Wer sich für ein Elektroauto entscheidet, kann weiterhin von steuerlichen Vorteilen profitieren. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2030 zu verlängern. Damit soll der Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zusätzlich gefördert werden.
Verlängerte Steuerbefreiung für neue Elektrofahrzeuge
Bislang galt die Steuerbefreiung nur für Fahrzeuge, die bis Ende 2025 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet wurden. Nach dem neuen Beschluss profitieren auch E-Autos, die ab 2026 neu zugelassen werden, für bis zu zehn Jahre von einer Befreiung der Kraftfahrzeugsteuer – längstens bis zum 31. Dezember 2035.
Die Bundesregierung will damit den Ausbau der Elektromobilität weiter vorantreiben und den Standort Deutschland langfristig wettbewerbsfähig halten.
Förderung soll Umstieg erleichtern
Die Verlängerung ergänzt bestehende Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität, etwa bei Abschreibungsregeln und der Dienstwagenbesteuerung. Zusätzlich ist eine gezielte Unterstützung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen vorgesehen. Ziel ist es, den Zugang zu Elektrofahrzeugen zu erleichtern und mehr Bürgerinnen und Bürgern den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen.
Bedeutung für private Haushalte
Für viele Autofahrerinnen und Autofahrer kann die Steuerbefreiung die Gesamtkosten eines Elektroautos deutlich senken. Neben geringeren Betriebskosten spielt auch der Strompreis beim Laden zu Hause eine wichtige Rolle. Wer über eine eigene Photovoltaikanlage verfügt, kann das Elektrofahrzeug besonders günstig mit Solarstrom laden – weitere Informationen dazu bietet der Ratgeber Photovoltaik und Stromspeicher: Lohnt sich ein Batteriespeicher?.
Wer ein intelligentes Messsystem nutzt, kann zusätzlich prüfen, ob sich flexible Tarifmodelle lohnen – im Vergleich für dynamische Stromtarife.