Es ist eine berechtigte Frage, ob Ihr Grundversorger Sie als Kunden ablehnen kann. Dieser Artikel erläutert die gesetzlichen Bestimmungen und Situationen, in denen ein Grundversorger das Recht hat, eine Anmeldung abzulehnen.
Recht auf Grundversorgung
In Deutschland hat jeder Haushalt das Recht auf eine Grundversorgung mit Strom. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und soll sicherstellen, dass niemand ohne Strom dasteht.
- Gesetzliche Grundlage: Das Recht auf Grundversorgung ist im § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Es verpflichtet den Grundversorger, Haushalte in seinem Versorgungsgebiet mit Strom zu beliefern, wenn diese einen entsprechenden Antrag stellen.
- Was umfasst die Grundversorgung? Die Grundversorgung bietet Energie zu allgemeinen Bedingungen und Preisen an. Sie stellt sicher, dass Bürger Zugang zu Strom haben, selbst wenn keine anderen Stromverträge verfügbar sind.
Sollten Sie nicht wissen, welcher Grundversorger für Sie zuständig ist, lesen Sie bitte:
Welcher Grundversorger ist für mich zuständig?
Mögliche Ablehnungsgründe
Ein Grundversorger kann die Versorgung nur in wenigen klar definierten Fällen ablehnen:
Zahlungsrückstände: Wenn offene Rechnungen bei dem Versorger selbst oder bei einem vorherigen Anbieter bestehen, kann eine Ablehnung erfolgen. Diese Forderungen müssen allerdings rechtlich bestätigt sein, und beglichene Rückstände dürfen nicht mehr als Ablehnungsgrund herangezogen werden.
Unzureichende Bonität: Bei schlechter Bonität ist es üblich, dass der Grundversorger entweder eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung verlangt, anstatt den Vertrag abzulehnen.
Technische Gründe: Hindernisse wie Schäden am Stromanschluss, fehlende Netzkapazitäten oder Unverfügbarkeit im Versorgungsnetz des Anbieters können ebenfalls zu einer Ablehnung führen.
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Was tun, wenn eine Ablehnung droht?
Falls eine Ablehnung droht, können Sie Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu entschärfen:
- Zahlungsrückstände begleichen: Klären Sie alle offenen Rechnungen, bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen. Falls dies finanziell schwierig ist, hilft oft eine Schuldnerberatung weiter.
- Bonität verbessern: Vermeiden Sie neue Schulden und begleichen Sie Rechnungen pünktlich. Eine verbesserte Bonität erhöht Ihre Chancen auf Akzeptanz.
- Proaktives Gespräch: Kontaktieren Sie den Versorger, um Missverständnisse aufzuklären oder alternative Lösungen wie eine Sicherheitsleistung zu vereinbaren.
Auch die Prüfung anderer Stromanbieter kann sinnvoll sein, da diese oft flexiblere Vertragsbedingungen anbieten.
Nutzen Sie hierfür unseren Stromvergleichsrechner, um passende Alternativen zu finden.
Ihr Recht auf Energie
Sollte der Grundversorger dennoch eine Ablehnung aussprechen, können Sie Ihr Recht auf Energieversorgung geltend machen. Die Bundesnetzagentur, die Aufsichtsbehörde für den Energiemarkt, ist Ansprechpartner bei ungerechtfertigten Ablehnungen.
Um eine Beschwerde einzureichen:
- Legen Sie das Ablehnungsschreiben und Nachweise über beglichene Forderungen vor.
- Kontaktieren Sie die Bundesnetzagentur über das offizielle Beschwerdeformular oder telefonisch.
In gesundheitlichen oder sozialen Härtefällen kann die Bundesnetzagentur oder die Schlichtungsstelle Energie eine temporäre Versorgung anordnen.
Grundsätzlich aber gilt: Strom darf nicht abgestellt werden
Was passiert bei einem Mieterwechsel?
Bei einem Mieterwechsel müssen Sie den Grundversorger rechtzeitig über die Änderungen informieren. Der neue Mieter hat das Recht, die Grundversorgung in Anspruch zu nehmen, sofern keine Ablehnungsgründe vorliegen. Der vorherige Mieter bleibt bis zur ordnungsgemäßen Abmeldung für alle offenen Rechnungen verantwortlich.
Tipps:
- Der neue Mieter sollte den Zählerstand bei Einzug dokumentieren und dem Versorger melden.
- Der ausziehende Mieter sollte offene Beträge begleichen und den Vertrag rechtzeitig kündigen, um Probleme zu vermeiden.
Zusammenfassung:
- Recht auf Grundversorgung ist gesetzlich garantiert, siehe: Strom darf nicht abgestellt werden
- Ablehnungsgründe: Zahlungsrückstände, schlechte Bonität oder technische Einschränkungen.
- Handlungsmöglichkeiten: Schulden begleichen, Bonität verbessern, Gespräch mit dem Versorger suchen.
- Beschwerden bei ungerechtfertigten Ablehnungen können bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.