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Netzentgelte 2026: Höhe, Entwicklung und Vergleich nach Bundesland

Datenbasis: Netzentgelte 2026 (Verivox Verbraucheratlas) sowie 2019–2025 (Bundesnetzagentur) · zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Netzentgelte sind das Entgelt für die Nutzung der Strom­netze – sie machen nach Analysen des BDEW rund ein Viertel des Haushaltsstrompreises aus.
  • 2026 sinken die Netzentgelte: Für Haushalte reicht das Netzentgelt je nach Bundesland von 7,23 ct/kWh (Mecklenburg-Vorpommern, ~289 €/Jahr) bis 11,80 ct/kWh (Hamburg, ~472 €/Jahr) – im Bundesschnitt rund 16 % weniger als 2025 (etwa 82 € brutto pro Haushalt; Verivox Verbraucheratlas, 4.000 kWh).
  • Bezahlt werden sie von allen, die Strom aus dem Netz beziehen – die Höhe hängt von der Postleitzahl ab.
  • Im bundesweiten Mittel lagen die Netzentgelte für Haushalte zuletzt bei 10,72 ct/kWh (2025, Bundesnetzagentur) – bei 3.500 kWh rund 375 € im Jahr; Gewerbe und Industrie zahlen deutlich weniger.
  • Hintergrund: Schon 2025 sind die Entgelte in mehreren Nord- und Ostländern gesunken, weil die Mehrkosten des Erneuerbaren-Ausbaus seither bundesweit verteilt werden (§ 17 StromNEV) – 2026 setzt sich der Rückgang fort.

Was genau sind Netzentgelte?

Strom legt einen weiten Weg zurück: vom Kraftwerk, Windpark oder Solarfeld über die großen Übertragungsleitungen und die regionalen Verteilnetze bis in Ihre Steckdose. Für die Nutzung dieser Netze fällt ein Entgelt an – das Netzentgelt. Es deckt Bau, Betrieb, Wartung und vor allem den Ausbau der Netze sowie Messung und Abrechnung.

Erhoben werden die Netzentgelte von den rund 870 Strom­netzbetreibern in Deutschland. Ihre Höhe dürfen sie aber nicht frei festlegen: Die Bundesnetzagentur reguliert sie über die sogenannte Anreizregulierung und gibt für jedes Netzgebiet Obergrenzen vor. Auf Ihrer Stromrechnung erscheinen die Netzentgelte – oft zusammengefasst mit Messstellenbetrieb und Konzessionsabgabe – als fester Bestandteil des Strompreises. Sie sind damit neben Beschaffung/Vertrieb und den staatlichen Steuern und Abgaben einer der drei großen Blöcke des Strompreises.

Eine kompakte Begriffserklärung in Kürze finden Sie auch in unserem Stromlexikon: Netzentgelte.

Wie hoch sind die aktuellen Netzentgelte?

Die aktuellsten Werte je Bundesland stammen aus dem Jahr 2026: Laut Verivox Verbraucheratlas reicht das Netzentgelt für Haushalte von 7,23 ct/kWh (Mecklenburg-Vorpommern) bis 11,80 ct/kWh (Hamburg) – im Schnitt rund 16 % weniger als 2025 (Details in der 2026-Übersicht weiter unten).

Für die einzelnen Kundengruppen ist das jüngste bundesweite Mittel der Bundesnetzagentur das Jahr 2025: Haushaltskunden liegen bei 10,72 ct/kWh. Gewerbe- und vor allem Industriekunden zahlen deutlich weniger, weil sie das Netz gleichmäßiger und auf höheren Spannungsebenen nutzen:

Haushalte 2025
10,72
ct/kWh · ≈ 375 €/Jahr (3.500 kWh)
Gewerbe 2025
8,49
ct/kWh
Industrie 2025
4,14
ct/kWh

Historische Entwicklung 2020–2025

Über Jahre waren die Netzentgelte vergleichsweise stabil. Der kräftige Sprung kam 2024: Mit dem Wegfall des staatlichen Zuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten stiegen sie für alle Kundengruppen deutlich an.

Durchschnittliche Netzentgelte Strom nach Kundengruppe (netto, ct/kWh) Quelle: Bundesnetzagentur. Mengengewichtetes Mittel je Kundengruppe.

