Dynamische Tarife vergleichen und sparen
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Smart Meter: Lohnt sich der Zähler für mich?

Redaktion stromvermittlung.de · Börsenpreise: Bundesnetzagentur/SMARD · Tarifpreise: eigene Erhebung, Stand

Ein Smart Meter misst Ihren Verbrauch Stunde für Stunde und meldet die Werte weiter. Das ist die Voraussetzung für zwei Dinge: einen Tarif, dessen Preis sich stündlich am Börsenpreis ausrichtet, und einen Verbrauchsverlauf, an dem Sie sehen, wohin der Strom im Haushalt geht. Gespart wird also über den Tarif und über das eigene Verhalten, der Zähler liefert die Grundlage dafür. Diese Seite zeigt, was er kostet, wer einen bekommt und ab wann er sich rechnet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zähler kostet für Haushalte bis 6.000 kWh in der Regel 20 € im Jahr. Die Gebühr ist gesetzlich gedeckelt.
  • Er ist die Voraussetzung für einen dynamischen Tarif und macht den eigenen Verbrauch stundengenau sichtbar. Die Ersparnis entsteht über den Tarif, nicht über den Zähler selbst.
  • Zwischen der im Mittel günstigsten und der teuersten Stunde des Tages liegen derzeit 19,40 ct/kWh an der Börse.
  • Damit die Gebühr wieder hereinkommt, müssen Sie rund 104 kWh im Jahr aus der teuersten in die günstigste Stunde verlegen. Das sind etwa 2,00 kWh pro Woche.
  • Ab 6.000 kWh Verbrauch, bei Photovoltaik ab 7 kWp und bei Wallbox oder Wärmepumpe kommt er ohnehin — dann stellt sich die Frage nicht mehr.

Was der Zähler kann — und was nicht

Ein intelligentes Messsystem besteht aus zwei Teilen: einem digitalen Zähler und einem Kommunikationsteil, dem Smart-Meter-Gateway. Der Zähler misst, das Gateway übermittelt die Werte verschlüsselt an den Messstellenbetreiber und an Ihren Stromlieferanten.

Daraus folgt genau eine neue Möglichkeit: Ihr Verbrauch ist nicht mehr nur als Jahressumme bekannt, sondern in feiner zeitlicher Auflösung. Erst dadurch lässt sich abrechnen, was Sie in welcher Stunde verbraucht haben — und nur deshalb gibt es Tarife, deren Preis sich stündlich ändert.

Was er ausdrücklich nicht tut: Er schaltet nichts ab, er regelt nichts und er senkt keinen Verbrauch. Wer ein Gerät sucht, das von allein spart, sucht das Falsche. Die technischen Einzelheiten, von der Bauform bis zum Datenschutz, stehen im Lexikoneintrag Smart Meter.

Pflicht oder Wahl

Für den größeren Teil der Haushalte ist es keine Entscheidung, sondern eine Frage der Zeit.

Wann das intelligente Messsystem ohnehin kommt
FallWas gilt
Ab 6.000 kWh JahresverbrauchEinbau vorgeschrieben, Sie müssen nichts tun
Photovoltaik ab 7 kWpEinbau vorgeschrieben
Wallbox oder Wärmepumpe nach § 14a EnWGEinbau vorgeschrieben
Alle übrigen HaushalteAnspruch seit 2025, keine Pflicht. Auf Bestellung, der Messstellenbetreiber hat vier Monate Zeit

Grundlage: Messstellenbetriebsgesetz. Ausführlich, mit den Regeln für Mieter und Mehrfamilienhäuser, im Lexikoneintrag.

Was er kostet

Die Gebühr zahlen Sie an den Messstellenbetreiber, nicht an den Stromlieferanten. Sie ist gesetzlich nach oben begrenzt, damit der Rollout nicht zur Kostenfalle wird.

