einer 5-kWp-PV-Anlage:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anschaffungskosten PV-Anlage | 7.500 Euro |
Förderung Potsdam (Batteriespeicher) | 1.000 Euro |
Nettoinvestition | 6.500 Euro |
Jährliche Einsparung (Eigenverbrauch + Einspeisung) | 730 Euro |
Auch wenn das Förderprogramm in Potsdam eingestellt wurde, zeigt diese Beispielrechnung, wie effektiv sich eine PV-Anlage wirtschaftlich darstellen kann, insbesondere durch Eigenverbrauch und Einspeisung. Die jährlichen Einsparungen erhöhen sich zudem, wenn ein Batteriespeicher integriert wird, wodurch der Eigenverbrauch maximiert werden kann.
Antragsverfahren und wichtige Fristen
Anträge für kommunale Förderungen in Städten wie Potsdam müssen in der Regel vor Beginn der Installation gestellt werden. Da solche Programme oft nur begrenzte Mittel haben, ist es ratsam, sich frühzeitig über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren und Anträge so schnell wie möglich einzureichen. Es wird empfohlen, regelmäßig die Websites der Stadtverwaltungen oder der Energieagenturen zu überprüfen, um keine neuen Programme zu verpassen.
In Bremen gibt es aktuell keine landesweiten Förderprogramme für Photovoltaikanlagen (PV) und Batteriespeicher. Dennoch bietet die Stadt Bremerhaven eine gezielte kommunale Förderung an, um den Ausbau von Solarenergie zu unterstützen. Diese Förderprogramme in Bremerhaven gelten für die Installation von PV-Anlagen sowie für Batteriespeicher.
Förderung in Bremerhaven
- Zuschüsse für PV-Anlagen: Bremerhaven fördert den Ausbau von PV-Anlagen durch direkte Zuschüsse, um die Initialkosten für den Aufbau zu senken.
- Zuschüsse für Batteriespeicher: Auch Batteriespeicher werden gefördert, um die Effizienz der PV-Anlagen zu steigern und den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms zu maximieren.
Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Größe der Anlage und den spezifischen Anforderungen der Stadt Bremerhaven ab. Es lohnt sich, bei der Stadtverwaltung nach den aktuell verfügbaren Mitteln und den detaillierten Förderbedingungen zu fragen.
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung
Die Beratung ist ein zentraler Bestandteil der Förderung in Bremen und Bremerhaven. Es gibt verschiedene Angebote, um die Installation und Planung von PV-Anlagen zu optimieren:
- Bremer Energieagentur: Diese Agentur bietet umfassende kostenlose Beratungen zur Planung und Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern an. Hausbesitzer und Unternehmen können hier wertvolle Informationen und Unterstützung erhalten, um ihre Projekte effizient umzusetzen.
- BAFA-Zuschuss: Zusätzlich können Bremer und Bremerhavener Bürger bis zu 50 % der Kosten für eine Vor-Ort-Energieberatung erstattet bekommen, maximal 850 Euro. Dieser Zuschuss ist besonders nützlich für umfassende Energieberatung und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans.
Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit der Förderungen
Eine typische Wirtschaftlichkeitsberechnung einer 5-kWp-PV-Anlage in Bremen könnte wie folgt aussehen:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anschaffungskosten PV-Anlage | 7.500 Euro |
Förderung Bremerhaven (PV-Anlage) | keine Angabe |
Nettoinvestition | 7.500 Euro |
Jährliche Einsparung (Eigenverbrauch + Einspeisung) | 680 Euro |
Obwohl derzeit keine spezifischen Förderungen für PV-Anlagen und Batteriespeicher in der gesamten Region Bremen bestehen, zeigen solche Berechnungen, dass der Einsatz von Solarenergie langfristige Einsparungen ermöglicht. Besonders bei Einbindung eines Batteriespeichers kann der Eigenverbrauch maximiert werden, was die Stromkosten weiter reduziert.
Antragsverfahren und wichtige Fristen
Die Anträge für kommunale Förderungen in Bremerhaven müssen vor der Installation der Anlage gestellt werden. Es wird empfohlen, sich frühzeitig über verfügbare Mittel und Förderbedingungen zu informieren, da die Programme oft budgetabhängig sind und die Mittel schnell ausgeschöpft sein können. Es ist ratsam, direkt bei der Stadt Bremerhaven oder der Bremer Energieagentur nach aktuellen Informationen zu suchen.