↔ Tabelle seitlich wischen, um alle Jahre zu sehen

Kundengruppe202020212022202320242025
Haushaltskunden7,107,317,578,8410,9510,72
Gewerbekunden5,615,826,017,048,928,49
Industriekunden2,542,642,783,184,214,14

Alle Angaben in ct/kWh, netto (ohne Umsatzsteuer). Quelle: Bundesnetzagentur.

Anteil am Strompreis. Bei einem Haushaltsstrompreis von grob 35–40 ct/kWh entfällt nach der Strompreisanalyse des BDEW rund ein Viertel auf die Netzentgelte (inklusive Messung und Abrechnung) – ein größerer Block als die Stromsteuer und vergleichbar mit dem Anteil für Beschaffung und Vertrieb. Wie sich Ihr konkreter Preis zusammensetzt und wo Sie sparen, zeigt unser Strompreisvergleich.

Netzentgelte nach Bundesland

Es gibt kein einheitliches Netzentgelt für ganz Deutschland – jedes Netzgebiet kalkuliert eigene Entgelte. Dadurch ergeben sich deutliche regionale Unterschiede. Besonders teuer ist das Netz dort, wo viel erneuerbare Erzeugung an wenige Verbraucher angeschlossen ist und entsprechend stark ausgebaut werden musste – etwa in Hamburg und im Norden und Osten. Am günstigsten sind dicht besiedelte Stadtstaaten wie Bremen.

Stromnetzentgelte 2026 je Bundesland – je dunkler, desto höher. Über ein Bundesland fahren oder tippen zeigt den Wert. Quelle: Verivox Verbraucheratlas (4.000 kWh, netto).

↔ Tabelle seitlich wischen, um alle Jahre zu sehen

Bundesland 2019202020212022202320242025 2026* Trend 2025→2026
1. Hamburg 7,53 8,17 8,56 9,11 10,63 13,05 14,17 11,80 ▼ 16,7 %
2. Baden-Württemberg 6,84 7,01 7,53 7,84 8,88 11,24 11,71 9,88 ▼ 15,7 %
3. Rheinland-Pfalz 6,52 6,79 7,52 7,69 8,96 11,39 11,70 10,08 ▼ 13,9 %
4. Saarland 6,84 7,39 7,79 8,25 9,40 11,64 11,21 9,70 ▼ 13,5 %
5. Nordrhein-Westfalen 6,51 6,72 6,40 7,37 8,52 11,07 11,19 9,73 ▼ 13,1 %
6. Berlin 5,58 5,59 7,21 6,49 8,37 10,29 10,87 8,55 ▼ 21,3 %
7. Hessen 6,78 6,92 7,29 7,53 8,52 10,54 10,77 9,28 ▼ 13,9 %
8. Schleswig-Holstein 9,15 9,63 9,47 9,79 12,15 13,17 10,58 8,85 ▼ 16,4 %
9. Brandenburg 8,35 8,45 8,45 8,95 12,45 12,45 10,28 7,98 ▼ 22,4 %
10. Sachsen-Anhalt 7,17 7,52 7,34 7,60 8,70 10,27 10,27 8,63 ▼ 16,0 %
11. Niedersachsen 6,87 7,17 7,16 7,24 8,07 9,91 9,82 8,25 ▼ 16,0 %
12. Bayern 7,00 6,97 7,59 6,95 7,82 10,56 9,74 8,08 ▼ 17,1 %
13. Sachsen 7,06 7,16 6,80 7,45 9,01 10,34 9,71 8,68 ▼ 10,7 %
14. Thüringen 7,12 7,27 7,05 7,55 8,33 10,76 9,69 8,43 ▼ 13,1 %
15. Mecklenburg-Vorpommern 8,25 8,13 8,31 8,71 11,65 11,99 9,31 7,23 ▼ 22,4 %
16. Bremen 5,44 5,56 5,13 5,85 6,27 8,30 7,96 7,45 ▼ 6,4 %

