(Autor: Ron Boschert | Aktualisiert: 31. 03. 2026)
Bei uns in Deutschland sind leider immer mehr Menschen von Stromabschaltungen betroffen, die oft durch hohe Energiekosten und finanzielle Belastungen verursacht werden. Gerade Haushalte mit geringen Einkommen geraten bei Nachzahlungen oder steigenden Abschlägen schnell unter Druck und Zahlungsschwierigkeiten.
Wichtig ist: Eine Stromsperre ist weiterhin möglich, aber nur als letztes Mittel und unter sehr strengen Voraussetzungen. Die Regeln dazu stehen in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), insbesondere in § 19, und sie wurden zuletzt im Zuge von Gesetzesänderungen Ende 2025 erneut angepasst.
Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Punkte und sagen Ihnen, was Sie tun können, um eine Sperre zu vermeiden.
Schnellüberblick der Gesetze in D, AT und CH
Gesetzliche Grundlage für Stromabschaltungen in Deutschland
In Deutschland regelt die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) die Bedingungen, unter denen ein Grundversorger den Strom bei einem Haushalt einfach abstellen darf. § 19 StromGVV enthält die entscheidenden Schutzklauseln.
Wir haben für Sie recherchiert:
Wichtige Bestimmungen aus § 19 StromGVV
Zuwiderhandlungen mit Gefahr im Verzug
„Der Grundversorger ist berechtigt, die Grundversorgung ohne vorherige Androhung […] unterbrechen zu lassen, wenn […] erforderlich ist, den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern“ (Abs. 1).
Sofortige Unterbrechung in besonderen Fällen
Eine Unterbrechung ohne vorherige Androhung ist möglich, wenn z. B. Manipulationen am Zähler oder unzulässige Stromentnahme vorliegen und das Abstellen erforderlich ist, um weiteren Missbrauch zu verhindern.Unterbrechung bei Zahlungsverzug nur unter klaren Voraussetzungen
Eine Sperre wegen Zahlungsrückstand darf nur erfolgen, wenn sie nicht unverhältnismäßig ist, der Kunde rechtzeitig informiert wurde und bestimmte Schwellen erreicht sind. § 19 nennt dabei auch eine Mindestschwelle von 100 Euro und weitere Voraussetzungen zur Abwägung.Informationspflicht
Versorger müssen mit der Androhung konkrete Hilfsangebote nennen: Ratenplan, Schuldnerberatung, Jobcenterzuschuss (Abs. 3).Wiederanschluss
Wenn die Gründe für die Sperre wegfallen (z. B. Zahlung/Regelung), muss die Versorgung grundsätzlich wiederhergestellt werden. Details hängen vom Einzelfall ab
2026: Was sich rechtlich wirklich verändert hat (und was nicht)
| Schritt zur Abschaltung | Was typischerweise gilt | Neu seit 2026 |
|---|---|---|
| Mahnung | nach Fälligkeit möglich | sofort reagieren, nicht warten |
| Sperrandrohung | mit Frist und Hinweis auf Hilfen/Abwendung | Ratenplan/Abwendungsvereinbarung aktiv anfordern |
| Schwelle | Sperre i. d. R. erst ab Mindestbetrag und unter Bedingungen | Rückstände dokumentieren, Lösungen schriftlich bestätigen lassen |
| Härtefallprüfung | Sperre darf nicht unverhältnismäßig sein | besondere Umstände sofort schriftlich mitteilen |
| (Die genauen Details ergeben sich aus § 19 StromGVV und der aktuellen Auslegung im Einzelfall.) |
Wie kann eine Stromsperre verhindert werden?
Wenn eine Sperre droht, hilft oft schnelles Handeln. Diese Schritte sind in der Praxis am wichtigsten:
- Sofort Kontakt zum Versorger aufnehmen und eine Ratenzahlung/Abwendungsvereinbarung verlangen.
- Beratungsstellen einschalten, z. B. Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung.
- Unterstützung prüfen, z. B. beim Jobcenter (in bestimmten Fällen sind Darlehen möglich).
- Besondere Härten schriftlich mitteilen, wenn eine Sperre gefährlich oder unzumutbar wäre (z. B. medizinische Gründe).
- Vertrag prüfen, denn oft entsteht Zahlungsdruck, weil der Tarif unnötig teuer ist.
Wie sind die Gesetze in Österreich und der Schweiz?
| Land | Sperre ab | Härtefall-Regel | Beratungsstelle |
|---|---|---|---|
| Deutschland | ≥ 100 € und weitere gesetzliche Voraussetzungen | Ja (z. B. gesundheitliche Gründe können berücksichtigt werden) | Verbraucherzentrale |
| Österreich (ElWOG) | je nach Anbieter, häufig ab etwa 150 € Rückstand | Ja | E-Control |
| Schweiz (StromVG) | kantonal unterschiedlich, teils ab ca. 200 CHF | Ja (regional unterschiedlich geregelt) | Energy Schweiz |
Alle drei Länder schützen gefährdete Haushalte ähnlich gut; Unterschiede liegen vor allem in Fristen und Beratungsdichte.
Fazit von stromvermittlung.de
Strom darf nicht abgestellt werden ist nicht absolut zu verstehen, denn eine Sperre ist weiterhin möglich. Aber: Die Hürden sind hoch, Sperren sollen verhältnismäßig bleiben, und es gibt klare Schritte und Informationspflichten, die Verbraucher schützen sollen.
Wenn Sie finanziell unter Druck geraten, lohnt sich neben dem schnellen Kontakt zum Versorger auch ein Strompreisvergleich. Viele Haushalte zahlen in der Grundversorgung oder in alten Verträgen unnötig viel. Ein Strompreisvergleich auf unserer Seite kann helfen, die laufenden Kosten zu senken, bevor Rückstände überhaupt entstehen.











