Wie kann ich Gewerbestrom beziehen? Voraussetzungen & Anmeldung
Von Ron Boschert, Redaktion stromvermittlung.de · Stand
Das Wichtigste in Kürze
- Voraussetzung: ein angemeldetes Gewerbe (Gewerbeschein) bzw. eine freiberufliche Tätigkeit und ein betrieblich genutzter Stromanschluss.
- Anmeldung: PLZ + Jahresverbrauch in den Gewerbestrom-Rechner, Tarif wählen, online abschließen – fertig.
- Den Rest erledigt der neue Anbieter: Anmeldung beim Netzbetreiber und Kündigung beim bisherigen Versorger.
- Auch neu gegründete Unternehmen können Gewerbestrom anmelden – Verbrauch zunächst schätzen.
Voraussetzungen für den Bezug von Gewerbestrom
Um Gewerbestrom zu beziehen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Angemeldetes Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit: ein Gewerbeschein bzw. die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit (z. B. Praxis, Kanzlei, Agentur).
- Betrieblich genutzter Stromanschluss: ein Zähler, über den der betriebliche Verbrauch läuft. Bei gemischter Nutzung (Büro in der Wohnung) gilt meist der Privatvertrag – mehr dazu unter Gewerbestrom oder Privatstrom.
Einen Mindestverbrauch gibt es für Standard-Gewerbetarife (bis 100.000 kWh/Jahr, Standardlastprofil) in der Regel nicht – schon kleine Betriebe können wechseln. Erst ab rund 100.000 kWh/Jahr gilt die registrierende Leistungsmessung (siehe Industriestrom).
Wer darf Gewerbestrom beziehen?
Berechtigt sind alle gewerblichen Stromabnehmer, zum Beispiel:
- Einzelunternehmen, Selbstständige und Freiberufler
- Handwerksbetriebe, Werkstätten, Ladengeschäfte
- Gastronomie, Hotels, Bäckereien
- Praxen, Kanzleien, Agenturen und Büros
- kleinere Produktions- und Dienstleistungsbetriebe
Gewerbestrom anmelden: Schritt für Schritt
- Jahresverbrauch ermitteln. Wert in kWh von der letzten Stromrechnung übernehmen – oder bei Neugründung anhand der Branche schätzen.
- PLZ und Verbrauch eingeben. Über den Gewerbestrom-Rechner sehen Sie die an Ihrer Adresse verfügbaren Gewerbetarife.
- Tarif wählen. Auf Nettopreis, Preisgarantie, Laufzeit und Kosten ohne Bonus achten.
- Online abschließen. Firmen- und Zählerdaten eingeben, SEPA-Mandat erteilen, Vertrag bestätigen.
- Anbieter übernimmt den Rest. Anmeldung beim Netzbetreiber und Kündigung beim bisherigen Versorger erledigt in der Regel der neue Anbieter – die Versorgung läuft unterbrechungsfrei weiter.
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Checkliste: Das brauchen Sie für die Anmeldung
- Adresse und Postleitzahl der Verbrauchsstelle
- Zählernummer (steht auf dem Stromzähler und der Rechnung)
- (geschätzter) Jahresverbrauch in kWh
- Firmen-/Rechnungsdaten
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat
- bei Anbieterwechsel: bisheriger Versorger und Kundennummer
Gewerbestrom für neu gegründete Unternehmen
Auch ohne bisherigen Verbrauchswert können Sie Gewerbestrom anmelden. Schätzen Sie den Jahresverbrauch anhand typischer Branchenwerte:
| Branche / Betrieb | Jahresverbrauch (Richtwert) |
|---|---|
| Büro mit 5 Mitarbeitenden | ca. 8.000 kWh |
| Friseursalon | ca. 6.000–10.000 kWh |
| Restaurant oder Café | ca. 15.000–30.000 kWh |
| Bäckerei | ca. 30.000–50.000 kWh |
Der Wert lässt sich später anpassen; abgerechnet wird nach tatsächlichem Verbrauch. Was Gewerbestrom kostet, zeigt unsere Seite Gewerbestrompreise.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen gelten für Gewerbestrom?
Ein angemeldetes Gewerbe (Gewerbeschein) oder eine freiberufliche Tätigkeit sowie ein betrieblich genutzter Stromanschluss bzw. Zähler. Ein Mindestverbrauch ist für Standard-Gewerbetarife (bis 100.000 kWh/Jahr) in der Regel nicht erforderlich.
Wer darf Gewerbestrom beziehen?
Alle gewerblichen Stromkunden: Einzelunternehmen und Freiberufler, Handwerksbetriebe, Ladengeschäfte, Praxen, Kanzleien, Gastronomie, Büros und kleinere Produktion – sofern ein betrieblich genutzter Anschluss vorhanden ist.
Wie melde ich Gewerbestrom an?
Postleitzahl und Jahresverbrauch in den Gewerbestrom-Rechner eingeben, Tarif nach Nettopreis und Konditionen wählen und online abschließen. Anmeldung beim Netzbetreiber und Kündigung beim bisherigen Versorger übernimmt in der Regel der neue Anbieter.
Was brauche ich für die Anmeldung von Gewerbestrom?
Adresse und Postleitzahl der Verbrauchsstelle, die Zählernummer, den (geschätzten) Jahresverbrauch in kWh, Firmen-/Rechnungsdaten und Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat. Den Verbrauch finden Sie auf der letzten Stromrechnung.
Kann ein neu gegründetes Unternehmen Gewerbestrom anmelden?
Ja. Liegt noch kein Verbrauchswert vor, schätzen Sie den Jahresverbrauch anhand der Branche (z. B. Büro ca. 8.000 kWh, Gastronomie 15.000–30.000 kWh). Sie können den Wert später anpassen; die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch.
Wie lange dauert der Wechsel zu Gewerbestrom?
Der Anbieterwechsel dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen, abhängig von der Kündigungsfrist beim bisherigen Versorger. Die Stromversorgung läuft dabei unterbrechungsfrei weiter.
