Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren zur Neuordnung der Netzentgelte gestartet – und richtet ihr Augenmerk erstmals gezielt auf Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen. Bislang entfallen Netzentgelte auf jede Kilowattstunde, die Haus- und Balkon-Solaranlagen ins Netz einspeisen und im Gegenzug bei Eigenbedarf aus dem öffentlichen Netz beziehen. Ab 2026 könnte sich das ändern: In ersten Szenarien wird diskutiert, künftig auch auf die Einspeisung eine Gebühr zu erheben, um die Kosten für den Netzausbau breiter zu verteilen.
Update (Juli 2025): Bundesnetzagentur konkretisiert Gebührenszenarien
Am 12. Mai 2025 hat die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung ihr Diskussionspapier zur „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ (AgNes) veröffentlicht. Erstmals steht dort ausdrücklich eine Netzgebühr für PV‑Einspeisung zur Debatte. Drei Varianten liegen auf dem Tisch:
Modellidee | Berechnungsbasis | Spanne * |
---|---|---|
Einspeiseentgelt | Cent pro eingespeister kWh | 1 – 2,5 ct |
Grundnetzentgelt | Pauschale je Zählpunkt | 60 – 120 € |
Kapazitätspreis | Euro pro kW Anschlussleistung | 8 – 15 €/kW |
* Bandbreiten laut AgNes‑Konsultationspapier, finale Sätze offen.
Wer wissen möchte, was diese Modelle in Euro für ein 5‑kWp‑Dach bedeuten, findet eine vollständige Beispielrechnung und Sparstrategien in unserem neuen Artikel: Drohende Netzgebühren für PV‑Einspeisung: Was Sie ab 2026 kosten kann.
(Stellungnahmen an die Behörde sind noch bis 30. Juni 2025 möglich; ein erster Verordnungsentwurf wird für den Herbst erwartet.)
Warum PV-Strom bislang günstiger ist
Netzentgelte finanzieren den Unterhalt und Ausbau der Über- und Verteilungsnetze. Haushalte zahlten 2024 durchschnittlich 11,6 Cent pro kWh – ein Viertel des Strompreises. Gleichzeitig profitieren Solar-Anlagenbetreiber davon, tagsüber wenig Entgelte zu entrichten und ihr Überschuss-Strom ins Netz zu speisen, ohne Abgaben zu leisten. Diese Regelung soll fairen Wettbewerb sichern, wird nach Ansicht der Behörde aber angesichts steigender Ausbaukosten zunehmend hinterfragt.
Reformidee: Entgelte auch aufs Einspeisen
Künftig denkbar ist ein zweigleisiges Modell: Netzentgelte für Entnahmen bleiben bestehen, hinzu käme ein „Einspeiseentgelt“ für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde. Alternativ schlägt die Agentur pauschale Grundnetzentgelte oder leistungsbezogene Kapazitätstarife vor – unabhängig von Flussrichtung. Solch ein Kapazitätspreis orientiert sich an der maximalen Anschlussleistung und findet bereits in Frankreich Anwendung.
Was Solaranlagen-Betreiber jetzt tun können
Wer mit dem Gedanken spielt, eine PV-Anlage anzuschaffen, sollte jetzt prüfen, welche Technik langfristig lohnt. Unser Ratgeber „Welche Photovoltaik-Anlage passt zu meinem Dach?“ zeigt übersichtlich, welche Modul-Typen und Ausrichtungen die besten Erträge bringen. Für mehr Unabhängigkeit empfiehlt sich zudem ein Batteriespeicher – Informationen dazu finden Sie in unserem Guide „Photovoltaik und Stromspeicher: Lohnt sich ein Batteriespeicher für meinen Haushalt?“.
Blick nach vorne
Ob das Einspeiseentgelt tatsächlich kommt und in welcher Höhe, entscheidet die Bundesnetzagentur bis Sommer 2025 im Rahmen der Netzentgelt-Konsultation. PV-Betreiber sollten jetzt ihr System planen und Fördermöglichkeiten prüfen – denn auch dann bleibt die Frage: Wie flexibel schützt man sich am besten vor künftigen Netzentgelt-Schwankungen? Dynamische Stromtarife können helfen, laden Sie weitere Details unter „Dynamischer Stromtarif berechnen“.