Durchschnittliche Netzentgelte Strom je Bundesland in ct/kWh (netto). Spalten 2019–2025: Bundesnetzagentur (mengengewichtetes Mittel); hervorgehoben höchstes (Hamburg) und niedrigstes (Bremen) Entgelt 2025. * Die Spalte 2026 ist eine vorläufige Schätzung aus dem Verivox Verbraucheratlas (Referenzhaushalt 4.000 kWh, aus €/Jahr umgerechnet); das offizielle BNetzA-Aggregat für 2026 erscheint voraussichtlich im Herbst und ersetzt sie dann. Die Trend-Spalte 2025→2026 zeigt die prozentuale Veränderung der Verivox-Schätzung gegenüber dem BNetzA-Ist 2025; sie deckt sich gut mit Verivox’ eigener Auswertung (Ø −16 %). Da beide Jahre aus unterschiedlichen Quellen stammen, ist sie als Orientierung zu verstehen, nicht als exakter Methodikvergleich.

Auffällig 2025: Während die Entgelte 2024 fast überall stiegen, sind sie 2025 in mehreren Erneuerbaren-starken Flächenländern wieder deutlich gesunken – etwa in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Grund ist die Reform nach § 17 StromNEV: Seit 2025 werden die Mehrkosten für die Integration von Wind- und Solarstrom bundesweit verteilt, statt allein die Regionen mit viel Ökostrom-Erzeugung zu belasten.

Was Haushalte 2026 zahlen: Netzentgelt je Bundesland (€/Jahr)

Die 2026er-Spalte oben in ct/kWh ist abstrakt – konkreter ist der Jahresbetrag. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit 4.000 kWh reicht das Netzentgelt 2026 laut Verivox Verbraucheratlas von 289 €/Jahr (Mecklenburg-Vorpommern) bis 472 €/Jahr (Hamburg) – im Bundesschnitt rund −16 % bzw. etwa 82 € weniger als 2025, getragen von einem staatlichen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten.

BundeslandNetzentgelt 2026
(€/Jahr)
1. Hamburg 472 €
2. Rheinland-Pfalz 403 €
3. Baden-Württemberg 395 €
4. Nordrhein-Westfalen 389 €
5. Saarland 388 €
6. Hessen 371 €
7. Schleswig-Holstein 354 €
8. Sachsen 347 €
9. Sachsen-Anhalt 345 €
10. Berlin 342 €
11. Thüringen 337 €
12. Niedersachsen 330 €
13. Bayern 323 €
14. Brandenburg 319 €
15. Bremen 298 €
16. Mecklenburg-Vorpommern 289 €

Netzentgelt je Bundesland für einen Haushalt mit 4.000 kWh/Jahr (€/Jahr, netto). Quelle: Verivox Verbraucheratlas (herunterladbare Netzentgelt-Daten); die ct/kWh-Werte in der Tabelle oben sind daraus (€/Jahr ÷ 4.000 kWh) berechnet. Einordnung (Ø −16 %): Verivox-Mitteilung vom 20.10.2025.

Wer bezahlt Netzentgelte?

Netzentgelte zahlt jeder, der Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht – ob Privathaushalt, Handwerksbetrieb oder Industrieunternehmen. Sie zahlen das Entgelt aber nicht direkt an den Netzbetreiber: Ihr Stromlieferant kalkuliert es in den Arbeits- und Grundpreis ein, zieht es mit Ihrer Stromrechnung ein und führt es an den örtlichen Netzbetreiber ab.

Weil jedes Netzgebiet eigene Entgelte hat, zahlen zwei Haushalte mit identischem Verbrauch je nach Postleitzahl unterschiedlich viel. Das erklärt einen großen Teil der regionalen Strompreisunterschiede – und warum sich ein Vergleich für die eigene Region lohnt. Den selbst verbrauchten Strom aus einer eigenen Erzeugungsanlage zahlen Sie dagegen ohne Netzentgelt, weil er nicht durchs öffentliche Netz fließt.

Wer ist von Netzentgelten befreit?

