Strompreise verstehen

Ein Stromtarif hat zwei Preisbestandteile, und fast jeder Vergleichsfehler entsteht daraus, dass sie zu einer Zahl verrührt werden. Diese Seite erklärt, was Arbeitspreis und Grundpreis bedeuten, warum wir sie getrennt ausweisen und worauf es nach dem ersten Jahr ankommt.

Die zwei Bestandteile

Auf jedem Stromvertrag stehen zwei Zahlen, meist direkt untereinander:

Arbeitspreis: 28,79 ct/kWh
Grundpreis: 14,43 €/Monat

Der Arbeitspreis ist der Preis je verbrauchter Kilowattstunde. Er hängt nicht davon ab, wie viel Sie verbrauchen: 28,79 Cent kostet die Kilowattstunde, ob Sie 1.000 oder 5.000 davon beziehen. Der Grundpreis fällt unabhängig vom Verbrauch an, meist monatlich, und deckt Zählermiete, Abrechnung und Netzbereitstellung ab.

Ihre Jahreskosten sind die Summe aus beidem:

Jahreskosten = Arbeitspreis × Jahresverbrauch + 12 × Grundpreis

Warum wir ct/kWh nie mit dem Grundpreis vermischen

Es ist verlockend, beides zu einer einzigen Cent-Zahl zusammenzurechnen. Ein solcher Wert ist auch nicht falsch, aber er gilt nur bei genau einem Verbrauch. Bei jedem anderen ist er es nicht mehr. Und weil sich Tarife im Verhältnis von Arbeits- zu Grundpreis stark unterscheiden, kann sich die Rangfolge dabei umdrehen.

Zwei Modelltarife, dieselbe Rechnung, zwei Haushalte:

Modelltarif Arbeitspreis Grundpreis 1.500 kWh/Jahr4.500 kWh/Jahr
Tarif A 28,00 ct/kWh 15,00 €/Monat 600,00 € 1.440,00 €
Tarif B 32,00 ct/kWh 5,00 €/Monat 540,00 € 1.500,00 €
daraus errechneter Cent-Wert inklusive Grundpreis Tarif A: 40,00 ct
Tarif B: 36,00 ct
Tarif A: 32,00 ct
Tarif B: 33,33 ct

Im Ein-Personen-Haushalt mit 1.500 kWh ist Tarif B um 60 € im Jahr günstiger. Im Vier-Personen-Haushalt mit 4.500 kWh ist es Tarif A, und zwar ebenfalls um 60 €. Derselbe Vergleich, gegenteiliges Ergebnis, allein wegen des Verbrauchs.

Der zusammengerechnete Cent-Wert macht diesen Wechsel unsichtbar: Bei 1.500 kWh liegt Tarif A bei 40,00 und B bei 36,00 Cent, bei 4.500 kWh liegt A bei 32,00 und B bei 33,33 Cent. Wer eine solche Zahl aus einem Vergleich mitnimmt und auf den eigenen Haushalt überträgt, kann sich um mehrere hundert Euro irren.

Unsere Regel deshalb: Jede Angabe in ct/kWh auf unseren Seiten ist der Arbeitspreis. Er steht so im Vertrag und auf Ihrer Rechnung. Gesamtkosten geben wir in Euro pro Jahr an, immer mit dem Verbrauch dazu, auf den sie sich beziehen.

Verglichen wird nur Gleiches mit Gleichem: Arbeitspreis gegen Arbeitspreis oder Jahreskosten gegen Jahreskosten bei gleichem Verbrauch. Nie über Kreuz.

Das erste Jahr ist nicht das zweite

Viele Tarife zahlen im ersten Jahr einen Neukunden- oder Sofortbonus. Der ist echtes Geld, aber er fällt genau einmal an. Rechnet man ihn in den Jahrespreis ein, sieht ein Tarif günstiger aus, als er dauerhaft ist. Bleiben Sie im zweiten Jahr, zahlen Sie den regulären Preis.

Wir weisen deshalb beides aus: den Jahrespreis im ersten Jahr inklusive aller Boni, nach dem auch sortiert wird, und daneben die Kosten ab dem zweiten Jahr ohne Boni. Im direkten Tarifvergleich steht der Folgejahrespreis in einem eigenen Block, weil er die eigentliche Entscheidungsgrundlage ist, wenn Sie nicht jedes Jahr wechseln wollen.

Ein Bonus ist kein Argument gegen einen Tarif. Er ist nur kein Preis.

Preisgarantie, Laufzeit, Kündigungsfrist

  • Preisgarantie heißt selten, dass der Preis unverändert bleibt. Meist sind Steuern, Abgaben und Umlagen ausgenommen, garantiert ist der Anteil des Anbieters. Entscheidend ist außerdem, wie lange sie gilt: Eine Garantie über zwölf Monate bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten deckt nur die halbe Zeit ab.
  • Vertragslaufzeit ist die Zeit, für die Sie sich binden. Länger heißt oft günstiger, aber auch: Sie können auf einen fallenden Markt nicht reagieren.
  • Kündigungsfrist und Verlängerung entscheiden darüber, ob der Vertrag sich still um ein weiteres Jahr verlängert. Wer den Termin verpasst, zahlt den Folgepreis unter Umständen ein Jahr länger.

Diese drei Angaben stehen bei uns an jedem Tarif, nicht im Kleingedruckten.

Die Grundversorgung als Maßstab

In jedem Netzgebiet gibt es einen gesetzlich bestimmten Grundversorger (§ 36 EnWG). Wer nie aktiv einen Vertrag geschlossen hat, wird von ihm beliefert. Die Grundversorgung ist fast immer die teuerste Möglichkeit, aber sie ist der ehrlichste Vergleichsmaßstab: Sie ist der Preis, den Sie zahlen, wenn Sie nichts tun.

Deshalb weisen wir auf unseren Ortsseiten den Grundversorgungstarif mit Namen und Arbeitspreis aus und beziehen die mögliche Ersparnis darauf. Aus der Grundversorgung können Sie mit zwei Wochen Frist jederzeit wechseln.

Dynamische Tarife sind eine eigene Kategorie

Bei dynamischen Tarifen folgt der Arbeitspreis stündlich dem Börsenstrompreis. Einen festen Wert, den man mit einem Fixpreistarif vergleichen könnte, gibt es nicht. Angegebene Jahreskosten sind Schätzungen auf Basis vergangener Börsenpreise, keine Zusage.

Wir listen solche Tarife deshalb nie zusammen mit Fixpreistarifen. Wer sie sehen möchte, wählt sie ausdrücklich aus und bekommt eigene Angaben dazu, unter anderem den Hinweis auf das nötige intelligente Messsystem. Mehr dazu im Ratgeber Dynamische Stromtarife.

Kurz zusammengefasst

  • ct/kWh ist der Arbeitspreis, sonst nichts.
  • Euro pro Jahr gelten nur mit dem Verbrauch, auf den sie sich beziehen.
  • Boni gehören ins erste Jahr, nicht in den Dauerpreis.
  • Preisgarantie und Laufzeit müssen zueinander passen.
  • Die Grundversorgung ist der Maßstab, weil sie der Preis des Nichtstuns ist.

Woher unsere Preisdaten stammen, steht unter Wie unsere Strompreise entstehen. Was sich am Rechner tut, unter Versionen & Verbesserungen. Wie wir vergleichen und wie wir Geld verdienen, unter Methodik & Transparenz. Begriffe im Einzelnen erklärt unser Stromlexikon.