Gerichtsurteil stärkt Verbraucher – Keine Gebühren mehr für Ratenzahlungen
Düsseldorf, 14.02.2025 – Gute Nachrichten für Stromkund:innen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Energieversorger keine Gebühren für Ratenzahlungsvereinbarungen erheben dürfen, wenn Verbraucher:innen mit ihren Stromrechnungen im Rückstand sind (Urteil vom 13.02.2025, Az I-20 UKI 7/24). Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH geklagt und erfolgreich Recht bekommen.
„Zusätzliche Gebühren bei finanziellen Engpässen sind kontraproduktiv. Dieses Urteil schützt Verbraucher:innen vor weiteren Belastungen in einer ohnehin schwierigen Situation.“ – Kolja Ofenhammer, Jurist der Verbraucherzentrale NRW.
Was bedeutet das Urteil für Verbraucher:innen?
Wenn Stromkund:innen zwei monatliche Abschläge oder mindestens 100 Euro schulden, dürfen Energieversorger den Strom abschalten. Bevor es dazu kommt, sind sie jedoch verpflichtet, eine zinsfreie Ratenzahlung anzubieten. Diese Vereinbarung soll Betroffenen die Chance geben, den Zahlungsrückstand auszugleichen.
Die wichtigsten Punkte des Urteils:
- Keine Gebühren für Ratenzahlungsvereinbarungen: Betroffene müssen keine zusätzlichen Kosten tragen, wenn sie eine Ratenzahlung vereinbaren.
- Längere Ratenzahlungsfristen: Bei hohen Rückständen müssen Energieversorger Ratenzahlungen über bis zu 24 Monate ermöglichen. Die NEW GmbH hatte diese Frist auf 12 Monate begrenzt – das wurde nun untersagt.
- Schutz vor Stromsperren: Durch bezahlbare Ratenpläne können Verbraucher:innen Stromsperren effektiv abwenden.
Warum ist das Urteil so wichtig?
Eine Stromsperre hat gravierende Folgen: Kein Licht, keine funktionierende Heizung und kein Kühlschrank. Besonders betroffen sind Haushalte mit niedrigem Einkommen, Krankheit oder plötzlichem Jobverlust. Das Urteil stellt sicher, dass diese Menschen eine faire Chance erhalten, ihre Schulden zu begleichen.
„Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten brauchen Lösungen, keine zusätzlichen Hürden. Das Gericht hat das nun klar unterstrichen.“ – Kolja Ofenhammer
Tipps für Verbraucher:innen mit Zahlungsrückständen
- Frühzeitig handeln: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Energieversorger auf, sobald Sie merken, dass Sie die Rechnung nicht zahlen können.
- Ratenzahlung vereinbaren: Sie haben Anspruch auf eine zinsfreie Ratenzahlung – ohne Extrakosten!
- Energieberatung nutzen: Die Verbraucherzentrale NRW bietet kostenlose Beratungen für Betroffene an.
- Stromverbrauch prüfen: Ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann helfen, laufende Kosten zu senken. ➡️ Nutzen Sie unseren Strompreisvergleich, um passende Tarife zu finden.
- Staatliche Unterstützung prüfen: Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen oder Unterstützung beim Jobcenter.
Weiterführende Informationen:
- Strom einfach abgestellt? Was tun bei Stromsperren: Praktische Tipps, um bei einer Stromabschaltung schnell zu handeln.
- Neues Gesetz: Strom darf nicht abgestellt werden: Erfahren Sie, welche neuen gesetzlichen Regelungen Verbraucher:innen vor Stromsperren schützen.