Dynamische Tarife vergleichen und sparen
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Dynamischer Stromtarif: So funktioniert die Abrechnung

Redaktion stromvermittlung.de · Börsenpreise: Bundesnetzagentur/SMARD · Tarifpreise: eigene Erhebung, Stand

Bei einem dynamischen Tarif hat jede Stunde des Jahres ihren eigenen Preis. Abgerechnet wird deshalb nicht mit einem Arbeitspreis, sondern Stunde für Stunde: verbrauchte Menge mal Preis dieser Stunde, achttausendsiebenhundertsechzig Mal im Jahr. Das klingt aufwendig, ist aber vollständig nachvollziehbar, denn der Preis jeder Stunde steht schon am Vortag fest und ist öffentlich. Diese Seite zeigt, wie daraus ein Rechnungsbetrag wird, warum der Abschlag nur eine Schätzung sein kann und wie Sie die Abrechnung selbst nachprüfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Abgerechnet wird stundenscharf: Der Smart Meter liefert die Menge je Stunde, der Börsenpreis dieser Stunde liefert den Preis.
  • Der Preis jeder Stunde steht am Vortag fest und ändert sich danach nicht mehr. Nichts davon wird rückwirkend bestimmt.
  • Der Börsenpreis ist nur ein Teil. Rund 19,95 ct/kWh entfallen nach unserer Erhebung auf Netzentgelte, Steuern, Abgaben und den Anteil des Anbieters. Dieser Teil fällt in jeder Stunde an, auch in einer günstigen.
  • Der Abschlag ist eine Schätzung, weil der Preis erst nach der Lieferung feststeht. Die Jahresabrechnung schwankt deshalb stärker als bei einem Festpreistarif.
  • Sie können jede Position nachrechnen. Die Börsenpreise je Stunde veröffentlichen wir täglich unter Börsenstrompreis.

Wie der Preis einer Stunde entsteht

Am Vormittag jedes Tages wird an der Strombörse für jede der 24 Stunden des Folgetags ein Preis ermittelt. Dieser Day-Ahead-Preis ist das Ergebnis aus Angebot und Nachfrage: Wie viel Wind- und Solarstrom wird erwartet, wie hoch wird der Verbrauch sein, welche Kraftwerke müssen zusätzlich laufen. Steht der Preis einmal fest, ändert er sich nicht mehr.

Ihr Anbieter gibt diesen Preis weiter und legt seinen Aufschlag darauf. Was Sie in einer Stunde tatsächlich je Kilowattstunde zahlen, setzt sich damit aus vier Teilen zusammen, von denen nur einer beweglich ist.

Die vier Bestandteile des Preises einer Stunde
BestandteilÄndert sich stündlich?Woran er hängt
Börsenpreis der LieferstundejaAngebot und Nachfrage am Vortag. Kann null oder negativ werden
Aufschlag des Anbietersneinsteht im Vertrag, je Kilowattstunde oder in der Grundgebühr enthalten
NetzentgelteneinIhr Netzgebiet, jährlich neu festgesetzt
Steuern, Abgaben und Umlagenneinbundeseinheitlich geregelt

Die Netzentgelte Ihres Bundeslands stehen unter Netzentgelte, die Zusammensetzung des Strompreises insgesamt auf Dynamische Stromtarife.

Zwei Stunden im Vergleich

Wie stark sich das auswirkt, zeigt der Vergleich der im Mittel günstigsten mit der im Mittel teuersten Stunde des Tages. Beide Werte stammen aus unseren Börsendaten der letzten 7 Tage.

14 Uhr 20,05 ct 20 Uhr 39,44 ct
  • Börsenpreis der Stunde
  • fester Teil: Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Anbieteranteil (rund 19,95 ct/kWh)
Modellrechnung. Börsenanteil: Mittelwert der jeweiligen Stunde über 7 Tage, Quelle Bundesnetzagentur | SMARD.de (EPEX SPOT Day-Ahead, Marktgebiet DE/LU). Fester Teil: Abstand zwischen dem durchschnittlichen Arbeitspreis günstiger Tarife aus unserer Erhebung und dem 30-Tage-Börsenmittel.

Der bewegliche Teil schwankt um 19,40 ct je Kilowattstunde, der feste Teil bleibt gleich. Das ist der Grund, warum ein dynamischer Tarif nie den ganzen Preisunterschied der Börse an Sie weitergibt: Er bewegt nur den Anteil, der überhaupt beweglich ist.

Was diese Rechnung nicht ist. Sie ist eine Näherung, kein Angebot. Der feste Teil ist bei uns die Differenz zweier eigener Messgrößen und enthält damit auch die Marge eines Festpreistarifs. Ihr tatsächlicher Preis hängt an Ihrem Netzgebiet und am Aufschlag Ihres Vertrags. Was am Ende zählt, steht in Ihrem Vertrag, nicht in einer Modellrechnung.

Was auf der Rechnung steht

Eine Monatsrechnung besteht aus drei Blöcken, und nur der erste ist stündlich aufgelöst.