Hamburg fördert mit seiner Solaroffensive die Installation von Photovoltaikanlagen (PV) und nachhaltigen Bauprojekten durch verschiedene Programme. Der Hamburger Klimaschutz-Fonds ist das zentrale Instrument zur Förderung privater PV-Anlagen und bietet Zuschüsse von bis zu 500 Euro pro kWp installierter Leistung. Zusätzlich unterstützt die Stadt Hamburg Projekte, die Solaranlagen mit Gründächern kombinieren, um den Ausbau erneuerbarer Energien mit nachhaltiger Stadtentwicklung zu verbinden.
Förderung durch den Hamburger Klimaschutz-Fonds
- Bis zu 500 Euro pro kWp für private PV-Anlagen: Dieser Zuschuss richtet sich an Hausbesitzer, die ihre Dächer mit Photovoltaikanlagen ausstatten und so zur CO₂-Reduzierung beitragen.
Förderung von Solaranlagen auf Gründächern
- 40 bis 60 Prozent der Kosten für die Unterkonstruktion von Solaranlagen auf Gründächern werden gefördert.
- Zusätzlicher Zuschuss von bis zu 50 Euro pro Quadratmeter der installierten Solarmodule.
- Kosten für PV-Module und Solarthermie-Kollektoren selbst werden nicht gefördert.
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung
- Hamburg Energie bietet kostenfreie Beratungen zur Planung und Installation von PV-Anlagen an. Bürgerinnen und Bürger können hier Unterstützung bei der Entscheidung für die richtige Anlagengröße und Installation erhalten.
- BAFA-Zuschuss: Für eine Vor-Ort-Beratung werden bis zu 850 Euro durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit der Förderungen
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine typische 5 kWp-PV-Anlage in Hamburg könnte wie folgt aussehen:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anschaffungskosten PV-Anlage | 7.500 Euro |
Förderung durch den Hamburger Klimaschutz-Fonds | 2.500 Euro |
Nettoinvestition | 5.000 Euro |
Jährliche Einsparung (Eigenverbrauch + Einspeisung) | 730 Euro |
Die Förderung durch den Hamburger Klimaschutz-Fonds sowie die zusätzlichen Einsparungen durch Eigenverbrauch und Einspeisung tragen erheblich zur Senkung der Investitionskosten bei.
Antragsverfahren und wichtige Fristen
- Anträge über den Hamburger Klimaschutz-Fonds: Die Förderanträge müssen vor dem Kauf und der Installation der PV-Anlage gestellt werden. Es ist ratsam, frühzeitig den Antrag einzureichen, da Fördermittel oft budgetabhängig sind und erschöpft sein können.
- Sonderregelungen für Gründächer: Für kombinierte Projekte mit Gründächern müssen ebenfalls spezielle Anträge gestellt werden, die über das städtische Förderportal der Stadt Hamburg eingereicht werden können.
In Hessen gibt es verschiedene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen (PV) und Batteriespeicher, darunter das SolarInvest-Programm sowie kommunale Förderungen in Städten wie Darmstadt und Wiesbaden.
SolarInvest-Programm des Landes Hessen
Das SolarInvest-Programm bietet Zuschüsse für die Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 1.000 Euro pro Vorhaben. Das Programm richtet sich an private Haushalte, Unternehmen und Kommunen und trägt wesentlich zur Finanzierung von PV-Projekten bei.
- Förderung: Bis zu 1.000 Euro Zuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher.
Darmstadt: Förderung von PV-Anlagen
Die Stadt Darmstadt bietet ein attraktives Förderprogramm für den Ausbau von PV-Anlagen, das Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro gewährt. Die Förderhöhe richtet sich nach der Leistung der installierten PV-Anlage.
- Förderhöhe: 200 Euro pro kWp für PV-Anlagen auf Dächern und an Fassaden, maximal 6.000 Euro für eine PV-Anlage mit 30 kWp.
- Antragsberechtigte: Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter sowie kleine und mittlere Unternehmen.
- Antragsverfahren: Der Antrag soll nach der Installation und Anmeldung der PV-Anlage gestellt werden.
Wiesbaden: Förderung von PV-Anlagen und Batteriespeichern
In Wiesbaden gibt es mit dem Förderprogramm Solarstrom es ein spezielles Förderprogramm für Solaranlagen, das PV-Anlagen und Batteriespeicher unterstützt. Die Höhe der Förderung ist nach der Leistung der Anlage gestaffelt.
Förderung PV-Anlagen:
- 300 Euro für PV-Anlagen bis 3 kWp,
- 400 Euro für PV-Anlagen bis 6 kWp,
- 500 Euro für PV-Anlagen mit mehr als 6 kWp.
