Gewerbestrom oder Privatstrom: Was ist der Unterschied – und was ist für Sie besser?
Von Ron Boschert, Redaktion stromvermittlung.de · Stand
Die kurze Antwort
- Gewerbestrom lohnt sich für Unternehmen und Freiberufler: Er wird über ein Gewerbe-Lastprofil kalkuliert, und für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe zählt der günstigere Nettopreis (ohne 19 % USt.).
- Voraussetzung ist ein angemeldetes Gewerbe (Gewerbeschein) bzw. eine freiberufliche Tätigkeit und ein betrieblich genutzter Stromanschluss.
- Bei sehr kleinem Verbrauch oder einem Arbeitszimmer in der Privatwohnung ist Privatstrom oft die einfachere oder einzige Option.
- Ab rund 100.000 kWh/Jahr brauchen Sie keinen Standard-Gewerbetarif mehr, sondern einen individuellen Industriestrom-Vertrag (RLM).
Was ist für Sie besser: Privat- oder Gewerbestrom?
Zwei kurze Fragen – am Ende sehen Sie, welcher Vertragstyp zu Ihnen passt.
Der Unterschied zwischen Gewerbestrom und Privatstrom
Aus der Steckdose kommt in beiden Fällen derselbe Strom – physikalisch gibt es keinen Unterschied. Unterschiedlich sind die Kalkulation, die Preisstellung und die Vertragsbedingungen. Privatstrom ist auf das Verbrauchsverhalten von Haushalten zugeschnitten, Gewerbestrom auf das von Betrieben.
| Gewerbestrom | Privatstrom | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler | Privathaushalte |
| Lastprofil | Gewerbe-Lastprofil | Haushalts-Lastprofil |
| Preisstellung | netto relevant (Vorsteuerabzug) | brutto (inkl. 19 % USt.) |
| Abrechnung | bis 100.000 kWh per SLP, darüber RLM | per Standardlastprofil (SLP) |
| Voraussetzung | angemeldetes Gewerbe / Freiberuf | keine |
| Steuerlich | Betriebsausgabe, Vorsteuer abziehbar | private Lebenshaltung |
Der praktisch wichtigste Punkt: Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen zählt der Nettopreis, weil die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückkommt. Deshalb wirkt Gewerbestrom bei gleichem Bruttopreis für Betriebe rund 19 % günstiger. Mehr zum Preisvergleich: Gewerbestrompreise pro kWh und Ist Gewerbestrom günstiger als Privatstrom?
Wer darf Gewerbestrom anmelden?
Gewerbestrom können alle gewerblichen Stromkunden beziehen: Einzelunternehmen und Freiberufler, Handwerksbetriebe, Ladengeschäfte, Praxen, Kanzleien, Gastronomie, Büros und kleinere Produktion. Voraussetzung sind:
- ein angemeldetes Gewerbe (Gewerbeschein) oder eine freiberufliche Tätigkeit,
- ein betrieblich genutzter Stromanschluss bzw. Zähler.
Ein eigener Gewerbestromtarif lohnt sich praktisch ab dem ersten Geschäftsjahr. Wie der Bezug Schritt für Schritt abläuft, erklärt der Ratgeber Wie kann ich Gewerbestrom beziehen?
Büro und Privatwohnung im selben Haus – welcher Strom gilt?
Ein häufiger Fall bei Selbstständigen: Das Arbeitszimmer oder Büro liegt in derselben Wohnung bzw. demselben Haus wie der Privathaushalt. Entscheidend ist die Zählersituation:
- Ein gemeinsamer Zähler (Arbeitszimmer in der Wohnung): Der Strom läuft über den Privatvertrag. Den betrieblich genutzten Anteil können Sie anteilig als Betriebsausgabe ansetzen (z. B. nach Fläche oder sachgerechter Schätzung – mit der Steuerberatung klären).
- Separater betrieblicher Zähler/Anschluss (eigene Praxis, Werkstatt, Ladenlokal): Hier ist ein Gewerbestromtarif sinnvoll, weil der betriebliche Verbrauch eigenständig abgerechnet wird.
