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3 Euro Gebühr auf der Stromrechnung: Warum Kunden jetzt genau hinsehen sollten

Paar sucht Stromvergleich online
Von Ron Boschert · · Lesezeit ca. 2 Min.
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Drei Euro klingen nach wenig. Auf vielen Strom- und Gasrechnungen können solche Zusatzposten aber schnell zu einem größeren Problem werden. Genau darum geht es in neuen Verfahren gegen Unternehmen der Berliner Primaholding-Gruppe.

Nach einem Bericht der F.A.Z. will der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen mehrere Strom- und Gaslieferanten der Gruppe vorgehen. Hintergrund sind Printgebühren, die Voxenergie und Nowenergy in Abrechnungen berechnet haben sollen. Das Landgericht Berlin hatte nach Unterlassungsklagen der Verbraucherzentrale bereits entschieden, dass solche Gebühren unzulässig waren.

Warum eine Papier-Rechnung nicht extra kosten darf

Energieversorger müssen Haushaltskunden mindestens einmal im Jahr anbieten, die Abrechnung in Papierform zu erhalten. Diese Möglichkeit muss unentgeltlich sein. Wenn ein Anbieter dafür pauschal eine Printgebühr verlangt, kann das rechtlich problematisch sein.

Für Verbraucher ist das ein wichtiger Punkt. Gerade ältere Menschen oder Haushalte ohne regelmäßigen Onlinezugang sind auf Papierpost angewiesen. Eine Stromrechnung darf dadurch nicht teurer werden, wenn gesetzlich eine kostenlose Papierabrechnung vorgesehen ist.

Die Verbraucherzentrale dokumentiert Verfahren gegen Nowenergy und Voxenergie auf ihren Verbandsklage-Seiten. Dort geht es um gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Unternehmen vor dem Landgericht Berlin II.

Kleine Gebühr, großes Prinzip

Im Einzelfall geht es offenbar um jeweils drei Euro. Das ist zu wenig, um dafür allein lange zu streiten. Genau solche kleinen Beträge sind aber verbraucherrechtlich relevant. Wenn viele Kunden betroffen sind, können daraus hohe Einnahmen entstehen.

Die Verbraucherschützer wollen deshalb nicht nur Unterlassung, sondern auch erreichen, dass rechtswidrig erzielte Gewinne abgeschöpft werden. Das Geld würde nach den Regeln der Gewinnabschöpfung allerdings nicht direkt an einzelne Kunden ausgezahlt, sondern an die Staatskasse fließen.

Betroffene Kunden können zu viel gezahlte Gebühren trotzdem individuell zurückfordern. Dafür sollten sie ihre Abrechnungen prüfen und die betreffende Gebühr schriftlich beanstanden.

Was Stromkunden jetzt tun sollten

Wer Kunde bei Voxenergie, Nowenergy, Primastrom oder Paketsarer war oder ist, sollte alte Abrechnungen noch einmal ansehen. Wichtig sind Posten wie „Printgebühr“, „Papiergebühr“, „Rechnungsgebühr“ oder ähnliche Formulierungen.

Taucht eine solche Gebühr auf, sollten Verbraucher den Anbieter schriftlich zur Erstattung auffordern und sich auf die Entscheidungen der Verbraucherzentrale-Verfahren berufen. Sinnvoll ist außerdem, Vertragsunterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise aufzubewahren.

Der Fall zeigt auch: Beim Stromvertrag zählt nicht nur der Arbeitspreis. Zusatzkosten, Abschläge, Vertragslaufzeit, Preisgarantie und Rechnungswege können ebenfalls darüber entscheiden, ob ein Tarif fair ist. Wer seinen Vertrag prüft, sollte deshalb nicht nur auf den Kilowattstundenpreis schauen, sondern auf den gesamten Jahrespreis und die Vertragsbedingungen.

Wer unsicher ist, ob der eigene Stromtarif noch passt, sollte Arbeitspreis, Grundpreis und mögliche Zusatzkosten nebeneinanderlegen. Erst dann lässt sich beurteilen, ob ein Wechsel wirklich günstiger wäre. Wir bieten Ihnen unter www.stromvermittlung.de/strompreisvergleich die Möglichkeit, Ihren bestehenden Stromvertrag kostenlos und unverbindlich in wenigen Schritten zu überprüfen.

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