  • Verbrauch nach Stunden. Für jede Stunde des Abrechnungszeitraums: Menge mal Preis. In der Regel finden Sie auf der Rechnung nur die Summe, die Einzelwerte stehen im Kundenportal oder in der App des Anbieters.
  • Grundgebühr des Tarifs. Ein fester Betrag pro Monat, unabhängig vom Verbrauch. Bei den überregional buchbaren dynamischen Tarifen liegt sie nach unserer Erhebung zwischen 10,56 € und 19,79 € im Monat.
  • Messstellengebühr. Die Gebühr für den Smart Meter, für Haushalte bis 6.000 kWh in der Regel 20 € im Jahr. Sie zahlen sie an den Messstellenbetreiber, oft über die Stromrechnung eingezogen. Einzelheiten unter Smart Meter.

Von der Summe dieser drei Blöcke werden die bereits gezahlten Abschläge abgezogen. Was übrig bleibt, ist die Nachzahlung oder die Erstattung.

Abschlag und Jahresabrechnung

Hier liegt der Punkt, an dem dynamische Tarife am häufigsten missverstanden werden. Bei einem Festpreistarif kennt der Anbieter den Arbeitspreis für die gesamte Laufzeit und kann den Abschlag danach ausrechnen. Bei einem dynamischen Tarif kennt er ihn nicht, weil der Preis erst mit der Lieferung entsteht.

Der Abschlag ist deshalb immer eine Annahme über den durchschnittlichen Preis der kommenden Monate. Liegt der tatsächliche Börsenpreis darüber, wächst mit jedem Monat eine Lücke, die erst die Jahresabrechnung sichtbar macht. Liegt er darunter, entsteht ein Guthaben, das ebenso lange unbemerkt bleibt.

Deshalb der wichtigste praktische Rat auf dieser Seite: Sehen Sie sich Ihre Stundenwerte alle paar Monate an und passen Sie den Abschlag an, sobald er nicht mehr passt. Fast alle Anbieter erlauben das im Kundenportal. Eine Nachzahlung im März ist unangenehm, eine Nachzahlung über zwölf Monate ist es doppelt.

Der umgekehrte Fall gehört genauso dazu: Wer den Abschlag zu hoch ansetzt, gibt dem Anbieter über ein Jahr einen zinslosen Kredit. Beide Seiten dieser Rechnung sprechen für dasselbe Vorgehen, nämlich hinzusehen statt zu warten.

Abrechnung selbst nachprüfen

Anders als bei einem Festpreistarif können Sie hier jede einzelne Position gegenprüfen, denn der Preis einer Stunde ist öffentlich bekannt. Nötig sind dafür drei Dinge: Ihre Stundenwerte, die Börsenpreise derselben Stunden und der Aufschlag aus Ihrem Vertrag.

  1. Stundenwerte holen. Im Kundenportal Ihres Anbieters oder direkt beim Messstellenbetreiber. Sie haben ein Recht auf diese Werte. Nehmen Sie einen überschaubaren Zeitraum, ein einzelner Tag genügt für eine Stichprobe.
  2. Börsenpreise danebenlegen. Die Day-Ahead-Preise je Stunde stehen bei uns unter Börsenstrompreis, wir erheben sie täglich. Achten Sie darauf, dieselbe Stunde zu vergleichen: Gemeint ist immer die Stunde der Lieferung, nicht die der Preisfeststellung.
  3. Stichprobe rechnen. Menge der Stunde mal Preis der Stunde. Suchen Sie sich zwei bis drei Stunden heraus, am besten eine sehr günstige und eine sehr teure, dort fallen Fehler am ehesten auf.
  4. Differenz einordnen. Ihr Preis wird über dem reinen Börsenpreis liegen, das ist richtig so. Der Abstand muss aber dem entsprechen, was Ihr Vertrag als Aufschlag und als feste Bestandteile nennt, und er muss in jeder Stunde gleich groß sein. Ein Abstand, der von Stunde zu Stunde wandert, ist der Punkt, an dem Sie nachfragen sollten.

Zwei häufige Stolpersteine. Erstens die Zeitzone: Börsendaten werden oft in UTC geführt, Ihre Zählerwerte in deutscher Zeit. Eine Stunde Versatz erklärt die meisten scheinbaren Abweichungen. Zweitens die Umsatzsteuer: Prüfen Sie, ob die verglichenen Werte beide brutto oder beide netto sind.

Unterschied zum Festpreistarif

Was sich in der Abrechnung tatsächlich ändert
 FestpreistarifDynamischer Tarif
Arbeitspreisein Wert für die Laufzeitein Wert je Stunde
Preis steht festbei Vertragsschlussam Vortag der Lieferung
Abschlagberechenbargeschätzt, sollte angepasst werden
Jahresabrechnungschwankt mit dem Verbrauchschwankt mit Verbrauch und Preis
Nachprüfbarnur der VerbrauchVerbrauch und Preis, Stunde für Stunde
Zählerjeder Zählerintelligentes Messsystem nötig

Der letzte Punkt der Tabelle ist der, den man leicht übersieht: Ein dynamischer Tarif ist der einzige Stromtarif, bei dem Sie den Preis nachprüfen können, statt ihn glauben zu müssen. Das ist der Preis für die Schwankung, und für manche ist es ein guter Tausch.

