Darf der Strom einfach abgestellt werden?

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Die Versorgung mit Strom ist für viele Haushalte selbstverständlich. Doch was passiert, wenn der Strom plötzlich abgestellt wird? Darf der Energieversorger einfach so den Strom abschalten? In diesem Artikel klären wir die rechtlichen Grundlagen und Bedingungen, unter denen eine Stromabschaltung zulässig ist.

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    In Deutschland ist die Versorgung mit Strom durch gesetzliche Regelungen gesichert. Energieversorger sind grundsätzlich verpflichtet, Haushalte kontinuierlich mit Strom zu beliefern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und in der Stromgrundversorgungsordnung (StromGVV) festgelegt.

    Wann darf der Strom abgestellt werden?

    Ihr Strom kann nicht grundlos oder ohne Ankündigung abgestellt werden. Die Voraussetzungen dafür sind in der Stromgrundversorgungsordnung geregelt.

    Damit eine Stromsperre rechtmäßig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    1. Zahlungsrückstand:
    Es liegt ein Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro vor.

    Bei Abschlag oder Vorauszahlung: Der Zahlungsrückstand beträgt das Doppelte des monatlichen Abschlags oder der monatlichen Vorauszahlung, mindestens jedoch 100 Euro.

    Ohne Abschlag oder Vorauszahlung: Der Zahlungsrückstand erreicht ein Sechstel der Jahresrechnung.

    2. Keine Aussicht auf zeitnahe Zahlung:
    Es besteht keine Aussicht darauf, dass die Schulden in absehbarer Zeit beglichen werden.

    Voraussetzungen für eine Stromabschaltung bei Zahlungsverzug

    Bevor der Strom abgestellt wird, müssen Energieversorger bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten:

    • Mahnung und Fristsetzung: Der Kunde muss mindestens zwei Mahnungen erhalten haben, in denen die offene Summe und eine Frist zur Zahlung angegeben sind. Zusätzlich muss der Kunde auf die bevorstehende Abschaltung hingewiesen werden.

    • Androhung der Abschaltung: Die Stromsperre muss dem Kunden mindestens vier Wochen vorher schriftlich angedroht werden. Acht Tage vor der Sperre muss der konkrete Zeitpunkt des Abstellens per Brief mitgeteilt werden.

    • Information über Hilfsangebote: Die Verbraucher*innen müssen schriftlich über Möglichkeiten informiert werden, wie sie eine Unterbrechung der Stromversorgung abwenden können. Dazu gehören Hinweise zu örtlichen Hilfsangeboten wie Verbraucher- und Schuldnerberatungen, staatlicher Unterstützung und Vorauszahlungsmöglichkeiten. 

    • Ratenzahlungsangebot: Vor der Stromabschaltung muss der Versorger eine zinsfreie Ratenzahlung ermöglichen.

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    Wann darf der Strom nicht abgestellt werden?

    Eine Stromsperre darf nicht in jedem Fall durchgeführt werden. Es gibt Ausnahmen und Härtefälle, bei denen der Strom nicht abgestellt werden darf:

    • Besondere Schutzbedürftigkeit: Wenn Kleinkinder, Schwangere oder pflegebedürftige Menschen im Haushalt leben, deren Versorgung durch die Unterbrechung gefährdet wäre.

    • Einspruch gegen Erhöhung: Der Haushalt hat Einspruch gegen eine Erhöhung des Energiepreises und damit gegen die Stromrechnung eingelegt.

    • Glaubhaft versicherte Zahlung: Die Verbraucher*innen versichern glaubhaft, dass der offene Betrag zeitnah gezahlt werden kann.

    • Gefährdung der Existenzgrundlage: Die Existenzgrundlage ist gefährdet, beispielsweise bei einer Homeoffice-Tätigkeit.

    Welche Rechte haben betroffene Kunden?

    Kunden haben verschiedene Rechte, wenn ihnen eine Stromabschaltung droht:

    • Widerspruch einlegen: Kunden können Widerspruch gegen die Abschaltung einlegen, wenn sie der Meinung sind, dass die Forderungen unbegründet oder falsch sind.

    • Ratenzahlung vereinbaren: In vielen Fällen ist es möglich, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Energieversorger zu treffen, um die offenen Beträge in kleineren Teilzahlungen zu begleichen und so eine Abschaltung zu vermeiden.

    • Beratung und Unterstützung: Betroffene Kunden können sich an Verbraucherzentralen oder soziale Beratungsstellen wenden, um Unterstützung und Beratung im Umgang mit Zahlungsproblemen und drohenden Stromabschaltungen zu erhalten.

    Wie können Stromabschaltungen vermieden werden?

    Um eine Stromabschaltung zu vermeiden, sollten Kunden bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig handeln:

    • Kontaktaufnahme mit dem Versorger: Bei absehbaren Zahlungsschwierigkeiten sollten Kunden sofort Kontakt mit ihrem Energieversorger aufnehmen und über ihre Situation informieren. Oftmals lassen sich so Lösungen finden, bevor es zu einer Abschaltung kommt.

    • Zahlungspläne nutzen: Viele Energieversorger bieten flexible Zahlungspläne an, um Kunden bei vorübergehenden finanziellen Engpässen zu unterstützen.

    • Beratungsangebote nutzen: Die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten der Verbraucherzentralen oder sozialen Organisationen kann helfen, die eigene finanzielle Situation zu stabilisieren und mögliche Hilfen zu nutzen.

    Wo bekomme ich Hilfe und eine Beratung?

    In Anbetracht der zunehmenden Probleme mit Stromabschaltungen und den Herausforderungen im Umgang mit Stromanbietern, ist es wichtig, dass Verbraucher ihre Rechte kennen und entsprechende Unterstützung suchen können. Daher haben wir eine umfassende Sammlung von Kontaktadressen zusammengestellt, die Ihnen helfen kann. Diese umfasst Verbraucherzentralen und Mieterschutzvereine, die kompetente Beratung und Unterstützung bieten. Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden oder rechtliche Fragen haben, zögern Sie nicht, diese Stellen zu kontaktieren, um Hilfe und Rat zu erhalten.

    Hier zu den Beratungsstellen bei Strom- und Energiefragen

     

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