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Bundesrat will Photovoltaik in Kleingärten ausdrücklich erlauben

Photovoltaikanlage auf einem Haus

Der Bundesrat hat im Juli 2025 beschlossen, das Bundeskleingartengesetz zu ändern. Konkret soll ergänzt werden, dass „Balkonkraftwerke zur Eigenversorgung des Kleingartens zulässig“ sind. Damit soll Rechtssicherheit geschaffen werden, nachdem einzelne Vereine den Betrieb bislang untersagt hatten.

Es ist bereits der zweite Versuch: Schon 2023 lag eine ähnliche Initiative vor. Damals war noch eine feste Leistungsgrenze von 800 Watt vorgesehen. In der aktuellen Fassung wird auf den EEG-Begriff „Steckersolargerät“ verwiesen, der Systeme bis 2000 Watt Modulleistung beschreibt.

Bundesregierung bleibt bei ihrer Linie

Die Bundesregierung lehnt eine ausdrückliche Änderung ab. Sie verweist darauf, dass Strom im Kleingarten bereits heute als sogenannter Arbeitsstrom genutzt werden darf. Darunter fallen etwa das Betreiben kleiner Gartengeräte oder die Beleuchtung. Auch Balkonkraftwerke seien davon erfasst.

Aus Sicht der Bundesregierung hätte eine Gesetzesänderung zudem unerwünschte Nebenwirkungen: Würde nur eine Technologie hervorgehoben, könnten andere Lösungen – etwa gemeinschaftlich betriebene Solaranlagen auf Vereinsgebäuden – rechtlich ins Abseits geraten.

Praktische Informationen zu Mini-PV-Anlagen gibt es hier: Überblick Photovoltaik.

Unterschiedliche Regelungen vor Ort

Die Praxis in den Ländern ist uneinheitlich. Berlin fördert den Einsatz von Balkonkraftwerken im Kleingarten seit 2023 sogar finanziell. Auch die Rechtsprechung bewegt sich: Das Landgericht Dessau-Roßlau entschied 2024, dass Vereine ohne stichhaltigen Grund keine Verbote aussprechen dürfen.

Für Pächterinnen und Pächter könnte die Debatte auch finanziell bedeutsam werden. Denn eine kleine PV-Anlage senkt den Bedarf an Netzstrom. Ein direkter Vergleich der Tarife zeigt, wie hoch die mögliche Ersparnis ausfällt:


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