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Ab 6. Juni: Stromanbieter-Wechsel in 24 Stunden gesetzlich Pflicht

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Mit der neuen EU-Richtlinie werden Stromversorgerwechsel innerhalb von 24 Stunden zur Pflicht – Ihre Kündigungsfristen bleiben unverändert.

Beschleunigung des Wechselprozesses

Ab dem 6. Juni 2025 müssen Stromanbieterwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein. Diese Regelung, eingeführt gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz und EU-Richtlinien, zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und Verbrauchern einen schnelleren Wechsel zu ermöglichen.

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Was bedeutet das für Sie?

Kündigungsfristen bleiben bestehen: Ihre vertraglichen Kündigungsbedingungen ändern sich nicht. Beachten Sie weiterhin die regulären Fristen, die einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit gelten.

MaLo-ID als Schlüssel zur schnellen Umstellung: Die Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) auf Ihrer Stromabrechnung ist entscheidend für den reibungslosen Wechselprozess. Sie ermöglicht es den Anbietern, die Abnahmestelle eindeutig zu identifizieren und die Kommunikation zu erleichtern.

Rückwirkende Anmeldungen nicht mehr möglich

Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende Anmeldungen für den Stromanbieterwechsel nicht mehr zulässig. Planen Sie rechtzeitig vor Ihrem Ein- oder Auszug, um die Umstellung fristgerecht durchzuführen.

Gasversorgerwechsel bleibt vorerst unberührt

Die Neuregelung betrifft vorerst nur den Strombereich. Eine Änderung im Gassektor ist frühestens ab Oktober 2026 geplant.

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