Derzeit sind 28 dynamische Tarife von 27 Anbietern direkt online abschließbar. Welche davon an Ihrer Adresse verfügbar sind und was sie an Grundgebühr kosten, zeigt der Vergleich dynamischer Tarife für Ihre Postleitzahl.

Häufige Fragen zur Abrechnung

Wie wird ein dynamischer Stromtarif abgerechnet?
Für jede Stunde wird die verbrauchte Menge mit dem Preis genau dieser Stunde multipliziert. Der Smart Meter liefert die Verbrauchswerte, der Börsenpreis der jeweiligen Stunde steht schon am Vortag fest. Am Monatsende werden alle Stunden zusammengezählt, dazu kommen die Grundgebühr und die Messstellengebühr. Verrechnet wird das mit dem Abschlag, den Sie vorher gezahlt haben.
Welcher Preis gilt für welche Stunde?
Der Day-Ahead-Preis der Strombörse für genau diese Stunde. Er wird am Vortag gegen Mittag für alle 24 Stunden des Folgetags festgelegt und ändert sich danach nicht mehr. Wenn Sie um 14 Uhr die Spülmaschine starten, gilt der Preis der Stunde von 14 bis 15 Uhr, unabhängig davon, was der Strom später am Tag kostet.
Wie hoch ist der Abschlag bei einem dynamischen Tarif?
Er ist immer eine Schätzung, denn der tatsächliche Preis steht erst nach der Lieferung fest. Anbieter setzen den Abschlag deshalb aus Ihrem erwarteten Jahresverbrauch und einem angenommenen Durchschnittspreis an. Fällt der Börsenpreis über Monate höher aus als angenommen, wächst die Lücke bis zur Jahresabrechnung mit. Es lohnt sich, den Abschlag im Blick zu behalten und ihn anzupassen, statt auf die Schlussrechnung zu warten.
Kann die Jahresabrechnung eine hohe Nachzahlung ergeben?
Ja, und das ist der wesentliche Unterschied zum Festpreistarif. Dort steht der Arbeitspreis von Anfang an fest, Abweichungen entstehen nur aus dem Verbrauch. Bei einem dynamischen Tarif kommt der Preis als zweite bewegliche Größe dazu. Nach oben wie nach unten.
Wie prüfe ich, ob mein Anbieter richtig abgerechnet hat?
In drei Schritten: die Stundenwerte aus dem Portal Ihres Anbieters oder Ihres Messstellenbetreibers holen, die Börsenpreise derselben Stunden danebenlegen und für einige Stichproben Menge mal Preis rechnen. Die Börsenpreise je Stunde veröffentlichen wir täglich unter Börsenstrompreis. Weicht das Ergebnis ab, sollte die Differenz genau dem Aufschlag entsprechen, den Ihr Vertrag nennt.
Sehe ich meine Stundenwerte selbst?
Ja. Ihr Messstellenbetreiber muss Ihnen die Werte zugänglich machen, und die meisten Anbieter dynamischer Tarife zeigen sie zusätzlich in einer eigenen App. Das ist nicht nur Kontrolle, sondern der praktische Nutzen des Zählers: Sie sehen, welche Stunden Ihr Verbrauch tatsächlich trifft.
Was passiert, wenn der Zähler keine Werte liefert?
Fällt die Übertragung aus, bildet der Messstellenbetreiber Ersatzwerte und rechnet damit ab. Das ist gesetzlich vorgesehen und für eine kurze Störung unproblematisch. Zieht es sich, sollten Sie widersprechen und die tatsächlichen Zählerstände nachreichen lassen, denn Ersatzwerte kennen Ihre günstigen Stunden nicht.
Über diese Seite. Die Börsenpreise beziehen wir laufend von SMARD (Day-Ahead, Marktgebiet Deutschland/Luxemburg) und rechnen daraus bei jedem Aufruf den Mittelwert je Stunde über die letzten 7 Tage. Der feste Preisanteil ist keine fremde Schätzung, sondern der Abstand zwischen zwei eigenen Messgrößen: dem durchschnittlichen Arbeitspreis günstiger Tarife aus unserer täglichen Tarifabfrage und dem Börsenmittel der letzten 30 Tage. Grundgebühren dynamischer Tarife stammen aus derselben Abfrage. Die Messstellengebühr ist eine gesetzliche Obergrenze nach dem Messstellenbetriebsgesetz, kein Angebot eines bestimmten Betreibers. Anbieterspezifische Aufschläge nennen wir nicht, weil wir sie nicht tarifgenau erheben. Mehr zu Herkunft und Lesart unserer Zahlen unter Methodik & Transparenz. Alle Angaben ohne Gewähr.