  • Haushalte bis 6.000 kWh: in der Regel 20 € im Jahr.
  • Einbau auf eigenen Wunsch: einmalig bis zu 30 € zusätzlich.
  • Mit steuerbarer Anlage nach § 14a EnWG: höchstens 50 € im Jahr.

Was Sie vorher hatten, war auch nicht umsonst: Der alte Zähler kostete ebenfalls eine Messstellengebühr. Der Unterschied ist kleiner, als die Zahl allein vermuten lässt — den genauen Betrag finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.

Ab wann er sich rechnet

Jetzt die Rechnung, um die es eigentlich geht. Ein dynamischer Tarif gibt den Börsenpreis weiter, und der ist nicht den ganzen Tag gleich. Wir haben aus unseren Börsendaten ausgerechnet, wie eine durchschnittliche Stunde im Tagesverlauf aussieht.

0 5 10 15 0 6 12 18 23 ct
  • günstigste Stunde: 14 Uhr, 0,10 ct/kWh
  • teuerste Stunde: 20 Uhr, 19,49 ct/kWh
  • übrige Stunden, Achse in Uhrzeit
Durchschnittlicher Börsenpreis je Stunde über die letzten 7 Tage. Quelle: Bundesnetzagentur | SMARD.de (EPEX SPOT Day-Ahead, Marktgebiet DE/LU). Eigene Auswertung.

Das Muster ist kein Zufall, sondern die Handschrift der Photovoltaik: Mittags ist so viel Solarstrom im Netz, dass der Preis auf 0,10 ct/kWh fällt. Abends um 20 Uhr, wenn die Sonne weg ist und alle kochen, steht er bei 19,49 ct/kWh. Dazwischen liegen 19,40 ct je Kilowattstunde.

104 kWh im Jahr müssen Sie von der teuersten in die günstigste Stunde verlegen, damit die Zählergebühr von 20 € wieder hereinkommt. Das sind rund 2,00 kWh in der Woche.

Ob das viel ist, entscheidet Ihr Haushalt. Zur Einordnung: Eine Spülmaschine kommt im Jahr auf etwa 220 kWh, eine Waschmaschine auf rund 120 kWh. Wer beide konsequent in die Mittagsstunden legt, liegt allein damit über der nötigen Menge. Ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe spielen in einer ganz anderen Liga — dort geht es um Tausende Kilowattstunden im Jahr.

Was diese Rechnung nicht sagt. Sie zeigt, ab wann die Zählergebühr wieder hereinkommt, nicht ob ein dynamischer Tarif insgesamt günstiger ist als Ihr jetziger. Das hängt zusätzlich am Aufschlag des Anbieters, an der Grundgebühr und daran, wie sich die Börsenpreise entwickeln. Netzentgelte, Steuern und Abgaben fallen unabhängig davon an und machen den größeren Teil des Preises aus.

Für wen sich das lohnt

Es zählt nicht, wie viel Sie verbrauchen, sondern welcher Anteil davon zeitlich verschiebbar ist.

  • Deutlich lohnend: Wärmepumpe, Elektroauto, Photovoltaik mit Speicher. Dort wandern große Mengen automatisiert in günstige Stunden, ohne dass jemand daran denken muss.
  • Lohnend mit etwas Disziplin: Haushalte, die Spülmaschine, Waschmaschine und Trockner ohnehin per Zeitvorwahl starten. Der Aufwand ist einmalig, danach läuft es.
  • Wenig ergiebig: kleine Haushalte ohne große Verbraucher, deren Strom fast vollständig abends für Kochen, Licht und Unterhaltung draufgeht. Das ist ausgerechnet die teuerste Zeit.

Für die letzte Gruppe gibt es einen Mittelweg: Tarife, die dem Börsenpreis nur monatlich folgen. Die brauchen kein intelligentes Messsystem und verlangen keine Umstellung der Gewohnheiten. Was sie leisten und wo ihre Grenze liegt, steht im Ratgeber zu dynamischen Stromtarifen.

