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PV-Anlage auf dem Dach? Warum ab 2029 höhere Grundpreise drohen

Wer Strom auf dem eigenen Dach erzeugt und selbst verbraucht, könnte ab 2029 stärker an den Netzkosten beteiligt werden. Die Bundesnetzagentur plant im Rahmen der Reform der Stromnetzentgelte höhere Grundpreise für sogenannte Prosumer. Gemeint sind Haushalte, die Strom produzieren und zugleich weiterhin Strom aus dem Netz beziehen.
Der Hintergrund: Auch Photovoltaik-Haushalte verlassen sich auf das Stromnetz, wenn die Sonne nicht scheint oder der Speicher leer ist. Weil sie durch den Eigenverbrauch aber weniger Strom aus dem Netz beziehen, zahlen sie bisher über den verbrauchsabhängigen Anteil weniger zur Netzfinanzierung bei. Genau das will die Bundesnetzagentur ändern.
Warum PV-Besitzer mehr zahlen sollen
Die Bundesnetzagentur begründet den Schritt mit einer faireren Verteilung der Netzkosten. Netzbetreiber müssen das Netz ganzjährig vorhalten, unabhängig davon, wie viel Strom ein Haushalt tatsächlich aus dem Netz entnimmt. Haushalte ohne eigene Erzeugung tragen diese Kosten bislang stärker über den Arbeitspreis mit.
Nach dem aktuellen Vorschlag sollen Prosumer künftig einen höheren Grundpreis zahlen. Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Mai erklärt, dass die Mehrkosten für diese Verbraucher regional unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr liegen sollen. Kleine Steckersolaranlagen, also Balkonkraftwerke, sollen den erhöhten Grundpreis nicht zahlen.
Was Haushalte jetzt wissen sollten
Für bestehende PV-Besitzer ändert sich nicht sofort etwas. Die neuen Regeln sollen ab 2029 greifen. Die Rahmenfestlegung ist nach Angaben der Bundesnetzagentur für Ende 2026 geplant, konkrete Folgefestlegungen sollen 2027 folgen.
Wichtig ist trotzdem: Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte nicht nur Einspeisevergütung und Eigenverbrauch berechnen. Auch Grundpreis, Netzentgelte, Speicher und Reststrombezug gehören in die Rechnung. Denn selbst mit eigener Solaranlage bleibt der Stromtarif für den Netzbezug entscheidend.
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