KANN MICH DER GRUNDVERSORGER ABLEHNEN?

KANN MICH DER GRUNDVERSORGER ABLEHNEN?

Es ist eine berechtigte Frage, ob Ihr Grundversorger Sie als Kunden ablehnen kann. Dieser Artikel erläutert die gesetzlichen Bestimmungen und Situationen, in denen ein Grundversorger das Recht hat, eine Anmeldung abzulehnen.

Recht auf Grundversorgung

In Deutschland hat jeder Haushalt das Recht auf eine Grundversorgung mit Strom. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und soll sicherstellen, dass niemand ohne Strom dasteht.

Mögliche Ablehnungsgründe

  • Zahlungsrückstände: Ein Versorger kann einen Vertrag ablehnen, wenn offene Rechnungen bei ihm oder einem vorherigen Anbieter bestehen.
  • Unzureichende Bonität: Bei schlechter Bonität kann eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung verlangt werden.
  • Technische Gründe: Manchmal sind technische Einschränkungen ein Hindernis für die Stromversorgung.

Was tun, wenn eine Ablehnung droht?

  • Zahlungsrückstände begleichen: Klären Sie offene Rechnungen, um eine Ablehnung zu vermeiden.
  • Bonität verbessern: Arbeiten Sie an Ihrer Bonität, etwa durch rechtzeitiges Begleichen von Rechnungen.
  • Kommunikation: Sprechen Sie mit dem Versorger, um eine Lösung zu finden.

Ihr Recht auf Energie

Sollte es zu einer Ablehnung kommen, haben Sie das Recht, sich bei der Bundesnetzagentur zu beschweren. Sie ist die Aufsichtsbehörde für den Energiemarkt und kann bei ungerechtfertigten Ablehnungen eingreifen.

Fazit

Eine Ablehnung durch den Grundversorger ist nur unter bestimmten Umständen möglich. In den meisten Fällen wird Ihnen der Zugang zur Grundversorgung gewährt, solange Sie die allgemeinen Vertragsbedingungen erfüllen.

Ihren Strom-Grunderversorger können Sie auf unserer Website finden. Geben Sie dazu einfach Ihre Postleitzahl an.