Eine vollständige Befreiung ist die Ausnahme – Privathaushalte zahlen immer. Reduzierte oder individuell vereinbarte Netzentgelte gibt es vor allem in diesen Fällen:

  • Stromintensive Industrie (§ 19 Abs. 2 StromNEV): Unternehmen mit sehr gleichmäßiger Bandlast oder atypischer Netznutzung (Verbrauch in netz­schwachen Zeiten) können stark reduzierte oder individuelle Netzentgelte erhalten.
  • Neue Stromspeicher (§ 118 EnWG): Speicher sind für eine befristete Zeit von Netzentgelten auf den eingespeicherten Strom befreit, um Doppelbelastungen zu vermeiden.
  • Eigenverbrauch hinter dem Zähler: Wer eigenen Strom – etwa aus einer PV-Anlage – direkt vor Ort verbraucht, zahlt dafür kein Netzentgelt, weil das öffentliche Netz nicht genutzt wird. Nur für zusätzlich bezogenen Netzstrom fallen die normalen Entgelte an.

Vermiedene Netzentgelte – wer bekommt sie?

Die vermiedenen Netzentgelte (§ 18 StromNEV) sind das Gegenstück zur Zahlung: Wer mit einer dezentralen Anlage in eine untere Netzebene einspeist, erspart dem vorgelagerten überregionalen Netz Transportkosten. Als Ausgleich erhielten die Betreiber dieser Anlagen eine Vergütung – das vermiedene Netzentgelt.

Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) von 2017 wurde dieses Modell jedoch grundlegend umgebaut: Für volatile Anlagen wie Wind und Photovoltaik wurden die vermiedenen Netzentgelte schrittweise abgeschmolzen und für Neuanlagen abgeschafft. Sie fließen heute im Wesentlichen noch an steuerbare dezentrale Erzeuger – etwa Kraft-Wärme-Kopplung – auf eingefrorenem Niveau. Für neue Photovoltaik-Anlagen gibt es in der Regel keine vermiedenen Netzentgelte mehr; was PV-Betreiber stattdessen bei den Netzentgelten beachten müssen, behandeln wir auf der PV-Seite.

Warum sind in Deutschland die Netzentgelte so hoch?

Dass die Netzentgelte zuletzt so stark gestiegen sind, hat mehrere Ursachen, die zusammenwirken:

  • Netzausbau für die Energiewende. Wind- und Solarstrom entsteht oft weit von den Verbrauchszentren – das erfordert neue Nord-Süd-Trassen und massiv verstärkte Verteilnetze. Hinzu kommt der Anschluss von Wärmepumpen und E-Autos. Diese Milliarden-Investitionen landen über die Anreizregulierung in den Netzentgelten.
  • Wegfall des Bundeszuschusses. Bis Ende 2023 dämpfte ein staatlicher Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds die Übertragungsnetzentgelte. Nach dem Haushaltsurteil fiel er weg – die Entgelte sprangen 2024 nach oben.
  • Regionale Schieflage. Erneuerbaren-starke Flächenländer mussten ihre Netze besonders stark ausbauen, hatten aber relativ wenige Verbraucher, auf die sich die Kosten verteilen. Deshalb waren die Entgelte dort lange am höchsten. Die Reform nach § 17 StromNEV verteilt diese Mehrkosten seit 2025 bundesweit und entlastet die betroffenen Regionen spürbar.

Im Ergebnis sind Netzentgelte ein regulierter, kostengetriebener Preisbestandteil – anders als der Beschaffungspreis lassen sie sich nicht durch einen Anbieterwechsel senken. Wohl aber können Sie über die Wahl eines günstigen Tarifs den frei kalkulierbaren Teil des Strompreises drücken.

Einschätzung der Redaktion: Netzentgelte 2026 und Ausblick 2027

„Die Entlastung 2026 ist im Kern ein einmaliger, staatlich finanzierter Effekt – kein struktureller Wendepunkt. Läuft der Bundeszuschuss wie geplant Ende 2026 aus, müssen Haushalte 2027 mit wieder steigenden Netzentgelten rechnen; der teure Netzausbau für die Energiewende wirkt unverändert nach oben." Redaktion stromvermittlung.de

2026: erstmals seit Jahren sinkende Netzentgelte

Nach dem kräftigen Anstieg 2024 (Wegfall des damaligen Zuschusses) sinken die Netzentgelte 2026 spürbar: für Haushalte im Schnitt rund 16 % (Verivox Verbraucheratlas) bzw. knapp 2 ct/kWh (Bundesnetzagentur) – für einen 3.500-kWh-Haushalt grob 100 € im Jahr. Ursache ist überwiegend ein einmaliger Bundeszuschuss von 6,5 Mrd. € aus dem Klima- und Transformationsfonds, der gezielt die Übertragungsnetzentgelte senkt (dort rund −57 %). Das zugrunde liegende Gesetz (in Kraft seit 12. Dezember 2025) gilt ausdrücklich nur für 2026. Zusätzlich entlastet die seit 2025 laufende bundesweite Umverteilung der Erneuerbaren-Mehrkosten (§ 17 StromNEV) vor allem die Nord- und Ostländer.

