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Drohende Netzgebühren für PV‑Einspeisung: Was Sie ab 2026 kosten kann – und wie Sie jede Euro‑Gebühr abfedern

Das erwartet Sie in diesem Artikel

Die Bundesnetzagentur hat am 12. Mai in einer Pressemitteilung zum AgNes‑Verfahren verlauten lassen, dass künftig auch Netzgebühren für PV Einspeisung möglich sind.

Hintergrund ist der, dass der Netzausbau 160 Mrd. Euro kosten soll, während die Zahlerbasis wegen boomender Eigenversorgung schrumpft. Was das für private Solaranlagen bedeuten könnte, haben wir bereits in unserer Meldung vom 19. Mai berichtet – „Netzentgelte‑Reform: PV‑Besitzer droht neues Entgelt für Einspeisung“.

    Beispielrechnung: Was würde das im Alltag bedeuten?

    Wir rechnen die drei diskutierten Modelle auf ein typisches Einfamilienhaus herunter: 5 kWp Anlage, 4 000 kWh Jahresertrag, 50 % Eigenverbrauch, 50 % Einspeisung

    ModellideeBerechnungsbasisMehrkosten p. a.
    Einspeiseentgelt1–2,5 ct je eingespeister kWh20 – 50 €
    GrundnetzentgeltFix 60–120 € je Zählpunkt60 – 120 €
    Kapazitätspreis8–15 € je kW Anschluss­leistung40 – 75 €

    Quelle: Konsultationspapier der Bundesnetzagentur (Mai 2025, Werte vorläufig)

    So liest man die Tabelle:

    • Einspeiseentgelt belastet vor allem Haushalte, die viel einspeisen und wenig speichern.
    • Das Grundnetzentgelt trifft jede Anlage gleich, egal wie effizient sie genutzt wird.
    • Beim Kapazitätspreis entscheidet die Wechselrichter‑Leistung: Wer bewusst kleiner auslegt oder auf 70 % Clipping setzt, zahlt weniger.

    Rechnet man mit einer Einspeisevergütung von 8,1 ct/kWh, sinkt der Jahresüberschuss dieser Beispielanlage je nach Modell um bis zu 60 %.

    Aber: Ein moderater Batteriespeicher reduziert die Einspeisemenge – und damit jede potenzielle Gebühr – um mehr als die Hälfte. Wie sich das in der Praxis auf Rendite und Amortisationszeit auswirkt, erklären wir detailliert in unserem Ratgeber Photovoltaik & Stromspeicher.

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    Was passiert als Nächstes – und was heißt das für Hausbesitzer?

    Bis 30. Juni 2025 sammelt die Bundesnetzagentur Stellungnahmen zu ihrem Konsultationspapier. Anschließend wertet die Große Beschlusskammer die Eingaben aus, bevor sie im Herbst einen ersten Verordnungsentwurf präsentiert.

    Bis die neuen Tarife tatsächlich auf der Rechnung landen, dürfte es also frühestens 2026 werden – genügend Zeit, um die eigene Anlagengestaltung zu optimieren.

    Wer noch plant, kann jetzt gezielt:

    • die Wechselrichter­­größe so wählen, dass keine überflüssige Anschluss­kapazität bezahlt wird,
    • mit einem Heimspeicher den Eigenverbrauch auf > 70 % steigern – Renditebeispiele liefert unser Guide „Photovoltaik & Stromspeicher“,
    • und über aktuelle Förderprogramme nachdenken, die die Investition spürbar abfedern (Überblick in „Photovoltaik‑Förderung in Deutschland“).

    Wer intelligent plant, behält trotz möglicher Abgaben ein tragabres Plus auf seiner Solar‑Renditerechnung.

    Strompreisentwicklung

    Eine Studie von stromvermittlung.de Strompreisentwicklung – Analyse & Prognose​ Wie sich...

    Zeitvariable Netzentgelte: So nutzen Sie günstige Netzstunden

    Die Behörde denkt nicht nur an höhere, sondern auch an dynamische Gebühren: Tagsüber, wenn viel Solarstrom fließt, könnten Entgelte sinken; abends steigen sie. Haushalte mit Smart Meter, Wärmepumpe oder E‑Auto können das schon heute simulieren – dynamische Tarife boten in windreichen Nächten Spotpreise um 20 ct/kWh, während die Grundversorgung jenseits 40 ct/kWh lag.

    Redaktions‑Tipp: Wer einen Speicher installiert und zeitvariable Netzentgelte nutzt, kann teure Abendpeaks aus dem Akku decken und zu Netz‑Tiefzeiten günstig laden. Einen passenden Tarif ermitteln Sie in zwei Minuten im Stromrechner für Dynamische Stromtarife.

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    Speicher bekommen Sonderregeln – aber nicht gratis

    Auch über Batteriespeicher denkt die Bundesnetzagentur nach. Der Plan:

    • Speicher sollen das Netz nicht verteuern, aber auch nicht doppelt zur Kasse gebeten werden.
    • Wer seinen Akku dann lädt oder entlädt, wenn das Netz es gut verkraftet, soll nur ein kleineres Entgelt zahlen.

    Für Betreiber heißt das: DIe Speicher bleiben steuerlich attraktiv (0 % Umsatzsteuer, keine Einkommen­steuer) und könnten zugleich mit niedrigen Netzgebühren durchgewunken werden – sofern sie sich regelkonform verhalten.

    Wer detailliert wissen will, wie sich ein Akku unter den heutigen Rahmenbedingungen rechnet, findet alle relevanten Kennzahlen in unserem Ratgeber Photovoltaik & Stromspeicher.