Förderung Batteriespeicher:
- 300 Euro für Speicher bis 3 kWh,
- 400 Euro für Speicher bis 6 kWh,
- 500 Euro für Speicher mit mehr als 6 kWh.
Zusätzliche Förderung: 250 Euro für den Umbau des Zählerkastens, wenn dies für den Einspeisezähler erforderlich ist.
Antragsverfahren: Der Förderantrag muss bei der Klimaschutzagentur Wiesbaden eingereicht werden, bevor die Installation beginnt. Die Installation muss innerhalb von neun Monaten nachgewiesen werden.
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung
- Energieagentur Hessen bietet kostenlose Beratungen und Unterstützung bei der Planung von PV-Anlagen an. Die Beratung umfasst Informationen zur Wirtschaftlichkeit, zur Auswahl der richtigen Anlagengröße und zu Förderprogrammen.
- BAFA-Zuschuss: Für Energieberatungen stehen 50 % der Beratungskosten zur Verfügung, bis zu einem Maximum von 850 Euro.
Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit der Förderungen
Eine typische Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine 5 kWp-PV-Anlage in Hessen könnte wie folgt aussehen:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anschaffungskosten PV-Anlage | 8.000 Euro |
Förderung SolarInvest | 1.000 Euro |
Nettoinvestition | 7.000 Euro |
Jährliche Einsparung (Eigenverbrauch + Einspeisung) | 750 Euro |
In Städten wie Darmstadt oder Wiesbaden können die Förderungen sogar höher ausfallen, wodurch sich die Amortisationszeit deutlich verkürzt.
Antragsverfahren und wichtige Fristen
- SolarInvest-Programm: Die Anträge müssen vor Beginn der Installation gestellt werden.
- Darmstadt: Anträge können nach der Installation der PV-Anlage gestellt werden.
- Wiesbaden: Der Antrag muss vor der Installation bei der Klimaschutzagentur Wiesbaden eingereicht werden. Die Installation muss nach der Bewilligung innerhalb von neun Monaten abgeschlossen sein.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es besondere Förderprogramme für die Installation von Photovoltaikanlagen (PV) und Batteriespeichern, insbesondere in ländlichen Regionen. Diese Förderungen unterstützen vor allem Privathaushalte und landwirtschaftliche Betriebe, die in den weitläufigen ländlichen Gebieten von Mecklenburg-Vorpommern tätig sind.
Landesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert den Ausbau von PV-Anlagen und Batteriespeichern über verschiedene Programme. Insbesondere im ländlichen Raum stehen attraktive Zuschüsse zur Verfügung, die darauf abzielen, die ländliche Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten.
- Zuschüsse für PV-Anlagen: Das Land bietet eine Förderung für PV-Anlagen mit bis zu 1.200 Euro für eine typische 5 kWp-Anlage.
- Zuschüsse für Batteriespeicher: Auch Batteriespeicher werden bezuschusst, insbesondere wenn sie in Kombination mit einer PV-Anlage installiert werden.
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung
- Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern: Die Energieagentur MV bietet kostenfreie Beratungen und Unterstützung bei der Planung und Installation von PV-Anlagen. Sie berät über die Möglichkeiten der Förderung, die passende Anlagengröße und die optimale Nutzung des erzeugten Stroms.
- BAFA-Zuschuss: Für Energieberatungen können bis zu 850 Euro im Rahmen des BAFA-Programms bezuschusst werden, was eine gründliche Planung und Beratung vor der Installation ermöglicht.
Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit der Förderungen
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine 5 kWp-PV-Anlage in Mecklenburg-Vorpommern könnte wie folgt aussehen:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anschaffungskosten PV-Anlage | 7.000 Euro |
Förderung Mecklenburg-Vorpommern | 1.200 Euro |
Nettoinvestition | 5.800 Euro |
Jährliche Einsparung (Eigenverbrauch + Einspeisung) | 720 Euro |
Durch die Förderung und die geringen Investitionskosten rechnet sich die Anschaffung einer PV-Anlage schnell, insbesondere in Kombination mit Eigenverbrauch und eventuell einem Batteriespeicher.
Antragsverfahren und wichtige Fristen
- Förderanträge müssen vor Beginn der Installation gestellt werden. Es ist wichtig, sich frühzeitig bei der Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern oder der zuständigen Behörde über die genauen Fristen und das Antragsverfahren zu informieren, da die Fördermittel oft begrenzt sind.
In Niedersachsen gibt es zahlreiche kommunale Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher, vor allem in Städten wie Hannover, Braunschweig, Göttingen und der Region Hannover. Diese Programme bieten Zuschüsse, die sowohl private Haushalte als auch größere Projekte unterstützen, um den Ausbau der Solarenergie weiter zu fördern.
