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Strompreis-Zusammensetzung: Woraus besteht der Gewerbestrompreis?

Von , Redaktion stromvermittlung.de · Datenstand

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gewerbestrompreis besteht aus drei Blöcken: Beschaffung & Vertrieb, Netzentgelte und Steuern, Abgaben & Umlagen – dazu kommt die Umsatzsteuer.
  • Nur Beschaffung & Vertrieb (rund 47,0 % netto) ist frei kalkuliert und damit der Teil, den ein Tarifvergleich beeinflusst.
  • Netzentgelte (rund 33,4 %) und Steuern/Abgaben/Umlagen (rund 19,6 %) sind für alle Anbieter an Ihrem Standort gleich.
  • Für Unternehmen zählt der Nettopreis – die 19 % USt. sind bei Vorsteuerabzug absetzbar.

Gewerbestrompreis im Überblick (netto)

So verteilt sich ein günstiger Fix-Gewerbetarif aus unserer aktuellen Erhebung (Modellbetrieb, netto rund 25,45 ct/kWh, Stand 14.06.2026) auf die drei Preisblöcke:

Beschaffung, Vertrieb & Marge: 47,0 %Netzentgelte: 33,4 %Steuern, Abgaben & Umlagen: 19,6 %
  • Beschaffung, Vertrieb & Marge 47,0 % (11,97 ct/kWh)frei kalkuliert – der vergleichbare Teil
  • Netzentgelte 33,4 % (8,49 ct/kWh)reguliert, je Netzgebiet verschieden
  • Steuern, Abgaben & Umlagen 19,6 % (5,00 ct/kWh)Stromsteuer + KWKG-, §19- & Offshore-Umlage

Netto, ohne 19 % Umsatzsteuer (brutto rund 30,29 ct/kWh). Bei einem günstigen Tarif ist der frei kalkulierte Beschaffungsanteil kleiner – Netzentgelte, Steuern und Umlagen bleiben gleich und machen entsprechend einen größeren Anteil aus.

Die Preisbestandteile im Detail

Bestandteilct/kWh (netto)Anteilreguliert?
Beschaffung, Vertrieb & Marge11,9747,0 %frei kalkuliert
Netzentgelte (inkl. Messung)8,4933,4 %reguliert (je Netzgebiet)
Stromsteuer2,058,1 %gesetzlich
KWKG-Umlage0,451,8 %gesetzlich
§ 19 StromNEV-Umlage1,566,1 %gesetzlich
Offshore-Netzumlage0,943,7 %gesetzlich
Summe netto25,45100 %
zzgl. Umsatzsteuer (19 %)4,84absetzbar (Vorsteuer)
Bruttopreis30,29

Die drei Blöcke erklärt

1. Beschaffung & Vertrieb (der einzige vergleichbare Teil)

Hier kauft der Anbieter den Strom (meist an der Börse) und schlägt Vertrieb und Marge auf. Das ist der einzige frei kalkulierte Posten – und damit der Hebel beim Tarifvergleich. Konkrete Preise für Ihre Adresse zeigt der Gewerbestrom-Rechner; eine Übersicht der aktuellen Gewerbestrompreise finden Sie auf der Preisseite.

2. Netzentgelte

Für die Nutzung der Strom­netze – reguliert und von der Bundesnetzagentur kontrolliert, aber je Netzgebiet unterschiedlich. Für Gewerbekunden liegen sie im Durchschnitt bei rund 8,49 ct/kWh. Betriebe mit Wärmepumpe, Ladepunkt oder Speicher können nach § 14a EnWG reduzierte Netzentgelte erhalten (siehe Gewerbestrom-Überblick).

3. Steuern, Abgaben & Umlagen

Dazu zählen die Stromsteuer (2,05 ct/kWh) sowie die gesetzlichen Umlagen 2026: KWKG-Umlage (0,45 ct), § 19 StromNEV-Umlage (1,56 ct) und Offshore-Netzumlage (0,94 ct) – zusammen rund 5,00 ct/kWh. Die EEG-Umlage entfällt seit Juli 2022. Hinzu kommt – ortsabhängig – die Konzessionsabgabe. Die Umsatzsteuer (19 %) ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen kein echter Kostenfaktor.

💡 Großverbraucher ab 1 Mio. kWh/Jahr zahlen reduzierte Umlagen und können weitere Entlastungen nutzen – mehr dazu unter Industriestrom.

Gewerbestrompreis für Ihre PLZ berechnen →

Häufige Fragen zur Strompreis-Zusammensetzung

Woraus setzt sich der Gewerbestrompreis zusammen?

Aus drei Blöcken: Beschaffung & Vertrieb des Anbieters (der einzige frei kalkulierte, vergleichbare Teil), den regulierten Netzentgelten (je Netzgebiet verschieden) sowie Steuern, Abgaben und Umlagen (Stromsteuer 2,05 ct/kWh plus KWKG-, §19-StromNEV- und Offshore-Netzumlage). Hinzu kommen 19 % Umsatzsteuer, die vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen als Vorsteuer absetzen.

Wie hoch sind die staatlichen Bestandteile beim Gewerbestrom?

Stromsteuer (2,05 ct/kWh) plus die Umlagen 2026 (KWKG 0,446 + §19 StromNEV 1,559 + Offshore 0,941 ct/kWh) ergeben rund 5,0 ct/kWh netto. Die EEG-Umlage entfällt seit Juli 2022. Dazu kommen die regulierten Netzentgelte und die 19 % Umsatzsteuer.

Welcher Teil des Preises ist überhaupt vergleichbar?

Nur der Anteil für Beschaffung & Vertrieb ist vom Anbieter frei kalkuliert – genau hier entscheidet der Tarifvergleich über günstig oder teuer. Netzentgelte, Steuern und Umlagen sind für alle Anbieter an Ihrem Standort gleich.

Zählt für mein Unternehmen der Netto- oder der Bruttopreis?

Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen der Nettopreis: Die im Bruttopreis enthaltenen 19 % Umsatzsteuer machen Sie als Vorsteuer geltend. Deshalb ist diese Aufschlüsselung netto dargestellt.

Methodik & Quellen: Gesamtpreis aus eigener Erhebung (günstiger Fix-Gewerbetarif, Barometer, Stand 14.06.2026). Netzentgelte: Bundesnetzagentur (Gewerbe-Durchschnitt). Stromsteuer: Stromsteuergesetz (2,05 ct/kWh). Umlagen 2026 (KWKG, § 19 StromNEV, Offshore): Übertragungsnetzbetreiber/netztransparenz.de. Beschaffung & Vertrieb als Differenz zum Gesamtpreis. Werte netto; Anteile gerundet. Die Aufteilung gilt für einen günstigen Fix-Gewerbetarif und variiert je Tarif, Verbrauch und Netzgebiet. Alle Angaben ohne Gewähr.