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500 Euro Zuschuss fürs Balkonkraftwerk: Warum Mieter in MV jetzt prüfen sollten

Balkonkraftwerk für Stromerzeugung
Von Ron Boschert · · Lesezeit ca. 2 Min.
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In Mecklenburg-Vorpommern können Mieterinnen und Mieter weiterhin Geld für ein Balkonkraftwerk bekommen. Das ist vor allem deshalb interessant, weil die Förderung für Eigentümer schon länger ausgeschöpft ist. Für Mieter befinden sich nach Angaben des Schweriner Umweltministeriums aber noch rund 4 Millionen Euro im Fördertopf.

Gefördert werden steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 200 Watt und einer maximalen Anschlussleistung von 800 Watt. Pro Anlage und Wohnung sind bis zu 500 Euro Zuschuss möglich. Damit kann die Förderung einen großen Teil der Anschaffungskosten abdecken, wenn ein einfaches Balkonkraftwerk ohne Speicher gewählt wird. Das Bundesportal nennt als Voraussetzung unter anderem Anschaffung und Installation einer steckerfertigen Photovoltaikanlage sowie einen formgebundenen Antrag mit Nachweisen nach Installation und Inbetriebnahme.

Weitere Informationen zum Thema Balkonkraftwerk finden Sie unter: https://www.stromvermittlung.de/balkonkraftwerk/

Der Fördertopf ist größer als die Nachfrage

Auffällig ist: Es gehen deutlich mehr Balkonkraftwerke ans Netz, als Förderanträge gestellt werden. Bis zum 10. Juli 2026 wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 230 Anträge mit zusammen etwa 108.000 Euro ausgezahlt. Im gesamten Vorjahr waren es rund 580 Anträge mit etwa 270.000 Euro. Gleichzeitig registrierte die Bundesnetzagentur für 2026 bereits mehr als 4.100 weiter betriebene Steckersolargeräte im Land. Insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 29.000 solcher Anlagen registriert, deutschlandweit mehr als 1,4 Millionen.

Für Verbraucher heißt das: Viele Haushalte nutzen Balkonkraftwerke offenbar auch ohne Zuschuss. Wer zur Miete wohnt, sollte die Förderung trotzdem nicht liegen lassen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Erst Vermieter fragen, dann kaufen

Mieter können ein Balkonkraftwerk nicht einfach ohne Abstimmung montieren. Nach Angaben aus Schwerin braucht es die Zustimmung des Vermieters. Diese darf aber nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden, wenn die Anlage baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachgerecht ohne Verschlechterung der Mietsache installiert wird.

Sinnvoll ist deshalb: erst Montageort prüfen, Vermieter kontaktieren, Förderbedingungen lesen und dann kaufen. Wer vorschnell bestellt, riskiert Ärger bei Genehmigung oder Förderung.

Ein Balkonkraftwerk ersetzt keinen günstigen Stromtarif, kann aber den Strombezug aus dem Netz senken. Entscheidend ist, wie viel Solarstrom im Haushalt direkt selbst verbraucht wird. Wer wissen möchte, ob neben eigener Stromerzeugung auch der bestehende Stromvertrag noch passt, kann unter www.stromvermittlung.de/strompreisvergleich den aktuellen Strompreis kostenlos und unverbindlich in wenigen Schritten überprüfen.

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