Kommunale Förderungen in Niedersachsen
-
Hannover: Die Stadt Hannover bietet Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro für kombinierte PV-Anlagen mit Batteriespeichern. Die Förderung richtet sich vor allem an private Haushalte, die Eigenverbrauch und nachhaltige Energieversorgung optimieren möchten.
-
Braunschweig: Hier werden spezielle PV-Anlagen wie vertikale Photovoltaikanlagen gefördert. Für Anlagen mit einer Leistung von 3 bis 20 kWp gibt es einen Zuschuss von 200 Euro pro kWp. Bei Projekten mit mindestens drei Wohneinheiten kann der Zuschuss bis zu 15.000 Euro betragen.
-
Göttingen: In Göttingen werden größere PV-Anlagen ab 5 kWp gefördert. Pro kWp gibt es einen Zuschuss von 180 Euro, mit einem zusätzlichen 50 %-Bonus für besondere Anlagen wie Fassaden-PV oder Gründach-PV. Der maximale Zuschuss beträgt 4.000 Euro.
-
Region Hannover: In der Region Hannover sind Zuschüsse von bis zu 9.000 Euro möglich, wenn fassadenintegrierte PV-Module oder Gründach-PV-Anlagen installiert werden. PV-Anlagen an Außenfassaden erhalten 100 Euro pro kWp, für Gründächer beträgt der Zuschuss 200 Euro pro kWp.
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung
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Energieagentur Niedersachsen: Bietet kostenlose Beratungen zur Planung und Installation von PV-Anlagen sowie Informationen zu möglichen Förderprogrammen.
-
BAFA-Zuschuss: Für Energieberatungen können bis zu 850 Euro im Rahmen des BAFA-Programms bezuschusst werden. Dieser Zuschuss ermöglicht eine umfassende und professionelle Beratung vor der Installation.
Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit der Förderungen
Eine Beispielrechnung für eine 5 kWp-PV-Anlage in Hannover:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anschaffungskosten PV-Anlage | 8.000 Euro |
Förderung Hannover | 1.800 Euro |
Nettoinvestition | 6.200 Euro |
Jährliche Einsparung (Eigenverbrauch + Einspeisung) | 760 Euro |
Durch die Förderungen wird die Investition in eine PV-Anlage deutlich attraktiver und rentiert sich schneller.
Antragsverfahren und wichtige Fristen
- Förderanträge müssen vor der Installation gestellt werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der jeweiligen Stadtverwaltung oder der Energieagentur Niedersachsen zu informieren, um die Fristen und Bedingungen zu prüfen. Die Fördertöpfe sind oft limitiert, sodass ein frühzeitiger Antrag von Vorteil ist.
Nordrhein-Westfalen (NRW) verfügt mit dem progres.nrw-Programm über eines der umfassendsten Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher. Neben der landesweiten Förderung gibt es auch in Städten wie Köln, Düsseldorf, Bonn und Essen attraktive kommunale Zuschüsse, die den Ausbau von Photovoltaikanlagen unterstützen.
Landesweite Förderung: progres.nrw
Das progres.nrw-Programm bietet Zuschüsse für die Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern. Die Fördersätze betragen bis zu 3.000 Euro für kombinierte PV-Anlagen mit Speichern. Dieses Programm ist besonders attraktiv für private Haushalte, die sowohl ihren Eigenverbrauch optimieren als auch überschüssigen Strom ins Netz einspeisen möchten.
Kommunale Förderungen in NRW
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Köln: Das Förderprogramm „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen“ richtet sich an Mieter und Eigenheimbesitzer. Für PV-Anlagen bis 10 kWp werden 300 Euro pro kWp bezuschusst, für Anlagen zwischen 10 und 50 kWp liegt die Förderung bei 250 Euro pro kWp. Batteriespeicher mit einer Kapazität bis 100 kWh werden ebenfalls gefördert, mit 250 Euro pro kWh Speicherkapazität.
-
Düsseldorf: Die Stadt Düsseldorf fördert PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 1 und 45 kWp. Es gibt eine pauschale Grundförderung von 1.000 Euro, plus 200 Euro pro kWp installierter Leistung, bis zu einem Maximum von 10.000 Euro. Zusätzlich werden 250 Euro pro kWh Batteriespeicher gefördert. Wichtig: Die PV-Anlage darf maximal 50 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen.
