Mieterstrom
Mieterstrom ist Solarstrom, der auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt und direkt an die Mieter im selben Gebäude geliefert wird – ohne Umweg über das öffentliche Netz. Der Preis darf höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen; für den gelieferten Strom entfallen Netzentgelte, Stromsteuer und Konzessionsabgabe.
Der Mieterstrompreis darf höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.
Wie funktioniert Mieterstrom?
Eine PV-Anlage auf dem Dach erzeugt Strom, den die Bewohner direkt verbrauchen. Weil der Strom das öffentliche Netz nicht nutzt, ist er günstiger. Reicht der Solarstrom nicht, wird Reststrom aus dem Netz dazugekauft. Wichtig: Die Mieter entscheiden freiwillig, ob sie mitmachen – die freie Anbieterwahl bleibt erhalten.
Wie viel darf Mieterstrom kosten?
Gesetzlich gedeckelt: Der Mieterstrompreis darf höchstens 90 % des allgemeinen Tarifs des örtlichen Grundversorgers betragen. So sind die Mieter immer mindestens 10 % günstiger als in der Grundversorgung. Mit dem Rechner oben sehen Sie den maximal zulässigen Preis.
Der Mieterstromzuschlag
Für gelieferten Mieterstrom gibt es nach dem EEG einen Mieterstromzuschlag. Für Anlagen, die zwischen August 2025 und Januar 2026 in Betrieb gehen, liegt er bei rund 2,6 ct/kWh bis 10 kW, 2,4 ct/kWh bis 40 kW und 1,6 ct/kWh bis 1 MW.
Mieterstromzuschlag-Sätze: Bundesnetzagentur (EEG-Förderung), Stand 2025/2026. Preisobergrenze 90 %: Mieterstrom-Regelung im EEG.
Messkonzept und Abrechnung
Technisch wird meist ein Summenzählermodell genutzt: Ein Zähler erfasst den Strombezug des ganzen Gebäudes, Unterzähler je Wohnung den Verbrauch jeder Partei. Abgerechnet werden Mieterstrom und Reststrom getrennt, in der Regel einmal jährlich. Wegen des Aufwands läuft Mieterstrom häufig über einen Dienstleister.
Mieterstrom und Steuern
- Umsatzsteuer: Die Lieferung an die Mieter ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung (Verkauf an Dritte) – anders als der reine Eigenverbrauch.
- Stromsteuer: Mieterstrom aus PV-Anlagen bis 2 MW, der im räumlichen Zusammenhang verbraucht wird, ist von der Stromsteuer befreit.
- Einkommensteuer: Die Stromlieferung ist gewerblich. Für kleine Anlagen kann die PV-Steuerbefreiung greifen; eingespeister Strom ist bei Anlagen bis 30 kWp ohnehin steuerfrei. Wegen der Komplexität ist hier eine Steuerberatung sinnvoll.
Steuerliche Angaben sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Steuerberatung.
Änderungen 2025: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Mit dem Solarpaket I (2024) wurde Mieterstrom vereinfacht und um die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ergänzt: Dabei schließen Vermieter und Mieter nur einen Vertrag über den Solarstrom, während der normale Netzstromvertrag der Mieter unberührt bleibt. Die GGV kommt mit deutlich weniger Lieferantenpflichten aus als das klassische Mieterstrommodell.
Nachteile und Rentabilität
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| günstiger Strom für Mieter (max. 90 % Grundversorgung) | aufwändiges Mess- und Abrechnungskonzept |
| Mieterstromzuschlag als Förderung | Lieferantenpflichten (klassisches Modell) |
| höherer Eigenverbrauch der PV-Anlage | Mieter können ablehnen, Reststrom nötig |
Rentabel ist Mieterstrom vor allem mit Zuschlag und über einen Dienstleister; die neue Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung senkt den Aufwand zusätzlich.
Mieterstrom im Einfamilienhaus?
Das Mieterstrommodell ist für Mehrfamilienhäuser gedacht. Im selbst bewohnten Einfamilienhaus ist es schlicht Eigenverbrauch – dafür braucht es kein Mieterstrommodell. Den günstigsten Reststrom-Tarif für Ihre PLZ finden Sie im Stromrechner.
Häufige Fragen zu Mieterstrom
Wie funktioniert Mieterstrom?
Wie viel darf Mieterstrom kosten?
Was ist der Mieterstromzuschlag?
Wie wird Mieterstrom abgerechnet?
Sind Einnahmen aus Mieterstrom steuerpflichtig?
Ist Mieterstrom umsatzsteuerpflichtig?
Ist Mieterstrom von der Stromsteuer befreit?
Ist Mieterstrom gewerblich?
Ist eingespeister Strom steuerpflichtig?
Welche Nachteile hat das Mieterstrommodell?
Welche Änderungen gibt es bei Mieterstrom 2025?
Lohnt sich Mieterstrom?
Gibt es Mieterstrom im Einfamilienhaus?
Verwandte Begriffe
Quellen: Preisobergrenze (90 % Grundversorgung), Mieterstromzuschlag-Sätze und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (Solarpaket I): EEG und Bundesnetzagentur, Stand 2025/2026. Steuerliche Angaben sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Steuerberatung.