Ausblick 2027: wahrscheinlich nur eine Atempause

Entscheidend für 2027 ist, ob der Zuschuss fortgeführt wird. Der Klima- und Transformationsfonds stellt bis 2029 insgesamt rund 26 Mrd. € bereit – wie viel davon ab 2027 erneut in die Netzentgelte fließt, ist aber eine offene politische Entscheidung; eine feste Zusage gibt es bislang nicht. Daraus ergeben sich aus unserer Sicht zwei Szenarien:

Szenario A — Zuschuss läuft aus Die rund 2 ct/kWh Entlastung kehren sich 2027 weitgehend um; die Netzentgelte steigen wieder Richtung 2025-Niveau – der laufende Netzausbau verstärkt das.
Szenario B — Zuschuss wird verlängert Die Netzentgelte bleiben in etwa stabil bis leicht sinkend. Weil der teure Netzausbau gegenläufig wirkt, ist eine weitere große Senkung aber unwahrscheinlich.

Unsere Einschätzung: Die 2026-Senkung ist eine willkommene, aber wahrscheinlich temporäre Atempause – kein Trendbruch. Wer die Entwicklung beurteilen will, sollte weniger auf das einzelne Jahr schauen als auf die politische Zuschuss-Entscheidung im Herbst 2026 und auf den weiter steigenden Netzausbaubedarf. Sobald belastbare Werte für 2027 vorliegen, aktualisieren wir diese Seite.

Quellen: Bundesregierung (Zuschuss 2026), Bundesnetzagentur (Netzentgelte), Verivox Verbraucheratlas (Werte je Bundesland 2026).

Netzentgelte und Photovoltaik

Für PV-Anlagenbetreiber sind Netzentgelte ein eigenes Thema: vom netzentgeltfreien Eigenverbrauch über vermiedene Netzentgelte bis zur geplanten Netzentgelt-Reform, die künftig auch Einspeiser und flexible Verbraucher einbeziehen könnte. Was das konkret bedeutet, lesen Sie auf unserer Seite Netzentgelte für PV-Anlagen.