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Bonn: Im Rahmen des Programms „Solares Bonn“ fördert die Stadt Bonn PV-Anlagen mit 100 Euro pro kWp, wenn das Dach vollständig mit Solarmodulen belegt wird. Es gibt zusätzliche Zuschüsse für Anlagen in Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten, Fassaden-PV und kombinierte Gründächer.
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Essen: Die Stadt Essen bezuschusst PV-Anlagen nach Größe. Für Anlagen mit 1 bis 2 kWp gibt es 500 Euro, für Anlagen mit 2 bis 5 kWp 750 Euro und für größere Anlagen bis 10 kWp 1.000 Euro. Bei Anlagen über 10 kWp gibt es 100 Euro pro kWp.
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Gelsenkirchen: Hier werden PV-Anlagen ebenfalls gestaffelt gefördert. Für Anlagen zwischen 2 und 5 kWp gibt es 750 Euro, bei größeren Anlagen bis 10 kWp 1.000 Euro und für Anlagen mit mehr als 10 kWp 100 Euro pro kWp, bis zu einem Maximum von 4.000 Euro.
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung
-
EnergieAgentur NRW: Bietet umfassende Beratungen zur Installation und Planung von PV-Anlagen. Diese Beratungen sind oft kostenlos und bieten wertvolle Informationen zur Wirtschaftlichkeit und den technischen Anforderungen.
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BAFA-Zuschuss: Zusätzlich können Beratungsleistungen mit bis zu 850 Euro über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden. Dieser Zuschuss hilft, professionelle Unterstützung bei der Installation und Planung in Anspruch zu nehmen.
Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit der Förderungen
Eine Beispielrechnung für eine 5 kWp-PV-Anlage in NRW unter Berücksichtigung der Förderung:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anschaffungskosten PV-Anlage | 8.000 Euro |
Förderung progres.nrw | 2.500 Euro |
Nettoinvestition | 5.500 Euro |
Jährliche Einsparung (Eigenverbrauch + Einspeisung) | 770 Euro |
Durch die Förderung reduziert sich die Anfangsinvestition erheblich, und die jährlichen Einsparungen sorgen dafür, dass sich die Anlage innerhalb weniger Jahre amortisiert.
Antragsverfahren und wichtige Fristen
Die Anträge für das progres.nrw-Programm müssen online vor der Installation der PV-Anlage gestellt werden. Ähnlich verhält es sich bei den kommunalen Förderprogrammen, bei denen die Anträge ebenfalls vor der Auftragsvergabe eingereicht werden müssen. Wichtig ist, dass Du die erforderlichen Unterlagen, wie ein detailliertes Angebot der Installationsfirma, bereits bei Antragstellung vorlegst. In einigen Städten, wie Düsseldorf und Köln, werden die Anträge über die jeweiligen Stadtportale eingereicht.
Rheinland-Pfalz bietet einige spezifische Förderprogramme für Photovoltaikanlagen (PV) und Batteriespeicher, die vor allem auf kleinere Kommunen abzielen. Verschiedene Städte und Gemeinden haben ihre eigenen Programme, um den Ausbau der Solarenergie in der Region voranzutreiben.
Kommunale Förderungen in Rheinland-Pfalz
In vielen Städten und Gemeinden von Rheinland-Pfalz sind Förderprogramme verfügbar. Besonders kleinere Kommunen bieten oft attraktive Zuschüsse für private PV-Anlagen und Batteriespeicher:
-
Mainz: Die Stadt Mainz bietet Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher an. Die Höhe der Förderung hängt von der Größe der Anlage ab, wobei besonders Batteriespeicher mit 200 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität gefördert werden. Die Maximalförderung beträgt 1.000 Euro für private Haushalte. Aktuell können neue Anträge leider nicht mehr in das Förderprogramm aufgenommen werden.
-
Koblenz: In Koblenz werden PV-Anlagen auf Dächern und an Fassaden gefördert. Für PV-Anlagen gibt es Zuschüsse in Höhe von 100 Euro pro kWp, bei einer Maximalförderung von 1.000 Euro. Hier geht es zum Förderprogramm
-
Trier: Die Stadt Trier unterstützt Photovoltaikanlagen im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms. Es gibt 150 Euro pro kWp für private Solaranlagen, mit zusätzlichen Boni für Gründächer und denkmalgeschützte Gebäude. Die maximale Fördersumme liegt bei 1.500 Euro. Hier geht es zum Förderprogramm
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung
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Energieagentur Rheinland-Pfalz: Diese Agentur bietet umfangreiche Beratungen zur Planung und Installation von PV-Anlagen an. Die Beratung ist in der Regel kostenlos und richtet sich sowohl an private Haushalte als auch an Unternehmen.