Steuer, Mehrwertsteuer & Vorsteuer beim Gewerbestrom
Weist jeder Stromanbieter die Mehrwertsteuer aus? Ja. Nach § 14 UStG müssen Stromrechnungen den Nettobetrag, den Umsatzsteuersatz (19 %) und den Steuerbetrag gesondert ausweisen – das gilt für Privat- wie Gewerberechnungen.
Der Unterschied liegt darin, was Sie mit dieser Umsatzsteuer tun können:
| Unternehmen (vorsteuerabzugsberechtigt) | Privathaushalt | |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer (19 %) | als Vorsteuer abziehbar | endgültige Belastung |
| Maßgeblicher Preis | Nettopreis | Bruttopreis |
| Stromkosten | Betriebsausgabe (mindert den Gewinn) | private Lebenshaltung |
Für Kleinunternehmer (§ 19 UStG, ohne Umsatzsteuerausweis) gibt es keinen Vorsteuerabzug – für sie ist der Bruttopreis maßgeblich, ähnlich wie bei Privatkunden. Die individuelle steuerliche Behandlung klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung; dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.
Firmenwagen / E-Auto mit Strom laden
Wird ein elektrischer Firmenwagen am betrieblichen Stromanschluss geladen, ist der Ladestrom Teil der betrieblichen Stromkosten (und die Umsatzsteuer entsprechend abziehbar). Beim Laden zu Hause arbeitet das Finanzamt mit pauschalen Monatsbeträgen, die – je nach vorhandener Lademöglichkeit beim Arbeitgeber – steuerfrei erstattet bzw. angesetzt werden können. Wie viel Strom ein Ladepunkt im Betrieb zusätzlich verursacht, sollten Sie beim Tarifvergleich im Jahresverbrauch berücksichtigen.
Haben Gewerbekunden andere Tarife, Rechte und Pflichten?
Ja, in einigen Punkten unterscheiden sich Gewerbekunden von Haushaltskunden:
- Eigene Tarife: Gewerbetarife werden über das Gewerbe-Lastprofil kalkuliert und oft netto beworben – das Tarifuniversum ist ein anderes als bei Haushaltstarifen.
- Sonderkündigungsrecht: Auch Gewerbekunden haben bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht – der ideale Moment für einen Wechsel.
- Grundversorgung: Den besonderen Schutz der Grundversorgung genießen primär Haushaltskunden. Gewerbekunden sollten aktiv einen günstigen Sondervertrag wählen, statt in der teuren Grundversorgung zu bleiben.
- Laufzeiten & Preisgarantie: Achten Sie auf Erstlaufzeit, Verlängerungsbedingungen und eine Preisgarantie von möglichst 12 Monaten.
- Rechnungspflichten: Für den Vorsteuerabzug muss die Rechnung die gesetzlichen Pflichtangaben (inkl. ausgewiesener USt.) enthalten.
Wechsel von Privat- zu Gewerbestrom – Schritt für Schritt
Wenn Sie bisher betrieblichen Verbrauch über einen Privattarif laufen lassen, lohnt der Wechsel in einen Gewerbetarif. So gehen Sie vor:
- Verbrauch ermitteln. Jahresverbrauch in kWh von der letzten Stromrechnung übernehmen (oder Branchen-Richtwert nutzen).
- PLZ und Verbrauch eingeben. Im Gewerbestrom-Vergleich sehen Sie die an Ihrer Adresse verfügbaren Gewerbetarife.
- Nach Nettopreis & Konditionen wählen. Auf Preisgarantie, Laufzeit und Kosten ohne Bonus achten.
- Online abschließen. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung beim bisherigen Versorger.
- Versorgung läuft weiter. Der Strom fließt unterbrechungsfrei – beim Anbieterwechsel kann er nicht ausfallen.
