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Bürgergeld-Empfänger: Strom-Guthaben bleibt unangetastet

Das Sozialgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil (Az.: S 35 AS 635/18) entschieden, dass Bürgergeld-Empfänger ihr angespartes Strom-Guthaben vollständig behalten dürfen. Diese Entscheidung stellt eine wichtige Stärkung der Rechte von Leistungsempfängern dar und beendet die bisherige Praxis vieler Jobcenter, das Guthaben mit Heizkostennachzahlungen zu verrechnen.

Hintergrund: Wie kam es zu dem Urteil?

Viele Bürgergeld-Beziehende erhalten einmal im Jahr eine Stromabrechnung. Fällt diese aufgrund eines sparsamen Stromverbrauchs positiv aus, entsteht ein Guthaben. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Jobcenter diese Rückzahlungen mit offenen Forderungen – insbesondere Heizkosten-Nachzahlungen – verrechneten. Das Gericht stellte nun klar: Stromkosten zählen nicht zu den Unterkunftskosten und dürfen daher nicht mit Heizkosten verrechnet werden.

Warum dürfen Bürgergeld-Empfänger das Guthaben behalten?

Stromkosten werden aus dem Regelbedarf gedeckt. Sie gelten als persönliche Ausgaben, die nicht mit anderen Sozialleistungen gegengerechnet werden dürfen. Das Guthaben entsteht durch eigenverantwortliches Handeln und Sparen der Haushalte und soll daher vollständig den Empfängern zugutekommen. Das Urteil soll Bürgergeld-Empfänger dazu ermutigen, weiterhin Strom zu sparen, ohne finanzielle Nachteile befürchten zu müssen.

Tipps zum Stromsparen: So wächst das Guthaben

Wer sein Strom-Guthaben maximieren möchte, kann mit einfachen Maßnahmen im Alltag viel erreichen:

  • Verwendung energieeffizienter Geräte (mindestens Energieklasse A++)
  • Austausch herkömmlicher Glühbirnen gegen LED-Leuchten
  • Geräte nicht im Stand-by-Modus belassen, sondern vollständig ausschalten
  • Kochen mit Deckel und Nutzung effizienter Küchengeräte
  • Waschmaschinen und Geschirrspüler im Eco-Modus betreiben

Solche Einsparmaßnahmen zahlen sich nicht nur bei der Jahresabrechnung aus, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Was bedeutet das Urteil für die Zukunft?

Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf setzt einen wichtigen Präzedenzfall. Bürgergeld-Empfänger können nun sicher sein, dass ihr erspartes Strom-Guthaben nicht mehr angetastet wird. Es bleibt abzuwarten, ob andere Sozialgerichte diesem Beispiel folgen und weitere Rechte von Leistungsbeziehern gestärkt werden.


**Gut zu wissen: Wer noch mehr sparen möchte, kann mit einem Stromanbieterwechsel zusätzliche Kosten reduzieren. Ein regelmäßiger Vergleich lohnt sich – so finden auch Bürgergeld-Empfänger günstige Tarife und profitieren von möglichen Boni. Schauen Sie gerne bei unserem Strompreisvergleich vorbei und entdecken Sie weitere Sparmöglichkeiten.