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BAFA-Zuschuss: Zusätzlich zur Beratung durch die Energieagentur können private Haushalte einen BAFA-Zuschuss von bis zu 850 Euro für Energieberatungsleistungen beantragen. Dieser Zuschuss unterstützt bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und des technischen Bedarfs einer Solaranlage.
Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit der Förderungen
Eine Beispielrechnung für eine 5 kWp-PV-Anlage in Rheinland-Pfalz:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anschaffungskosten PV-Anlage | 7.500 Euro |
Förderung Mainz (Batteriespeicher) | 1.000 Euro |
Nettoinvestition | 6.500 Euro |
Jährliche Einsparung (Eigenverbrauch + Einspeisung) | 750 Euro |
Durch die kommunalen Förderprogramme in Städten wie Mainz und Koblenz sowie die Unterstützung durch die Energieberatung ergeben sich erhebliche Einsparungen bei der Anschaffung und im laufenden Betrieb.
Antragsverfahren und wichtige Fristen
Die Anträge für die kommunalen Förderungen in Rheinland-Pfalz müssen vor der Installation der PV-Anlage gestellt werden. In Städten wie Mainz und Trier erfolgt die Antragstellung online über die jeweiligen Stadtportale. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Regel zügig, jedoch ist die Förderhöhe oft begrenzt, weshalb ein frühzeitiger Antrag empfohlen wird. Es ist wichtig, vor der Beauftragung einer Installationsfirma eine Förderbestätigung abzuwarten.
Das Saarland bietet Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen (PV) und Batteriespeicher im Rahmen seiner landesweiten Initiativen zur Förderung der Solarenergie. Diese Förderungen richten sich hauptsächlich an private Haushalte und unterstützen die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen sowie Speichern zur Steigerung des Eigenverbrauchs und der Netzeinspeisung.
Saarland-Förderung
- Das Förderprogramm „Zukunft Solar“ des Saarlandes bietet Zuschüsse für die Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern. Der Zuschuss beträgt bis zu 1.500 Euro für PV-Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 kWp.
- Für Batteriespeicher gibt es zusätzliche Förderungen, die in Kombination mit einer PV-Anlage beantragt werden können. Die Förderung für Batteriespeicher beträgt 250 Euro pro kWh Speicherkapazität, bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 Euro.
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung
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Verbraucherzentrale Saarland: Die Verbraucherzentrale bietet kostenlose Beratungen zu Photovoltaikanlagen an. Diese umfassen individuelle Analysen zur Rentabilität, technische Hinweise zur Installation und mögliche Förderungen. Die Beratung richtet sich sowohl an private Haushalte als auch an Unternehmen. Weitere Informationen auf der Website
-
BAFA-Zuschuss: Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gewährt einen Zuschuss von bis zu 850 Euro für eine Vor-Ort-Beratung. Diese Beratung ist besonders für Hausbesitzer nützlich, die planen, ihre Immobilie umfassend energieeffizient zu gestalten, einschließlich der Nutzung von Solarenergie.
Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit der Förderungen
Eine Beispielrechnung für eine 5 kWp-PV-Anlage im Saarland:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anschaffungskosten PV-Anlage | 7.000 Euro |
Förderung Saarland | 1.500 Euro |
Nettoinvestition | 5.500 Euro |
Jährliche Einsparung (Eigenverbrauch + Einspeisung) | 700 Euro |
Durch die staatliche Förderung und die möglichen Einsparungen beim Eigenverbrauch ergibt sich eine attraktive Wirtschaftlichkeit für Hausbesitzer, die in Solarenergie investieren möchten.
Antragsverfahren und wichtige Fristen
- Die Anträge für die Landesförderung im Saarland müssen vor der Installation der Photovoltaikanlage gestellt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, da nachträglich keine Fördermittel gewährt werden.
- Für den Batteriespeicher muss ebenfalls ein gesonderter Antrag eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über die offizielle Seite der saarländischen Förderprogramme.
- Wichtig ist, dass die Förderprogramme teilweise limitiert sind, und deshalb sollte ein frühzeitiger Antrag gestellt werden, um sicherzustellen, dass Mittel verfügbar sind.
Sachsen bietet mehrere Förderprogramme für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen (PV) sowie Stromspeichern. Diese Förderprogramme richten sich sowohl an private Haushalte als auch an öffentliche Einrichtungen und decken verschiedene Fördermöglichkeiten ab. Insbesondere gibt es Zuschüsse für die Installation von PV-Anlagen sowie kombinierte Förderungen für den Einsatz von Batteriespeichern.