Jetzt Gewerbestrom vergleichen → Privatstrom vergleichen →
Über 100.000 kWh pro Jahr: Industriestrom
Ab rund 100.000 kWh Jahresverbrauch (bzw. mehr als 30 kW Leistung) gilt die registrierende Leistungsmessung (RLM): Ihr Lastgang wird viertelstündlich gemessen, und der Preis setzt sich aus Arbeits- und Leistungspreis zusammen. Solche Verträge werden individuell kalkuliert und sind in Online-Vergleichen nicht enthalten – ein Standard-Gewerbetarif passt hier nicht mehr.
Wie Industriestrom funktioniert, wie sich der Preis zusammensetzt und wie Sie ein individuelles Angebot bekommen, lesen Sie auf unserer Seite Industriestrom. Dort können Sie auch unverbindlich Angebote anfragen.
Häufige Fragen: Gewerbestrom oder Privatstrom
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbestrom und Privatstrom?
Technisch fließt derselbe Strom. Der Unterschied liegt in Lastprofil (Gewerbe statt Haushalt), Preisstellung (für Unternehmen zählt der Nettopreis, weil die Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzbar ist) und Abrechnung (bis 100.000 kWh/Jahr per Standardlastprofil, darüber registrierende Leistungsmessung).
Ist Gewerbestrom günstiger als Privatstrom?
Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen häufig ja: maßgeblich ist der Nettopreis (ohne 19 % USt.), und bei höherem Verbrauch sinkt der Arbeitspreis pro kWh. Brutto liegen Gewerbe- und Privattarife oft nah beieinander. Ob ein Gewerbe- oder Haushaltstarif günstiger ist, hängt von Verbrauch und Netzgebiet ab.
Wer darf Gewerbestrom anmelden?
Alle gewerblichen Stromkunden mit angemeldetem Gewerbe oder freiberuflicher Tätigkeit und einem betrieblich genutzten Stromanschluss – vom Einzelunternehmen über Handwerk und Handel bis zu Praxen, Kanzleien und Gastronomie. Ein Gewerbeschein bzw. die freiberufliche Tätigkeit ist die Voraussetzung.
Ich habe ein Büro im selben Haus wie meine Wohnung – welcher Strom gilt?
Teilen sich Wohnung und Arbeitszimmer einen Stromzähler, läuft der Verbrauch in der Regel über den Privatvertrag; der betrieblich genutzte Anteil lässt sich anteilig als Betriebsausgabe ansetzen. Ein eigener Gewerbestromtarif lohnt erst, wenn der Betrieb über einen separaten, betrieblichen Zähler/Anschluss verfügt.
Weist jeder Stromanbieter die Mehrwertsteuer aus?
Ja. Stromrechnungen müssen nach § 14 UStG den Nettobetrag, den Umsatzsteuersatz (19 %) und den Steuerbetrag gesondert ausweisen. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können diese Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen – die tatsächliche Belastung entspricht dann dem Nettopreis.
Kann ich Gewerbestrom steuerlich absetzen?
Strom für betriebliche Zwecke ist eine Betriebsausgabe und mindert den Gewinn; die enthaltene Umsatzsteuer ist bei Vorsteuerabzugsberechtigung als Vorsteuer abziehbar. Bei gemischter Nutzung wird der betriebliche Anteil angesetzt. Die konkrete steuerliche Behandlung klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Wie wird das Laden des Firmenwagens mit Strom behandelt?
Wird ein E-Firmenwagen am betrieblichen Anschluss geladen, ist der Strom Teil der betrieblichen Kosten. Beim Laden zu Hause können pauschale Beträge erstattet/abgesetzt werden (vom Finanzamt festgelegte Monatspauschalen für das Laden beim Arbeitnehmer). Details hängen von Lademöglichkeit und Nutzung ab – im Zweifel Steuerberatung hinzuziehen.
Ab welchem Verbrauch brauche ich Industriestrom statt Gewerbestrom?
Ab rund 100.000 kWh Jahresverbrauch (bzw. mehr als 30 kW Leistung) gilt die registrierende Leistungsmessung (RLM). Solche Verträge werden individuell verhandelt und sind in Online-Vergleichen nicht enthalten – mehr dazu auf unserer Seite Industriestrom.