Wie Sie einen bekommen

Zwei Wege stehen offen. Der übliche führt über den grundzuständigen Messstellenbetreiber, in der Regel Ihr örtlicher Netzbetreiber. Seit 2025 haben Sie dort einen Anspruch auf den Einbau; die gesetzliche Frist beträgt vier Monate.

Der zweite Weg führt über einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Einige Anbieter dynamischer Tarife vermitteln den Einbau selbst, teils schneller und ohne gesonderte Kosten. Welche das sind, steht bei den Anbietern dynamischer Tarife.

Welche dynamischen Tarife an Ihrer Adresse verfügbar sind und was sie an Grundgebühr kosten, zeigt der Vergleich dynamischer Tarife für Ihre Postleitzahl.

Häufige Fragen zum Smart Meter

Spart ein Smart Meter Strom?
Er senkt den Verbrauch nicht von allein, aber er macht zwei Wege dorthin überhaupt erst möglich. Erstens einen dynamischen Tarif: Der Preis ändert sich stündlich, und wer Verbrauch in günstige Stunden verlegt, zahlt weniger. Zweitens den stundengenauen Verbrauchsverlauf, an dem sich erkennen lässt, welches Gerät dauerhaft zieht.
Was kostet ein Smart Meter im Jahr?
Die Gebühr ist gesetzlich gedeckelt. Für Haushalte bis 6.000 kWh Jahresverbrauch liegt sie in der Regel bei 20 € im Jahr, beim selbst gewünschten Einbau kommen einmalig bis zu 30 € dazu. Mit einer steuerbaren Anlage nach § 14a EnWG, also Wallbox oder Wärmepumpe, sind es höchstens 50 € im Jahr.
Wer bekommt einen Smart Meter, ohne ihn zu bestellen?
Ab 6.000 kWh Jahresverbrauch, bei einer Photovoltaik-Anlage ab 7 kWp und bei steuerbaren Anlagen nach § 14a EnWG wird das intelligente Messsystem ohnehin eingebaut. Darunter haben Sie seit 2025 einen Anspruch, aber keine Pflicht: Sie können ihn bestellen, der Messstellenbetreiber hat dann vier Monate Zeit.
Lohnt sich der Zähler auch ohne dynamischen Tarif?
Kaum in Euro, aber im Wissen. Sie sehen Ihren Verbrauch in feiner Auflösung und erkennen daran die Grundlast, also das, was rund um die Uhr läuft. Für die reine Ursachensuche reicht allerdings ein Zwischenstecker für wenige Euro, wie unter Stromverbrauch berechnen beschrieben.
Kann ich den Einbau ablehnen?
Wenn Sie unter die Einbaupflicht fallen, nicht. Der Messstellenbetreiber tauscht den Zähler dann im Rahmen des gesetzlichen Rollouts. Unterhalb der Grenzen bleibt es Ihre Entscheidung.
Was ist der Unterschied zur modernen Messeinrichtung?
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler ohne Kommunikationsteil: Sie zeigt an, sendet aber nicht. Erst mit dem Smart-Meter-Gateway wird daraus ein intelligentes Messsystem, das Werte übermittelt — und nur damit ist eine stundengenaue Abrechnung möglich. Die technischen Einzelheiten stehen im Lexikoneintrag.
Über diese Seite. Das Stundenprofil rechnen wir bei jedem Aufruf neu aus den Day-Ahead-Preisen der Strombörse, die wir laufend von SMARD beziehen; gezeigt wird der Mittelwert je Stunde über die letzten 7 Tage, nicht ein einzelner Tag. Daraus ergeben sich die Spanne und der Break-even. Die Zählergebühren sind gesetzliche Obergrenzen nach dem Messstellenbetriebsgesetz, kein Angebot eines bestimmten Betreibers. Verbrauchswerte der Geräte stammen aus unseren Geräteseiten, Datenbasis Stromspiegel. Mehr zu Herkunft und Lesart unserer Zahlen unter Methodik & Transparenz. Alle Angaben ohne Gewähr.