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Netzentgelte

Netzentgelte (Netznutzungsentgelte) sind die Kosten für die Nutzung der Stromnetze. Sie machen bei Haushalten rund ein Viertel des Strompreises aus, werden vom regionalen Netzbetreiber erhoben, von der Bundesnetzagentur reguliert und von allen Verbrauchern über den Strompreis bezahlt – unabhängig vom gewählten Stromanbieter.

Die Netzentgelte (auch Netznutzungsentgelte, NNE) sind das Entgelt dafür, dass Ihr Strom über die Übertragungs- und Verteilnetze bis zu Ihrer Steckdose transportiert wird. Festgelegt werden sie vom regionalen Netzbetreiber, überwacht und genehmigt von der Bundesnetzagentur. Bezahlt werden sie von allen Verbrauchern – sie sind ein fester Bestandteil des Strompreises.

Einfluss auf den Strompreis: 2025 liegen die Netzentgelte für Haushalte im Schnitt bei rund 10,7 ct/kWh – das ist grob ein Viertel des gesamten Strompreises und damit nach der reinen Energiebeschaffung der zweitgrößte Kostenblock.

Entwicklung der Netzentgelte 2020–2025

Die Netzentgelte sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen – vor allem durch den Netzausbau für die Energiewende:

JahrNetzentgelt für Haushalte
2020
7,10 ct/kWh
2021
7,31 ct/kWh
2022
7,57 ct/kWh
2023
8,84 ct/kWh
2024
10,95 ct/kWh
2025
10,72 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur (durchschnittliche Netznutzungsentgelte, Haushaltskunden); stromvermittlung.de

Für 2026 hat die Bundesregierung einen Zuschuss beschlossen, der die Netzentgelte dämpfen soll. Aktuelle Einordnungen dazu finden Sie in den Meldungen am Ende dieser Seite.

Netzentgelte nach Bundesland (regionale Unterschiede)

Netzentgelte sind regional sehr unterschiedlich: In dünn besiedelten Regionen mit viel Wind- und Netzausbau (z. B. im Norden) sind sie oft höher als in dicht besiedelten Gebieten. Werte für einen Haushalt (Stand 2025, mit Veränderung zum Vorjahr):

BundeslandNetzentgelt 2025Δ zu 2024
Hamburg
14,17 ct/kWh
+1,12 ct
Baden-Württemberg
11,71 ct/kWh
+0,47 ct
Rheinland-Pfalz
11,70 ct/kWh
+0,31 ct
Saarland
11,21 ct/kWh
−0,43 ct
Nordrhein-Westfalen
11,19 ct/kWh
+0,12 ct
Berlin
10,87 ct/kWh
+0,58 ct
Hessen
10,77 ct/kWh
+0,23 ct
Schleswig-Holstein
10,58 ct/kWh
−2,59 ct
Brandenburg
10,28 ct/kWh
−2,17 ct
Sachsen-Anhalt
10,27 ct/kWh
+0,00 ct
Niedersachsen
9,82 ct/kWh
−0,09 ct
Bayern
9,74 ct/kWh
−0,82 ct
Sachsen
9,71 ct/kWh
−0,63 ct
Thüringen
9,69 ct/kWh
−1,07 ct
Mecklenburg-Vorpommern
9,31 ct/kWh
−2,68 ct
Bremen
7,96 ct/kWh
−0,34 ct

Quelle: Bundesnetzagentur (durchschnittliche Netznutzungsentgelte je Bundesland, Haushaltskunden); stromvermittlung.de

So finden Sie Ihr lokales Netzentgelt
  • Ihr Anbieter muss das Netzentgelt gesetzlich als separaten Posten auf der Stromrechnung ausweisen.
  • Den genauen Wert für Ihre Region veröffentlicht der örtliche Netzbetreiber (Preisblatt) – wer das ist, hängt an Ihrer Postleitzahl.

Gesetzliche Grundlage

Geregelt sind die Netzentgelte im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, § 20 ff.) sowie in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Die Bundesnetzagentur genehmigt die zulässigen Erlöse und sorgt für die Regulierung.

Batteriespeicher, Gas und Anbieterwechsel

Batteriespeicher: Stromspeicher, die Strom nur zwischenspeichern und wieder einspeisen, sind nach § 118 EnWG befristet weitgehend von Netzentgelten befreit, um Doppelbelastungen zu vermeiden.