Häufige Fragen zu Netzentgelten

Was sind Netzentgelte?
Netzentgelte sind die Gebühren, die jeder Stromkunde für die Nutzung der Strom­netze zahlt – für den Transport des Stroms vom Kraftwerk oder Windpark bis zur Steckdose. Sie decken Bau, Betrieb, Wartung und Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze. Die Netzbetreiber erheben sie, die Höhe wird von der Bundesnetzagentur reguliert. Im Strompreis tauchen sie zusammen mit Messstellenbetrieb und Abrechnung als „Netzentgelte“ auf.
Wie hoch sind die Netzentgelte aktuell?
Aktuell (2026) reicht das Netzentgelt für Haushalte je nach Bundesland von 7,23 ct/kWh (Mecklenburg-Vorpommern) bis 11,80 ct/kWh (Hamburg) – rund 16 % weniger als 2025 (Verivox Verbraucheratlas, 4.000 kWh Referenzhaushalt). Für die einzelnen Kundengruppen liegt das jüngste bundesweite Mittel der Bundesnetzagentur für 2025 vor: Haushaltskunden Ø 10,72 ct/kWh (bei 3.500 kWh rund 375 € im Jahr), Gewerbekunden 8,49 ct/kWh, Industriekunden 4,14 ct/kWh.
Wer bezahlt Netzentgelte?
Alle Letztverbraucher, die Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen – Haushalte, Gewerbe und Industrie. Sie zahlen die Netzentgelte nicht direkt an den Netzbetreiber, sondern über die Stromrechnung: Der Stromlieferant zieht sie ein und führt sie an den örtlichen Netzbetreiber ab. Weil jedes Netzgebiet eigene Entgelte hat, hängt die Höhe von Ihrer Postleitzahl ab – das ist ein Hauptgrund für regionale Strompreisunterschiede.
Wer ist von Netzentgelten befreit?
Privathaushalte sind nicht befreit. Reduzierte oder individuelle Netzentgelte gibt es vor allem für stromintensive Industrie mit sehr gleichmäßiger oder atypischer Netznutzung (§ 19 Abs. 2 StromNEV) sowie zeitweise für neue Stromspeicher (§ 118 EnWG). Wer Strom selbst erzeugt und direkt vor Ort verbraucht – etwa aus einer eigenen PV-Anlage hinter dem Zähler –, zahlt für diesen Eigenverbrauch ebenfalls kein Netzentgelt, weil das Netz dafür nicht genutzt wird.
Was sind vermiedene Netzentgelte und wer bekommt sie?
Vermiedene Netzentgelte (§ 18 StromNEV) sind eine Vergütung für Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen, die in untere Netzebenen einspeisen und dem vorgelagerten Netz dadurch Kosten „ersparen“. Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG, 2017) wurden sie für volatile Anlagen wie Wind und Photovoltaik abgeschmolzen und für Neuanlagen abgeschafft. Heute fließen sie im Wesentlichen noch an steuerbare dezentrale Anlagen (etwa KWK) auf eingefrorenem Stand – neue PV-Anlagen erhalten in der Regel keine vermiedenen Netzentgelte mehr.
Warum sind die Netzentgelte 2024 so stark gestiegen?
Bis Ende 2023 hatte der Bund die Übertragungsnetzentgelte mit einem Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds gedämpft. Nach dem Haushaltsurteil fiel dieser Zuschuss weg – die Netzentgelte sprangen 2024 spürbar nach oben. Zusätzlich treibt der Netzausbau für die Energiewende (neue Leitungen, Verteilnetze für Wärmepumpen und E-Autos) die Kosten dauerhaft.
Sinken die Netzentgelte 2026?
Ja. Nach dem Verivox Verbraucheratlas sinken die Stromnetzentgelte 2026 bundesweit spürbar – im Schnitt um rund 16 % bzw. etwa 82 € brutto im Jahr (Drei-Personen-Haushalt, 4.000 kWh); Treiber ist ein staatlicher Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten. Am günstigsten ist 2026 Mecklenburg-Vorpommern mit rund 7,23 ct/kWh, am teuersten Hamburg mit rund 11,80 ct/kWh (Referenz 4.000 kWh, netto). Diese Verivox-Werte sind methodisch nicht 1:1 mit der hier gezeigten Bundesnetzagentur-Reihe 2019–2025 vergleichbar – sie zeigen aber klar den Abwärtstrend.
Müssen Betreiber einer Photovoltaik-Anlage Netzentgelte zahlen?
Für den selbst verbrauchten Solarstrom fallen keine Netzentgelte an, weil er nicht durchs öffentliche Netz fließt. Für Strom, den Sie zusätzlich aus dem Netz beziehen, zahlen Sie die normalen Netzentgelte. Für die Einspeisung gibt es bislang kein Netzentgelt – die Bundesnetzagentur arbeitet aber an einer Reform der Netzentgelte, die auch Einspeiser und flexible Verbraucher künftig stärker einbeziehen könnte. Mehr dazu auf unserer Seite zu Netzentgelten für PV-Anlagen.

Weiterführende Daten & Verzeichnisse

Methodik & Quellen. Die Netzentgelt-Daten dieser Seite stammen aus den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur zu den durchschnittlichen Stromnetzentgelten (netto, ct/kWh), Bundesland-Reihe 2019–2025 und Kundengruppen-Reihe 2020–2025. Eine vergleichbare regionale Aufbereitung bietet der Verivox Verbraucheratlas; den Anteil am Strompreis stützen wir auf die Strompreisanalyse des BDEW. Netzentgelte werden jährlich neu festgesetzt; das jüngste flächendeckende Aggregat liegt für 2025 vor. Mehr zu unserer Arbeitsweise: Methodik · über uns.