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Ersatzversorgung beim Strom: Warum der Not-Tarif teuer werden kann

Hochspannungsleitungen zur Stromübertragung
Von Ron Boschert · · Lesezeit ca. 1 Min.
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Der Strom fällt nicht einfach aus, nur weil ein Vertrag endet oder ein Anbieter nicht mehr liefert. In solchen Fällen greift die Ersatzversorgung. Sie sorgt dafür, dass Haushalte weiter Strom bekommen. Bequem ist das, günstig aber nicht immer.

Die Bundesnetzagentur erklärt: Zuständig ist grundsätzlich der örtliche Grundversorger. Anspruch auf Ersatzversorgung haben Letztverbraucher, die Energie über das allgemeine Versorgungsnetz beziehen. Wer in die Ersatzversorgung rutscht, sollte den Zählerstand ablesen und ihn dem Grundversorger sowie dem Netzbetreiber mitteilen.

Sollten Sie nicht wissen, wer Ihr Grundversorger ist, finden Sie in diesem Beitrag weitere Informationen: Welcher Grundversorger ist für mich zuständig?

Wann Haushalte in der Ersatzversorgung landen

Ersatzversorgung kann entstehen, wenn ein Stromvertrag endet, ein Wechsel nicht rechtzeitig klappt oder ein Lieferant die Belieferung nicht mehr übernimmt. Für Verbraucher ist wichtig: Die Versorgung läuft weiter, aber der Tarif ist oft nur eine Übergangslösung.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Ersatzversorgung vergleichsweise teuer sein kann. Deshalb empfiehlt sie, möglichst schnell einen neuen Lieferanten zu suchen und mit der Strombelieferung zu beauftragen.

Schnell raus aus dem Not-Tarif

Wer eine Mitteilung über Ersatzversorgung erhält, sollte nicht warten. Der erste Schritt ist der aktuelle Zählerstand. Danach sollte geprüft werden, welcher Tarif aktuell gilt, welche Preise berechnet werden und ab wann ein neuer Stromvertrag starten kann.

Ersatzversorgung ist kein Stromausfall, aber auch kein Tarif, den man unnötig lange behalten sollte. Wer betroffen ist, kann auf unserer Seite unter Stromvergleich kostenlos prüfen, welche Stromtarife für die eigene Postleitzahl und den Jahresverbrauch verfügbar sind. Durch einen Wechsel sparen Verbraucher in der Regel mehrere hundert Euro gegenüber Grundversorger-Stromtarifen.

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