Gas: Auch für Gasanschlüsse gibt es Netzentgelte (Gasnetzentgelte) nach demselben Prinzip.

Beim Stromwechsel sind die Netzentgelte für Ihren Wohnort bei jedem Anbieter gleich – sie sind nicht verhandelbar. Sparen können Sie deshalb nur über den Beschaffungs- und Vertriebsanteil: Welcher Anbieter bei Ihnen unterm Strich am günstigsten ist, zeigt der Stromrechner bzw. der Stromvergleich.

Aktuelle Meldungen zu Netzentgelten

Häufige Fragen zu Netzentgelte

Was sind Netzentgelte einfach erklärt?
Netzentgelte sind die Gebühren für die Nutzung der Stromnetze – also dafür, dass der Strom über Leitungen bis zu Ihnen transportiert wird. Sie stecken im Strompreis und machen bei Haushalten rund ein Viertel davon aus.
Wer legt die Netzentgelte fest und wer reguliert sie?
Festgelegt werden die Netzentgelte vom regionalen Netzbetreiber. Reguliert und genehmigt werden sie von der Bundesnetzagentur. Rechtsgrundlage sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und die Anreizregulierungsverordnung (ARegV).
Wer zahlt die Netzentgelte?
Alle Stromverbraucher zahlen die Netzentgelte – sie sind Teil des Strompreises und werden über die Stromrechnung abgerechnet. Ihr Anbieter führt sie an den Netzbetreiber ab.
Wie hoch sind die Netzentgelte und welchen Anteil am Strompreis haben sie?
2025 liegen die Netzentgelte für Haushalte im Schnitt bei rund 10,7 ct/kWh – das ist grob ein Viertel des Strompreises und nach der Energiebeschaffung der zweitgrößte Kostenblock.
Warum sind die Netzentgelte regional unterschiedlich?
Jeder Netzbetreiber hat eigene Kosten für Betrieb und Ausbau seines Netzes. In dünn besiedelten Regionen mit viel Netzausbau (etwa für Windkraft) verteilen sich die Kosten auf weniger Verbraucher, daher sind die Netzentgelte dort oft höher. 2025 ist Hamburg Spitzenreiter, Bremen liegt am unteren Ende.
Unterscheiden sich die Netzentgelte je nach Stromanbieter?
Nein. Die Netzentgelte sind für Ihren Wohnort bei jedem Anbieter identisch, weil sie vom Netzbetreiber kommen. Beim Anbieterwechsel sparen Sie deshalb nur über den Energie- und Vertriebsanteil, nicht über die Netzentgelte.
Sinken die Netzentgelte 2026?
Für 2026 hat die Bundesregierung einen Zuschuss beschlossen, der die Netzentgelte dämpfen soll. Wie stark das beim Endkunden ankommt, ist je nach Netzgebiet unterschiedlich – aktuelle Einordnungen finden Sie in den verlinkten Meldungen.
Wie finde ich mein lokales Netzentgelt?
Ihr Anbieter muss das Netzentgelt gesetzlich als separaten Posten auf der Stromrechnung ausweisen. Den genauen Wert für Ihre Region veröffentlicht außerdem der örtliche Netzbetreiber in seinem Preisblatt – wer zuständig ist, hängt an Ihrer Postleitzahl.
Zahlen Batteriespeicher Netzentgelte?
Reine Stromspeicher, die Strom nur zwischenspeichern und wieder ins Netz abgeben, sind nach § 118 EnWG befristet weitgehend von Netzentgelten befreit, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.
Gibt es auch Netzentgelte für Gas?
Ja. Für Gasanschlüsse gibt es eigene Gasnetzentgelte, die nach demselben Prinzip wie beim Strom erhoben und reguliert werden.
Sind Netzentgelte beim Stromwechsel wichtig?
Indirekt: Sie sind ein großer, aber für Sie fixer Kostenblock, den Sie nicht verhandeln können. Entscheidend für Ihre Ersparnis ist der Arbeits- und Grundpreis des Anbieters – den vergleichen Sie am besten mit dem Stromrechner.

Verwandte Begriffe

Quellen: Netzentgelt-Daten: Bundesnetzagentur (durchschnittliche Netznutzungsentgelte 2019–2025).

Redaktion stromvermittlung.de · Stand 06/2026