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Eigener Verbrauch

Neues Gesetz: Strom darf nicht abgestellt werden

(Autor: Ron Boschert | Aktualisiert: 18. 07. 2025)

Bei uns in Deutschland sind leider immer mehr Menschen von Stromabschaltungen durch steigende Energiekosten und wirtschaftlicher Belastungen betroffen. Besonders einkommensschwache Haushalte leiden unter den hohen Energiekosten.

Ein neues Gesetzespaket – die jüngste Novelle der Stromgrund­versorgungs­verordnung (StromGVV) – stellt klar: Strom darf nur noch unter strengsten Voraussetzungen abgestellt werden und stärkt damit den Verbraucherschutz erheblich.

Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel alle wichtigen Fakten auf. 

Schnellüberblick der Gesetze in D, AT und CH

Gesetzliche Grundlage für Stromabschaltungen in Deutschland

In Deutschland regelt die Stromgrund­versorgungs­verordnung (StromGVV) die Bedingungen, unter denen ein Grundversorger den Strom bei einem Haushalt einfach abstellen darf. § 19 StromGVV enthält die entscheidenden Schutzklauseln.

Wir haben für Sie recherchiert:

Wichtige Bestimmungen aus § 19 StromGVV

  • Zuwiderhandlungen mit Gefahr im Verzug

    „Der Grundversorger ist berechtigt, die Grundversorgung ohne vorherige Androhung […] unterbrechen zu lassen, wenn […] erforderlich ist, den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern“ (Abs. 1).

  • Unterbrechung bei Zahlungsverzug
    – erst vier Wochen nach schriftlicher Androhung
    – Zahlungsverzug ≥ 100 € und mindestens 1/6 der Jahres­rechnung (Abs. 2)
    – Sperre unzulässig, wenn Gefahr für Leib oder Leben droht (Abs. 2)

  • Informationspflicht
    – Versorger müssen mit der Androhung konkrete Hilfsangebote nennen: Ratenplan, Schuldner­beratung, Jobcenter­zuschuss (Abs. 3).

  • Wiederanschluss
    – Unverzügliche Wiederherstellung nach Ausgleich der Rückstände + Kostenpauschale (Abs. 7).

2025: Was sich rechtlich wirklich geändert hat

Schritt zur AbschaltungMindestfrist / SchwelleNeu seit 2025
Mahnungsofort nach Fälligkeitunverändert
Sperrandrohung4 Wochen vor AbschaltungFrist bleibt, aber detailliertere Infos Pflicht
Zahlungslücke≥ 100 € und ≥ 1/6 Jahres­verbraucherstmals klare Schwelle
Härtefallprüfungobligatorisch (Ärztliches Attest, Säuglinge, Beatmungsgeräte)neu
Sperrenur wenn kein Ratenplan/Hilfspaket greiftVerfahren strenger

Das neue Gesetz: Die Stromgrund­versorgungs­verordnung (StromGVV)

Was regelt die StromGVV?

  • Rechte und Pflichten von Grundversorgern und Kunden
  • Bedingungen für Unterbrechungen (v. a. Zahlungsverzug)
  • Schutzmechanismen für Härtefälle
  • Informations‑ und Beratungspflichten

Wann wurde die StromGVV zuletzt geändert?

  • 2024: Präzisierung der Mahnfristen, Ausbau Informationspflicht
  • 2025: Schwelle von 100 € und verpflichtende Härtefallprüfung

Wer hat das Gesetz eigentlich geändert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Abstimmung mit Verbraucher­schutz­organisationen und Energieversorgern.

Wie kann eine Stromsperre verhindert werden?

Sollten Sie von einer Stromabschaltung betroffen sein, empfehlen wir Ihnen uverzüglich einen der folgenden Punkte:

  • Sofortiges Gespräch suchen mit dem Energieversorger suchen und  Ratenzahlung vereinbaren. Zeigen Sie sich gesprächsbereit und lösungsorientiert.
  • Beratungsstellen einschalten – Es gibt Verbraucher­zentralen und  Schuldner­beratung in Ihrer Nähe.
  • Staatliche Unterstützung prüfen – Melden Sie sich ggf. bei Ihrem Jobcenter und bitten Sie um Hilfe in Form eines Darlehens und beantragen Sie Wohngeld‑Plus.

Wie sind die Gesetze in Österreich und der Schweiz?

LandSperre abHärtefall‑RegelBeratungs­stelle
Deutschland≥ 100 € + 1/6 Jahres­verbrauchJa (ärztliches Attest genügt)Verbraucherzentrale
Österreich (ElWOG)> 150 € oder 300 kWhJaE‑Control
Schweiz (StromVG)Kantonal, Ø 200 CHFJa (teils strenger)Energy Schweiz

Alle drei Länder schützen gefährdete Haushalte ähnlich gut; Unterschiede liegen vor allem in Fristen und Beratungsdichte.

Fazit von stromvermittlung.de

„Strom darf nicht abgestellt werden“ – absolut stimmt das nicht, aber das neue Regelwerk sorgt dafür, dass es wirklich das letzte Mittel bleibt. Wer früh reagiert, Hilfsangebote nutzt und seinen Tarif regelmäßig prüft, muss nicht im Dunklen sitzen.

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