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Stromanbieter wechseln trotz Bürgergeld: Worauf Haushalte achten sollten

Glückliches Paar Strompreisvergleich

Für Bürgergeld-Beziehende ist der Strompreis besonders wichtig. Haushaltsstrom wird nicht zusätzlich vom Jobcenter bezahlt, sondern ist im Regelbedarf enthalten. Nur Stromanteile für Heizung oder Warmwasser können je nach Fall anders behandelt werden.

Das bedeutet: Wer in einem teuren Stromtarif bleibt, muss die Mehrkosten aus dem monatlichen Budget tragen. Das Jobcenter gleicht einen hohen Arbeitspreis nicht automatisch aus. Umgekehrt gilt aber auch: Wer einen günstigeren Anbieter findet, kann die Ersparnis grundsätzlich behalten.

Gerade die Grundversorgung kann teuer sein. Laut Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt lag der Strompreis in der Grundversorgung im April 2025 bei durchschnittlich 44,93 Cent pro Kilowattstunde. Bei alternativen Anbietern waren es im selben Zeitraum durchschnittlich 38,20 Cent.

Warum Boni zur Falle werden können

Beim Stromwechsel sollten Bürgergeld-Beziehende besonders auf Sofortboni achten. Ein niedriger Jahrespreis wirkt auf den ersten Blick attraktiv, kann aber problematisch werden, wenn der Anbieter eine Wechselprämie direkt auszahlt.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Sofortbonus aus einem Stromanbieterwechsel als Einkommen angerechnet werden darf. Im entschiedenen Fall führte ein Bonus von 242 Euro dazu, dass Leistungen im Folgemonat um 91 Euro niedriger ausfielen.

Wichtig ist die Unterscheidung: Ein Sofortbonus ist etwas anderes als ein Guthaben aus einer Jahresabrechnung. Ein Guthaben entsteht meist, weil zu viel vorausgezahlt oder weniger Strom verbraucht wurde. Ein Sofortbonus wird dagegen für den Vertragsabschluss gezahlt und kann deshalb beim Bürgergeld anders behandelt werden.

Besser auf echten Strompreis achten

Für Bürgergeld-Haushalte kann es sinnvoll sein, Tarife ohne hohen Sofortbonus zu bevorzugen und stärker auf Arbeitspreis, Grundpreis, Preisgarantie und Vertragslaufzeit zu schauen. Ein günstiger Strompreis hilft jeden Monat, während ein Bonus unter Umständen ganz oder teilweise auf Leistungen angerechnet wird.

Auch die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass sich ein Lieferantenwechsel lohnen kann. Im Januar 2026 lag der modellierte Strompreis für Neukunden bei 34,9 Cent pro Kilowattstunde, nach 37,6 Cent im Vorjahr. Bei 3.500 kWh Jahresverbrauch entspricht das rund 95 Euro möglicher Entlastung ohne Boni.

Wer Bürgergeld bezieht, sollte beim Stromwechsel also nicht nur auf den größten Bonus schauen, sondern auf die dauerhaft niedrigeren Kosten. Unser Strompreisvergleich ist kostenlos und unverbindlich und zeigt, welche Angebote zu Ihrem Verbrauch passen.