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Bundesregierung verlängert Strompreispaket bis 2025 und darüber hinaus

Die Bundesregierung hat das Ende 2023 beschlossene Strompreispaket verlängert und ausgeweitet, um die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen in Deutschland dauerhaft zu sichern. Die zentralen Maßnahmen umfassen eine massive Stromsteuersenkung, die Verlängerung der Strompreiskompensation bis 2030 und zusätzliche Schritte zur Stabilisierung der Netzentgelte. Besonders die bis 2025 geplanten Entlastungen markieren einen wichtigen Meilenstein, um kurzfristig finanzielle Spielräume für Unternehmen zu schaffen und die Energiewende langfristig zu stärken.

Massive Entlastung für Unternehmen und Verbraucher

Im Kern des Strompreispakets steht die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf den EU-Mindestwert von nur noch 0,05 Cent pro Kilowattstunde – ein drastischer Rückgang von zuvor über 1,5 Cent. Diese Maßnahme wurde zunächst bis 2025 befristet, wird jedoch nun verstetigt. Ergänzend wird die Strompreiskompensation bis 2030 verlängert, die insbesondere Unternehmen im internationalen Wettbewerb entlastet. Die Einsparungen durch die Kombination dieser Maßnahmen belaufen sich auf über sieben Milliarden Euro pro Jahr für die Wirtschaft.

Die Strompreiskompensation, die CO2-Kosten aus dem Emissionshandel kompensiert, wird ausgeweitet. Künftig entfällt der sogenannte Selbstbehalt, was die Entlastungswirkung weiter verstärkt. Zudem arbeitet die Bundesregierung daran, die Regelung auf weitere Branchen auszuweiten, um mehr Unternehmen von den Vorteilen profitieren zu lassen.

Auch private Haushalte profitieren indirekt von den Maßnahmen. Die bereits erfolgte Abschaffung der EEG-Umlage sowie geplante Senkungen der Netzkosten tragen zur Reduzierung der Strompreise bei und schaffen finanzielle Entlastung.

Fokus auf Planungssicherheit und erneuerbare Energien

Neben finanziellen Entlastungen setzt die Bundesregierung auf mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie für Unternehmen. Die Stabilisierung der Netzentgelte und über 100 Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit steigern, sondern auch den Ausbau erneuerbarer Energien und moderner Stromnetze vorantreiben.

Die Maßnahmen des Strompreispakets verdeutlichen den Anspruch, die Energiewende sozial verträglich und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten. Während Unternehmen von den steuerlichen Erleichterungen und staatlichen Kompensationen profitieren, werden Verbraucher durch niedrigere Strompreise und einen nachhaltigeren Energiemarkt entlastet.

Weitere Informationen zur Initiative der Bundesregierung finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung.

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