Sachsen-Förderung
- Zuschüsse für PV-Anlagen und Batteriespeicher: In Sachsen können private Haushalte und Kommunen einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro für PV-Anlagen und zusätzliche 1.000 Euro für Batteriespeicher erhalten. Hier geht es zum Förderprogramm SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
- Für den öffentlichen Bereich stehen ebenfalls Fördermöglichkeiten zur Verfügung, insbesondere für Gebäude der öffentlichen Hand und Bildungseinrichtungen.
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung
-
Verbraucherzentrale Sachsen: Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet umfassende, kostenlose Beratungen zur Planung und Installation von PV-Anlagen an. Sie unterstützt sowohl bei der Auswahl der richtigen Technik als auch bei der Nutzung der Fördermöglichkeiten.
-
BAFA-Zuschuss: Das BAFA bietet einen Zuschuss von bis zu 850 Euro für Beratungen an, die sich auf Energieeffizienz und die Installation von erneuerbaren Energien, einschließlich PV-Anlagen, fokussieren. Dieser Zuschuss gilt insbesondere für Beratungen durch spezialisierte Energieberater vor Ort.
Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit der Förderungen
Eine Beispielrechnung für eine 5 kWp-PV-Anlage in Sachsen:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anschaffungskosten PV-Anlage | 7.500 Euro |
Förderung Sachsen | 2.000 Euro |
Nettoinvestition | 5.500 Euro |
Jährliche Einsparung (Eigenverbrauch + Einspeisung) | 750 Euro |
Die Förderungen verringern die Investitionskosten erheblich, und durch den Eigenverbrauch sowie die Einspeisung kann die PV-Anlage bereits in wenigen Jahren wirtschaftlich rentabel werden.
Antragsverfahren und wichtige Fristen
- Die Anträge für die Förderprogramme müssen vor Beginn der Installation eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
- Die Antragstellung erfolgt über die jeweiligen kommunalen oder landesweiten Förderstellen. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Planung zu beginnen, da die verfügbaren Mittel häufig begrenzt sind.
- Für Beratungsleistungen durch die Verbraucherzentrale oder externe Energieberater kann der Antrag parallel gestellt werden, sodass alle Optionen optimal genutzt werden können.
Sachsen-Anhalt bietet gezielte Förderprogramme sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene für die Installation von Photovoltaikanlagen (PV) und Batteriespeichern, insbesondere in ländlichen Regionen. Diese Programme sollen den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region vorantreiben und Haushalte dabei unterstützen, ihre Energiekosten zu senken.
Sachsen-Anhalt-Förderung
- Zum Förderprogramm:
Anlässlich der Entscheidung der Bundesregierung, Investitionen in PV-Anlagen und Batteriespeicher über den Wegfall der Mehrwertsteuer zu begünstigen, hat das Energieministerium Sachsen-Anhalt das Landesförderprogramm „Sachsen-Anhalt SPEICHERT“ vorzeitig eingestellt, siehe folgenden Link
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung
-
Energieagentur Sachsen-Anhalt: Die Energieagentur des Landes bietet kostenlose Beratungen zur Planung und Installation von PV-Anlagen an. Diese Beratungen umfassen die technische Planung, die Auswahl geeigneter Technologien sowie die Finanzierung und Fördermöglichkeiten.
-
BAFA-Zuschuss: Der Bund fördert über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beratungsleistungen rund um Photovoltaikanlagen mit bis zu 850 Euro. Diese Beratungen können durch spezialisierte Energieberater durchgeführt werden und helfen dabei, die optimalen Lösungen für die individuelle Situation zu finden.
Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit der Förderungen
Eine Beispielrechnung für eine 5 kWp-PV-Anlage in Sachsen-Anhalt:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anschaffungskosten PV-Anlage | 7.000 Euro |
Förderung Sachsen-Anhalt | 1.500 Euro |
Nettoinvestition | 5.500 Euro |
Jährliche Einsparung (Eigenverbrauch + Einspeisung) | 720 Euro |
Durch die Förderungen und die Einsparungen bei den Stromkosten lässt sich die Investition in eine PV-Anlage deutlich reduzieren und die Amortisationszeit verkürzen.
Antragsverfahren und wichtige Fristen
- Anträge müssen vor Beginn der Installation eingereicht werden. Es ist wichtig, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen, bevor die Arbeiten an der PV-Anlage beginnen, da eine nachträgliche Förderung ausgeschlossen ist.
