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Neues Gesetz: Strom darf nicht abgestellt werden

In Deutschland rückt das Thema Stromabschaltungen aufgrund steigender Energiekosten und wirtschaftlicher Herausforderungen zunehmend in den Fokus. Ein neues Gesetz soll sicherstellen, dass der Strom nicht leichtfertig abgestellt werden kann, und stärkt dabei den Verbraucherschutz erheblich.

Schnellüberblick der Gesetze in D, AT und CH

Gesetzliche Grundlage für Stromabschaltungen in Deutschland

In Deutschland regelt die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) die Bedingungen, unter denen eine Stromabschaltung durch den Grundversorger erfolgen darf. Diese Verordnung stellt sicher, dass Stromabschaltungen nur unter strengen Voraussetzungen durchgeführt werden dürfen und dass der Schutz der Verbraucher gewährleistet ist.

Wichtige Bestimmungen aus § 19 StromGVV:

  1. Zuwiderhandlungen und Notwendigkeit der Unterbrechung:

    • „Der Grundversorger ist berechtigt, die Grundversorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dieser Verordnung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.“ (§ 19 Abs. 1 StromGVV).
  2. Unterbrechung bei Zahlungsverzug:

    • „Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen […] Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.“ (§ 19 Abs. 2 StromGVV).

    • Die Verhältnismäßigkeit ist besonders zu beachten: „Die Verhältnismäßigkeit ist insbesondere dann nicht gewahrt, wenn infolge der Unterbrechung eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben der dadurch Betroffenen zu besorgen ist.“ (§ 19 Abs. 2 StromGVV).

    • „Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung […] nur durchführen lassen, wenn der Kunde […] mit mindestens einem Sechstel des voraussichtlichen Betrages der Jahresrechnung […] in Verzug ist. Dabei muss der Zahlungsverzug des Kunden mindestens 100 Euro betragen.“ (§ 19 Abs. 2 StromGVV).

  3. Information und Hilfsangebote:

    • „Der Grundversorger ist verpflichtet, den betroffenen Kunden mit der Androhung einer Unterbrechung der Grundversorgung wegen Zahlungsverzuges zugleich in Textform über Möglichkeiten zur Vermeidung der Unterbrechung zu informieren […] Dazu können beispielsweise gehören […] örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung.“ (§ 19 Abs. 3 StromGVV).
  4. Wiederherstellung der Grundversorgung:

    • „Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat.“ (§ 19 Abs. 7 StromGVV).

Diese gesetzliche Regelung stellt sicher, dass Stromabschaltungen nicht leichtfertig erfolgen und dass Verbraucher, insbesondere in Härtefällen, angemessen geschützt werden. Bei Zweifeln oder Problemen empfiehlt es sich, rechtzeitig Kontakt mit dem Energieversorger aufzunehmen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Das neue Gesetz: Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) ist eine Verordnung, die die Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität regelt. Diese Verordnung ist von zentraler Bedeutung für die Versorgungssicherheit in Deutschland, da sie festlegt, unter welchen Umständen die Stromversorgung unterbrochen werden darf und welche Schutzmechanismen für Verbraucher gelten.

Was regelt die StromGVV?

Die StromGVV regelt im Wesentlichen:

  • Rechte und Pflichten von Grundversorgern und Kunden in Bezug auf die Stromlieferung.
  • Bedingungen für die Unterbrechung der Stromversorgung, wie beispielsweise die Regelungen bei Zahlungsverzug.
  • Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen oder Haushalte in Härtefällen.
  • Informationspflichten des Grundversorgers gegenüber dem Kunden, insbesondere bei drohenden Stromsperren.

Im § 19 der StromGVV werden die genauen Bedingungen für eine Unterbrechung der Stromversorgung festgelegt. Diese umfassen sowohl den rechtlichen Rahmen für die Sperre als auch die Ausnahmen, bei denen eine Unterbrechung unzulässig ist, beispielsweise bei Gefährdung von Leben oder Gesundheit.

Wann wurde die StromGVV zuletzt geändert?

