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Stadtwerke Solingen erhöhen Strompreise ab April 2025

Modernes Wohnzimmer Grundversorgung

Kurz zusammengefasst:

  • Stromarbeitspreis steigt um 1,79 Cent/kWh brutto
  • Stromgrundpreis erhöht sich um 3,57 Euro/Monat brutto
  • Verantwortlich: steigende Netzentgelte und Umlagen im Zuge der Energiewende

Die Stadtwerke Solingen haben in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie die Strompreise in der Grundversorgung ab dem 1. April 2025 anpassen müssen. Betroffen sind sowohl der Arbeitspreis, also die Kosten pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh), als auch der monatliche Grundpreis. Demnach steigt der Stromarbeitspreis um 1,79 Cent pro kWh brutto und der Grundpreis um 3,57 Euro pro Monat brutto. Ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh zahlt dadurch monatlich etwa 7 Euro mehr.

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Preisanpassung aufgrund gestiegener Kosten

Die Stadtwerke begründen die Erhöhung mit stark gestiegenen externen Kosten, insbesondere durch Maßnahmen im Zuge der Energiewende. Diese umfassen unter anderem steigende Netzentgelte, die Integration erneuerbarer Energien und die damit verbundenen Umlagen. Die endgültige Höhe dieser Kostenbestandteile, auf die die Stadtwerke keinen Einfluss haben, wurde erst kürzlich festgelegt. „Wir haben das in Teilen im Oktober zu optimistisch eingeschätzt“, räumt Geschäftsführer Leif Reitis ein.

Ein weiterer Grund ist die Rolle der Stadtwerke als Grundversorger: Sie sind verpflichtet, die Energieversorgung in Solingen sicherzustellen, auch für Haushalte, die keinen anderen Anbieter gewählt haben oder bei einem Umzug kurzfristig versorgt werden müssen. Dies mache die Beschaffung von Strom in ausreichender Menge schwieriger und führt dazu, dass Energie nicht immer dann gekauft werden kann, wenn die Preise niedrig sind.

Warum die Stadtwerke jetzt handeln – Kunden haben Sonderkündigungsrecht

Die Stadtwerke betonen, dass sie trotz intensiver Bemühungen, Kosten zu minimieren und Einsparpotenziale auszuschöpfen, nicht in der Lage waren, die Preiserhöhung zu vermeiden. „Es ist unser Anspruch, als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Dennoch müssen wir wirtschaftlich stabil bleiben, um langfristig handlungsfähig zu sein“, so Reitis. Kunden haben aufgrund der Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht.

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