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Stromsperre schon ab 100 Euro: Was Verbraucher jetzt wissen müssen

Junge Frau sucht Stromanbieter
Von Ron Boschert · · Lesezeit ca. 2 Min.
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Viele Haushalte geraten durch Nachzahlungen, steigende Abschläge oder verspätete Zahlungen unter Druck. Wichtig ist: Eine Stromsperre darf nicht einfach ohne Vorwarnung erfolgen. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass für eine Sperre klare Voraussetzungen gelten.

Der Zahlungsrückstand muss grundsätzlich mindestens 100 Euro betragen und zugleich doppelt so hoch sein wie der monatliche Abschlag. Wenn kein Abschlag vereinbart wurde, muss der Rückstand mindestens ein Sechstel des voraussichtlichen Jahresbetrags erreichen.

Außerdem muss der Energieversorger die Sperre vorher androhen. Die Androhung muss mindestens vier Wochen vor der möglichen Unterbrechung erfolgen. Zusätzlich muss die konkrete Sperre mindestens acht Werktage vor dem Termin angekündigt werden.

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Was bedeutet das für Verbraucher?

Für betroffene Haushalte zählt jeder Tag. Wer eine Mahnung oder Sperrandrohung bekommt, sollte nicht abwarten. Die Verbraucherzentrale rät, sofort Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen und die Forderung zu prüfen.

In der Grundversorgung haben Kundinnen und Kunden unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine sogenannte Abwendungsvereinbarung. Dabei wird in der Regel eine zinsfreie Ratenzahlung für die Rückstände mit der Fortsetzung der laufenden Abschläge kombiniert. Ziel ist, die Sperre zu verhindern.

Wichtig ist auch: Beträge, die korrekt und begründet beanstandet wurden, dürfen bei der Sperrprüfung nicht einfach mitgerechnet werden. Das kann etwa relevant sein, wenn eine Rechnung offensichtlich falsch ist oder ein Schlichtungsverfahren läuft.

Marktkontext und Handlungsempfehlung

Stromsperren entstehen oft nicht nur durch einzelne offene Rechnungen, sondern durch zu niedrige Abschläge oder hohe Nachzahlungen. Wer monatlich zu wenig zahlt, kann am Jahresende plötzlich mit einer Forderung konfrontiert werden, die schwer zu stemmen ist.

Verbraucher sollten deshalb regelmäßig prüfen, ob Abschlag und Verbrauch zusammenpassen. Auch der Tarif spielt eine Rolle. Bei 3.500 kWh Jahresverbrauch machen bereits 3 ct/kWh Unterschied beim Arbeitspreis 105 Euro im Jahr aus. Ein günstigerer Tarif kann helfen, die laufenden Kosten zu senken und neue Rückstände zu vermeiden.

Wer eine Sperrandrohung erhält, sollte zuerst die Forderung prüfen, dann sofort eine Ratenzahlung oder Abwendungsvereinbarung verlangen und bei Bedarf Beratung suchen. Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf den eigenen Strompreis, damit sich Rückstände nicht erneut aufbauen.

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