Die StromGVV wurde zuletzt im Jahr 2024 geändert, um den gestiegenen Anforderungen an den Verbraucherschutz gerecht zu werden, insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise und der zunehmenden wirtschaftlichen Belastungen für viele Haushalte. Diese Änderung zielte darauf ab, den Schutz der Verbraucher weiter zu stärken, indem die Kriterien für Stromabschaltungen verschärft und die Informationspflichten der Versorger erweitert wurden.

Wer hat das Gesetz federführend geändert?

Federführend für die letzte Änderung der StromGVV war das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das Ministerium ist für die Energiepolitik in Deutschland verantwortlich und hat die Verordnung in enger Zusammenarbeit mit Verbraucherschutzorganisationen und Energieversorgern überarbeitet, um die Versorgungssicherheit und den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

Diese Änderungen sind Teil eines umfassenden Reformpakets, das darauf abzielt, die Energiewende sozial verträglich zu gestalten und sicherzustellen, dass niemand durch hohe Energiepreise von der Grundversorgung ausgeschlossen wird.

Wie kann eine Stromsperre verhindert werden?

Um eine Stromsperre zu vermeiden, sollten betroffene Verbraucher frühzeitig handeln:

  • Kontaktaufnahme mit dem Versorger: Verbraucher sollten bei Zahlungsschwierigkeiten umgehend ihren Energieversorger informieren, um eine einvernehmliche Lösung, wie etwa eine Ratenzahlung, zu finden.

  • Nutzung von Beratungsangeboten: Verbraucherzentralen und soziale Beratungsstellen bieten Unterstützung, um Wege aus finanziellen Schwierigkeiten zu finden und eine Stromsperre abzuwenden.

  • Staatliche Unterstützung: In einigen Fällen können Sozialleistungen oder Darlehen beim Jobcenter beantragt werden, um Stromschulden zu begleichen.

Wie sind die Gesetze in Österreich und der Schweiz?

Ist der Schutz vor Stromabschaltungen in Österreich und der Schweiz besser als in Deutschland?

Die Schutzmechanismen vor Stromabschaltungen in Österreich und der Schweiz sind in vielen Aspekten vergleichbar mit denen in Deutschland, wobei jedes Land seine eigenen Besonderheiten hat.

In Österreich gilt das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG),

In Österreich gelten die Regelungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG), die ähnlich wie in Deutschland den Schutz der Verbraucher in den Vordergrund stellen. Österreich bietet, ähnlich wie Deutschland, umfangreiche Schutzmechanismen, die sicherstellen, dass Stromabschaltungen nur als letztes Mittel angewandt werden. Besondere Härtefälle, wie gesundheitliche Gefährdungen, werden ebenfalls berücksichtigt. Die Versorgungssicherheit ist somit auf einem ähnlichen Niveau wie in Deutschland.

Hilfe-Links für Österreich:

Die Schweiz hat ein Stromversorgungsgesetz (StromVG)

Die Schweiz regelt Stromabschaltungen im Stromversorgungsgesetz (StromVG), das ebenfalls strenge Kriterien für die Unterbrechung der Stromversorgung vorsieht. Auch in der Schweiz wird viel Wert auf den Schutz von besonders gefährdeten Gruppen gelegt. Die Rechte der Verbraucher sind gut geschützt, und es bestehen umfangreiche Informations- und Beratungsangebote. In einigen Aspekten, wie der Verfügbarkeit von Beratungsdiensten und der rechtlichen Unterstützung, könnte die Schweiz sogar als etwas verbraucherfreundlicher angesehen werden.

Hilfe-Links für die Schweiz:

Insgesamt sind die Regelungen in Österreich und der Schweiz sehr ähnlich zu denen in Deutschland, mit einigen geringfügigen Unterschieden. In allen drei Ländern sind die Verbraucherrechte gut geschützt, und es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote, um Stromabschaltungen zu verhindern. Wer in diesen Ländern lebt und sich informieren möchte, sollte die jeweiligen nationalen Ressourcen und Beratungsstellen in Anspruch nehmen.