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Gerichtsurteil: Bürgergeld-Empfänger dürfen Strom-Guthaben behalten

Gerichtsurteil Stromkosten

Kurz zusammengefasst:

  • Bürgergeld-Empfänger dürfen Strom-Guthaben behalten.
  • Jobcenter darf Guthaben nicht als Einkommen anrechnen.
  • Keine Verrechnung mit Heizkosten – auch nicht beim selben Anbieter.
  • Urteil bringt mehr Klarheit und schützt Energiesparer.

Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld profitieren von einer neuen Gerichtsentscheidung: Strom-Guthaben oder Rückzahlungen vom Anbieter dürfen sie in voller Höhe behalten. Das hat das Bundessozialgericht bestätigt. Die Entscheidung basiert auf einem Urteil, das die Rechte von Leistungsbeziehenden in Bezug auf Strom- und Energiekosten weiter stärkt.

Stromkosten-Ersparnis bleibt beim Verbraucher

Bürgergeld-Beziehende müssen ihre Stromkosten aus dem monatlichen Regelsatz zahlen. Wer jedoch durch sparsamen Verbrauch ein Guthaben oder eine Rückzahlung vom Energieversorger erhält, darf diese nun behalten. Das Jobcenter darf das gesparte Geld nicht als Einkommen anrechnen.

Diese Regelung schützt insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, die aktiv Energie sparen und dadurch finanzielle Vorteile erzielen. Sie verhindert zudem, dass Ersparnisse bei den Stromkosten an anderer Stelle verrechnet werden.

Stromanbieter-Guthaben können auch nach einem Tarifwechsel entstehen – etwa wenn Sie weniger verbrauchen, als der Anbieter für einen Haushalt wie Ihren einkalkuliert.

Prüfen Sie hier, ob sich ein Anbieterwechsel für Sie lohnt.

Keine Verrechnung mit anderen Energiekosten

Ein wichtiger Punkt der Entscheidung: Auch wenn Bürgergeld-Beziehende Heizkosten nachzahlen müssen, darf das Jobcenter die Nachzahlung nicht mit dem Strom-Guthaben verrechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob Strom und Gas vom gleichen Anbieter bezogen werden.

Der konkrete Fall, der zur Entscheidung führte, betraf eine Familie, die ein Strom-Guthaben von 611,79 Euro angespart hatte, gleichzeitig aber eine Gas-Nachzahlung von 649,24 Euro leisten musste. Das Jobcenter hatte versucht, die Beträge zu verrechnen, wurde jedoch durch das Sozialgericht und letztlich das Bundessozialgericht (B 7 AS 21/22 R) in die Schranken gewiesen.

Gericht schafft Klarheit für Bürgergeld-Beziehende

Das Urteil bestätigt, dass Bürgergeld-Empfänger finanziell nicht benachteiligt werden dürfen, nur weil sie Strom und Gas vom gleichen Anbieter beziehen. Hätte es sich um getrennte Abrechnungen gehandelt, wäre das Strom-Guthaben ebenfalls nicht zur Verrechnung herangezogen worden. Die Entscheidung bringt somit mehr Rechtssicherheit und Planungssicherheit für Bürgergeld-Beziehende.

Diese Klarstellung ist für viele Betroffene eine positive Nachricht, insbesondere in Zeiten steigender Energiekosten.

Tipp: Stromanbieter frei wählbar – Sparpotenzial nutzen!
Bürgergeld-Empfänger dürfen selbst entscheiden, woher sie ihren Strom beziehen. Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen: Günstigere Tarife bedeuten mehr Geld im eigenen Budget – und bei einem Guthaben darf dieses ja behalten werden.
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