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Neue Regeln für Stromspeicher: Auch Elektroautos können profitieren
Die Bundesnetzagentur beschloss am 1. Oktober 2026 die MiSpeL-Festlegung. Haushalte und Unternehmen können damit Stromspeicher flexibel nutzen und Stromkosten senken.

Solarstrom am Mittag speichern und erst am Abend nutzen: Für viele Hausbesitzer gehört das längst zum Alltag. Künftig sollen Batteriespeicher und entsprechend ausgestattete Elektroautos aber noch mehr können. Neue Vorgaben der Bundesnetzagentur schaffen dafür zusätzliche Möglichkeiten.
Mit der sogenannten MiSpeL-Festlegung vom 1. Oktober 2026 werden bisherige Einschränkungen bei der Nutzung gespeicherter Energie gelockert. Davon könnten vor allem Haushalte profitieren, die bereits eine Photovoltaikanlage besitzen oder Strom zu unterschiedlichen Preisen beziehen.
Strom speichern, wenn er günstig ist
Bislang war die Kombination verschiedener Stromquellen in einem Speicher mit förderrechtlichen Nachteilen verbunden. Wurde neben Solarstrom auch Strom aus dem öffentlichen Netz gespeichert, konnte die EEG-Förderung für später eingespeisten Strom entfallen.
Die neuen Regeln ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine getrennte rechnerische Behandlung dieser Strommengen. Damit sollen Speicher flexibler eingesetzt werden können, ohne dass die Förderung für zwischengespeicherten erneuerbaren Strom grundsätzlich verloren geht. Interessant wird das beispielsweise in Verbindung mit dynamischen Stromtarifen. Haushalte könnten Netzstrom in günstigen Stunden speichern und später nutzen. Auch die Einspeisung zu Zeiten höherer Börsenpreise kann wirtschaftlich interessant sein.
Eine automatische Ersparnis ist damit allerdings nicht verbunden. Sie hängt unter anderem von Strompreisen, Speicherverlusten, Messkosten und der technischen Ausstattung ab.
Das Elektroauto wird Teil der Stromversorgung
Die Entscheidung betrifft nicht nur stationäre Batteriespeicher. Auch bidirektionale Ladepunkte werden berücksichtigt. Damit kann ein geeignetes Elektroauto nicht nur geladen werden, sondern gespeicherte Energie unter passenden technischen und vertraglichen Bedingungen wieder abgeben.
Für private Solaranlagen bis 30 Kilowatt Leistung ist eine vereinfachte Abrechnungsmöglichkeit vorgesehen. Daneben gibt es ein genaueres Verfahren zur Abgrenzung der Strommengen.
Bis solche Modelle im Alltag breit genutzt werden können, sind jedoch weitere Schritte nötig. Für Netz- und Messstellenbetreiber läuft die Umsetzungsfrist bis Ende September 2027. Während dieser Zeit ist eine frühere Anwendung nur im Einvernehmen mit den beteiligten Betreibern möglich. Für die vereinfachte Pauschaloption steht zudem noch eine erforderliche EU-Genehmigung aus.
Die neue Regelung schafft damit zunächst bessere Voraussetzungen für eine flexible Stromnutzung. Ob sich die Technik im einzelnen Haushalt finanziell lohnt, muss individuell berechnet werden.
Auch der Stromtarif spielt dabei eine Rolle. Wer seine aktuellen Bezugskosten prüfen möchte, kann über unseren kostenlosen und unverbindlichen Stromvergleich verfügbare Angebote und Vertragsbedingungen gegenüberstellen.
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