- Die Fördermittel sind oft begrenzt, weshalb es ratsam ist, die Anträge frühzeitig zu stellen, um sicherzustellen, dass noch Gelder verfügbar sind.
Schleswig-Holstein unterstützt den Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV) mit spezifischen Förderprogrammen, die vor allem auf landwirtschaftliche Betriebe und Freiflächenanlagen abzielen. Besonders in ländlichen Regionen gibt es attraktive Zuschüsse, um den Einsatz von Solarenergie zu fördern.
Freiflächenförderung und landwirtschaftliche PV-Projekte
-
Freiflächenanlagen: In Schleswig-Holstein können landwirtschaftliche Betriebe und Eigentümer von großen Freiflächen Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro pro kWp installierter Leistung erhalten. Diese Förderung soll den Aufbau von Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen oder zur kombinierten landwirtschaftlichen Nutzung (z. B. Agri-PV) fördern.
- Kombinierte PV-Projekte: Vor allem Projekte, die Solarenergie und landwirtschaftliche Nutzung kombinieren (z. B. Agri-PV), werden besonders gefördert. Hierbei kann die Fläche weiterhin für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, während gleichzeitig Solarstrom erzeugt wird.
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung
-
Energieagentur Schleswig-Holstein: Die Energieagentur bietet kostenlose Beratungen an, um Landwirte, Unternehmen und private Haushalte bei der Planung und Installation von PV-Anlagen zu unterstützen. Hier wird umfassend über Finanzierungsmöglichkeiten, technische Lösungen und Förderprogramme informiert.
-
BAFA-Zuschuss: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst Energieberatungen mit bis zu 850 Euro. Besonders für landwirtschaftliche Betriebe und größere PV-Projekte kann eine professionelle Energieberatung helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit der Förderungen
Eine 5 kWp-PV-Anlage auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Schleswig-Holstein:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anschaffungskosten PV-Anlage | 7.500 Euro |
Förderung Schleswig-Holstein | 1.500 Euro |
Nettoinvestition | 6.000 Euro |
Jährliche Einsparung (Eigenverbrauch + Einspeisung) | 700 Euro |
Durch die Förderungen lassen sich die Investitionskosten deutlich reduzieren, und die jährlichen Einsparungen durch die Nutzung des selbst erzeugten Stroms und mögliche Einspeisungen sorgen für eine rasche Amortisation der Anlage.
Antragsverfahren und wichtige Fristen
- Anträge für die Landesförderung müssen vor Beginn der Installation der Photovoltaikanlage eingereicht werden. Wichtig ist, dass alle relevanten Unterlagen und Angebote vollständig vorliegen, bevor der Antrag eingereicht wird, um Verzögerungen im Genehmigungsprozess zu vermeiden.
- Die Fördermittel sind oft limitiert, daher empfiehlt es sich, die Anträge möglichst frühzeitig einzureichen, um von den Zuschüssen profitieren zu können.
In Thüringen gibt es sowohl regionale als auch kommunale Förderprogramme.
Thüringen-Förderung: Zuschüsse für PV-Anlagen und Batteriespeicher
Die Laufzeit der Richtlinie „Solar Invest“ endete am 31.12.2022! Eine Landesförderung für Photovoltaikanlagen besteht aktuell nicht.
-
Sonderförderungen: Für denkmalgeschützte Gebäude oder besondere Bauvorhaben können zusätzliche Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Beratungsangebote und Zuschüsse für Energieberatung
-
Verbraucherzentrale Thüringen: Die Verbraucherzentrale bietet kostenlose und unabhängige Beratungen zu Photovoltaik und Stromspeichern an. Hier werden sowohl technische Aspekte als auch Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme erläutert.
-
BAFA-Zuschuss: Der BAFA-Zuschuss für Energieberatungen kann auch in Thüringen in Anspruch genommen werden. Hierbei werden bis zu 850 Euro der Beratungskosten bezuschusst. Dieser Zuschuss richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine umfassende Beratung zur Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern benötigen.
Steuervorteile für Betreiber von Photovoltaikanlagen
Neben direkten Zuschüssen und Förderprogrammen können Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage auch von verschiedenen steuerlichen Vorteilen profitieren:
- Anschaffungskosten für die Photovoltaikanlage und Umbauten, die im Zusammenhang mit der Installation stehen (z.B. Dachverstärkungen), sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
- Laufende Kosten wie Versicherungsprämien und Wartungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden.
Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen, deren jährliche Einnahmen 17.500 Euro nicht übersteigen, können die Kleinunternehmerregelung nutzen und sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Dadurch wird die Abwicklung der steuerlichen Pflichten deutlich vereinfacht.
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