(Autor: Ron Boschert | Aktualisiert: 18. 07. 2025)
Bei uns in Deutschland sind leider immer mehr Menschen von Stromabschaltungen durch steigende Energiekosten und wirtschaftlicher Belastungen betroffen. Besonders einkommensschwache Haushalte leiden unter den hohen Energiekosten.
Ein neues Gesetzespaket – die jüngste Novelle der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) – stellt klar: Strom darf nur noch unter strengsten Voraussetzungen abgestellt werden und stärkt damit den Verbraucherschutz erheblich.
Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel alle wichtigen Fakten auf.
Schnellüberblick der Gesetze in D, AT und CH
Gesetzliche Grundlage für Stromabschaltungen in Deutschland
In Deutschland regelt die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) die Bedingungen, unter denen ein Grundversorger den Strom bei einem Haushalt einfach abstellen darf. § 19 StromGVV enthält die entscheidenden Schutzklauseln.
Wir haben für Sie recherchiert:
Wichtige Bestimmungen aus § 19 StromGVV
Zuwiderhandlungen mit Gefahr im Verzug
„Der Grundversorger ist berechtigt, die Grundversorgung ohne vorherige Androhung […] unterbrechen zu lassen, wenn […] erforderlich ist, den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern“ (Abs. 1).
Unterbrechung bei Zahlungsverzug
– erst vier Wochen nach schriftlicher Androhung
– Zahlungsverzug ≥ 100 € und mindestens 1/6 der Jahresrechnung (Abs. 2)
– Sperre unzulässig, wenn Gefahr für Leib oder Leben droht (Abs. 2)Informationspflicht
– Versorger müssen mit der Androhung konkrete Hilfsangebote nennen: Ratenplan, Schuldnerberatung, Jobcenterzuschuss (Abs. 3).Wiederanschluss
– Unverzügliche Wiederherstellung nach Ausgleich der Rückstände + Kostenpauschale (Abs. 7).
2025: Was sich rechtlich wirklich geändert hat
Schritt zur Abschaltung | Mindestfrist / Schwelle | Neu seit 2025 |
---|---|---|
Mahnung | sofort nach Fälligkeit | unverändert |
Sperrandrohung | 4 Wochen vor Abschaltung | Frist bleibt, aber detailliertere Infos Pflicht |
Zahlungslücke | ≥ 100 € und ≥ 1/6 Jahresverbrauch | erstmals klare Schwelle |
Härtefallprüfung | obligatorisch (Ärztliches Attest, Säuglinge, Beatmungsgeräte) | neu |
Sperre | nur wenn kein Ratenplan/Hilfspaket greift | Verfahren strenger |
Das neue Gesetz: Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Was regelt die StromGVV?
- Rechte und Pflichten von Grundversorgern und Kunden
- Bedingungen für Unterbrechungen (v. a. Zahlungsverzug)
- Schutzmechanismen für Härtefälle
- Informations‑ und Beratungspflichten
Wann wurde die StromGVV zuletzt geändert?
- 2024: Präzisierung der Mahnfristen, Ausbau Informationspflicht
- 2025: Schwelle von 100 € und verpflichtende Härtefallprüfung
Wer hat das Gesetz eigentlich geändert?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Abstimmung mit Verbraucherschutzorganisationen und Energieversorgern.
Wie kann eine Stromsperre verhindert werden?
Sollten Sie von einer Stromabschaltung betroffen sein, empfehlen wir Ihnen uverzüglich einen der folgenden Punkte:
- Sofortiges Gespräch suchen mit dem Energieversorger suchen und Ratenzahlung vereinbaren. Zeigen Sie sich gesprächsbereit und lösungsorientiert.
- Beratungsstellen einschalten – Es gibt Verbraucherzentralen und Schuldnerberatung in Ihrer Nähe.
Staatliche Unterstützung prüfen – Melden Sie sich ggf. bei Ihrem Jobcenter und bitten Sie um Hilfe in Form eines Darlehens und beantragen Sie Wohngeld‑Plus.
Wie sind die Gesetze in Österreich und der Schweiz?
Land | Sperre ab | Härtefall‑Regel | Beratungsstelle |
---|---|---|---|
Deutschland | ≥ 100 € + 1/6 Jahresverbrauch | Ja (ärztliches Attest genügt) | Verbraucherzentrale |
Österreich (ElWOG) | > 150 € oder 300 kWh | Ja | E‑Control |
Schweiz (StromVG) | Kantonal, Ø 200 CHF | Ja (teils strenger) | Energy Schweiz |
Alle drei Länder schützen gefährdete Haushalte ähnlich gut; Unterschiede liegen vor allem in Fristen und Beratungsdichte.
Fazit von stromvermittlung.de
„Strom darf nicht abgestellt werden“ – absolut stimmt das nicht, aber das neue Regelwerk sorgt dafür, dass es wirklich das letzte Mittel bleibt. Wer früh reagiert, Hilfsangebote nutzt und seinen Tarif regelmäßig prüft, muss nicht im Dunklen sitzen.
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