Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet über eine wachsende Zahl von Beschwerden zu ungewollten Energieverträgen. Verbraucher geben an, trotz ausdrücklicher Ablehnung plötzlich Vertragsbestätigungen oder Unterlagen erhalten zu haben. In einigen Fällen seien sogar falsche Daten verwendet worden wie z.B. erfundene Zählernummern oder falsche Geburtsdaten.
Auch wiederholte Anrufe von Vertretern stehen im Fokus der Beschwerden. Unerlaubte Telefonwerbung kann bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden, die Verstöße mit Bußgeldern ahnden kann.
Wichtig: Energieverträge sind nur mit schriftlicher Zustimmung gültig
Ein Energievertrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Zustimmung zustande. Telefonische Aussagen oder mündliche Bestätigungen reichen rechtlich nicht aus. Dennoch rät die Verbraucherzentrale, ungewollte Vertragsabschlüsse sofort zu widersprechen und den bisherigen Energieversorger zu informieren, um einen automatischen Wechsel zu verhindern.
Schutz vor Haustürverkauf und Telefonwerbung
Verbraucher sollten ungebetenen Vertretern keinen Zutritt gewähren und persönliche Daten weder am Telefon noch an der Haustür preisgeben. Wer sich bedrängt fühlt oder wiederholt kontaktiert wird, sollte das Gespräch konsequent beenden.
Warum ein Strompreisvergleich zusätzlich sinnvoll ist
Neben dem Schutz vor untergeschobenen Verträgen lohnt es sich, Stromtarife regelmäßig zu überprüfen, da Preisänderungen oft erst spät bemerkt werden. Ein Strompreisvergleich hilft, Angebote seriös einzuordnen, Einsparpotenziale zu erkennen und nur bewusst einen passenden Tarif zu wählen un das unabhängig und unverbindlich in wenigen Schritten möglich. Den Strompreisvergleich finden Sie bei uns unter Strompreis-Vergleich










