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Ein Stromvertrag ist oft mit bestimmten Laufzeiten und Kündigungsfristen verbunden. Um unnötige Kosten zu vermeiden und den Anbieterwechsel reibungslos zu gestalten, ist es wichtig, diese Fristen zu kennen und einzuhalten. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Kündigungsfristen bei Stromverträgen und wie Sie dabei vorgehen.
Das Wichtigste zuerst:
Kündigungsfrist von maximal vier Wochen
Ab dem 1. März 2022 abgeschlossene Strom- und Gasverträge können nach der Erstvertragslaufzeit (meinst 12 oder 24 Monate) jederzeit mit einer Kündigungsfrist von maximal vier Wochen gekündigt werden.
Sie sind maximal 1 Jahr gebunden
Die stillschweigende Verlängerung des Vertrags darf jeweils höchstens ein Jahr betragen. Wenn Sie nicht zum Ende der Laufzeit kündigen, kann sich der Vertrag jeweils um bis zu einem Jahr verlängern.
Neuverträge dürfen maximal 2 Jahre binden.
Die anfängliche Laufzeit eines Vertrages darf 24 Monate nicht überschreiten. Ferner sind die Anbieter vor Vertragsschluss auch verpflichtet, einen Vertrag mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten anzubieten.
Wie finde ich meine Kündigungsfrist heraus?
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Letzte Rechnung prüfen
Ein einfacher Weg, um Ihre Kündigungsfrist zu erfahren, ist ein Blick auf die letzte Stromrechnung. Dort sollten die Kündigungsfrist und der nächstmögliche Kündigungszeitpunkt aufgeführt sein. Diese Informationen sind in der Regel in den Vertragsbedingungen oder im Servicebereich der Rechnung zu finden.
- Bei Ihrem Stromversorger anrufen
Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht auf Ihrer Rechnung finden, können Sie direkt bei Ihrem Stromversorger anrufen. Halten Sie Ihre Kundennummer bereit; falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie alternativ auch Ihre Zählernummer nennen. Der Kundenservice kann Ihnen schnell Auskunft über Ihre Kündigungsfrist und den nächstmöglichen Kündigungstermin geben. Tipp: Wenn Sie Ihren Stromversorger nicht kennen, ist es vermutlich der Grundversorger: Ihren Grundversorger können Sie hier ermitteln.
Kündigungsfristen im Überblick
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Grundversorgung: Die Grundversorgung hat in der Regel eine sehr kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen. Da dieser Tarif keine Mindestvertragslaufzeit hat, können Sie jederzeit kündigen, sofern die Kündigungsfrist eingehalten wird.
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Sonderverträge: Sonderverträge, die Sie individuell mit einem Anbieter abgeschlossen haben, haben meist längere Kündigungsfristen. Diese liegen häufig zwischen einem und drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Die genaue Frist finden Sie in den Vertragsbedingungen Ihres Anbieters.
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Vertragsverlängerung: Viele Stromverträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die Verlängerungsdauer kann von Anbieter zu Anbieter variieren, häufig handelt es sich jedoch um ein weiteres Jahr. Achten Sie darauf, rechtzeitig zu kündigen, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden.
Zusamenfassung
Grundversorgung: 2 Wochen Kündigungsfrist
Sonderverträge: 1 bis 3 Monate Kündigungsfrist
Vertragsverlängerung: Automatische Verlängerung um ein Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt
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Schritte zur fristgerechten Kündigung
1. Vertragsbedingungen prüfen Überprüfen Sie Ihren aktuellen Stromvertrag auf die festgelegten Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten. Diese Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der Website Ihres Anbieters.
2. Kündigungsfrist einhalten Stellen Sie sicher, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten. Notieren Sie sich das Datum, bis zu dem die Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss, und planen Sie ausreichend Zeit für die Kündigung ein.
3. Schriftliche Kündigung Verfassen Sie eine schriftliche Kündigung, in der Sie Ihren Vertrag fristgerecht kündigen. Geben Sie dabei Ihre Kundennummer, die Vertragsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum an. Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den fristgerechten Zugang zu haben.
4. Bestätigung einholen Bitten Sie Ihren Anbieter um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Diese Bestätigung sollte das Kündigungsdatum und die Vertragsbeendigung bestätigen. Bewahren Sie diese Bestätigung gut auf.
Sonderkündigungsrecht
Es gibt bestimmte Situationen, in denen Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Dazu gehören:
- Umzug: Ziehen Sie in ein Gebiet, das Ihr aktueller Anbieter nicht versorgen kann, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
- Preiserhöhungen: Wenn Ihr Anbieter die Preise erhöht, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Achten Sie auf die Benachrichtigung Ihres Anbieters über die Preiserhöhung und nutzen Sie die darin enthaltene Frist für die Sonderkündigung.
- Vertragsänderungen: Bei Änderungen der Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
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Häufige Fragen zur Kündigung von Stromverträgen
Wenn Sie die Kündigungsfrist verpassen, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um die im Vertrag festgelegte Laufzeit. Sie müssen dann erneut die Fristen einhalten, um den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu kündigen.
Viele Anbieter bieten die Möglichkeit, den Vertrag online zu kündigen. Prüfen Sie die Website Ihres Anbieters auf entsprechende Optionen und Formulare.
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