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Mieterstrom

Mieterstrom ist Solarstrom, der auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt und direkt an die Mieter im selben Gebäude geliefert wird – ohne Umweg über das öffentliche Netz. Der Preis darf höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen; für den gelieferten Strom entfallen Netzentgelte, Stromsteuer und Konzessionsabgabe.

Einheitmax. 90 % des Grundversorgungstarifs
Formelmax. Mieterstrompreis = Grundversorgungspreis × 0,9
Maximal zulässigen Mieterstrompreis berechnen
Max. Mieterstrompreis (90 %)Ersparnis ggü. Grundversorgung

Der Mieterstrompreis darf höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.

Wie funktioniert Mieterstrom?

Eine PV-Anlage auf dem Dach erzeugt Strom, den die Bewohner direkt verbrauchen. Weil der Strom das öffentliche Netz nicht nutzt, ist er günstiger. Reicht der Solarstrom nicht, wird Reststrom aus dem Netz dazugekauft. Wichtig: Die Mieter entscheiden freiwillig, ob sie mitmachen – die freie Anbieterwahl bleibt erhalten.

Wie viel darf Mieterstrom kosten?

Gesetzlich gedeckelt: Der Mieterstrompreis darf höchstens 90 % des allgemeinen Tarifs des örtlichen Grundversorgers betragen. So sind die Mieter immer mindestens 10 % günstiger als in der Grundversorgung. Mit dem Rechner oben sehen Sie den maximal zulässigen Preis.

Der Mieterstromzuschlag

Für gelieferten Mieterstrom gibt es nach dem EEG einen Mieterstromzuschlag. Für Anlagen, die zwischen August 2025 und Januar 2026 in Betrieb gehen, liegt er bei rund 2,6 ct/kWh bis 10 kW, 2,4 ct/kWh bis 40 kW und 1,6 ct/kWh bis 1 MW.

Mieterstromzuschlag-Sätze: Bundesnetzagentur (EEG-Förderung), Stand 2025/2026. Preisobergrenze 90 %: Mieterstrom-Regelung im EEG.

Messkonzept und Abrechnung

Technisch wird meist ein Summenzählermodell genutzt: Ein Zähler erfasst den Strombezug des ganzen Gebäudes, Unterzähler je Wohnung den Verbrauch jeder Partei. Abgerechnet werden Mieterstrom und Reststrom getrennt, in der Regel einmal jährlich. Wegen des Aufwands läuft Mieterstrom häufig über einen Dienstleister.

Mieterstrom und Steuern

  • Umsatzsteuer: Die Lieferung an die Mieter ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung (Verkauf an Dritte) – anders als der reine Eigenverbrauch.
  • Stromsteuer: Mieterstrom aus PV-Anlagen bis 2 MW, der im räumlichen Zusammenhang verbraucht wird, ist von der Stromsteuer befreit.
  • Einkommensteuer: Die Stromlieferung ist gewerblich. Für kleine Anlagen kann die PV-Steuerbefreiung greifen; eingespeister Strom ist bei Anlagen bis 30 kWp ohnehin steuerfrei. Wegen der Komplexität ist hier eine Steuerberatung sinnvoll.

Steuerliche Angaben sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Steuerberatung.

Änderungen 2025: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Mit dem Solarpaket I (2024) wurde Mieterstrom vereinfacht und um die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ergänzt: Dabei schließen Vermieter und Mieter nur einen Vertrag über den Solarstrom, während der normale Netzstromvertrag der Mieter unberührt bleibt. Die GGV kommt mit deutlich weniger Lieferantenpflichten aus als das klassische Mieterstrommodell.

Nachteile und Rentabilität

VorteileNachteile
günstiger Strom für Mieter (max. 90 % Grundversorgung)aufwändiges Mess- und Abrechnungskonzept
Mieterstromzuschlag als FörderungLieferantenpflichten (klassisches Modell)
höherer Eigenverbrauch der PV-AnlageMieter können ablehnen, Reststrom nötig

Rentabel ist Mieterstrom vor allem mit Zuschlag und über einen Dienstleister; die neue Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung senkt den Aufwand zusätzlich.

Mieterstrom im Einfamilienhaus?

Das Mieterstrommodell ist für Mehrfamilienhäuser gedacht. Im selbst bewohnten Einfamilienhaus ist es schlicht Eigenverbrauch – dafür braucht es kein Mieterstrommodell. Den günstigsten Reststrom-Tarif für Ihre PLZ finden Sie im Stromrechner.

Häufige Fragen zu Mieterstrom

Wie funktioniert Mieterstrom?
Solarstrom vom Dach eines Mehrfamilienhauses wird direkt an die Mieter geliefert, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Reicht er nicht, wird Reststrom aus dem Netz dazugekauft. Die Teilnahme ist für Mieter freiwillig.
Wie viel darf Mieterstrom kosten?
Höchstens 90 Prozent des allgemeinen Tarifs des örtlichen Grundversorgers. Damit sind die Mieter immer mindestens 10 Prozent günstiger als in der Grundversorgung.
Was ist der Mieterstromzuschlag?
Eine EEG-Förderung für gelieferten Mieterstrom. Für Anlagen von August 2025 bis Januar 2026 liegt er bei rund 2,6 ct/kWh bis 10 kW, 2,4 ct/kWh bis 40 kW und 1,6 ct/kWh bis 1 MW.
Wie wird Mieterstrom abgerechnet?
Meist über ein Summenzählermodell mit Unterzählern je Wohnung. Mieterstrom und Reststrom werden getrennt erfasst und in der Regel einmal jährlich abgerechnet, oft über einen Dienstleister.
Sind Einnahmen aus Mieterstrom steuerpflichtig?
Die Stromlieferung ist umsatzsteuerpflichtig und gilt als gewerblich. Für kleine Anlagen kann die PV-Einkommensteuerbefreiung greifen. Wegen der Komplexität ist eine Steuerberatung sinnvoll.
Ist Mieterstrom umsatzsteuerpflichtig?
Ja. Da der Strom an Dritte verkauft wird, ist die Lieferung umsatzsteuerpflichtig, anders als der reine Eigenverbrauch.
Ist Mieterstrom von der Stromsteuer befreit?
Ja, wenn er aus einer PV-Anlage bis 2 MW stammt und im räumlichen Zusammenhang verbraucht wird. Dann entfällt die Stromsteuer.
Ist Mieterstrom gewerblich?
Ja, die Stromlieferung an Mieter ist eine gewerbliche Tätigkeit. Sie wird steuerlich getrennt von der Vermietung betrachtet.
Ist eingespeister Strom steuerpflichtig?
Bei PV-Anlagen bis 30 kWp sind Einnahmen aus Einspeisung und Eigenverbrauch einkommensteuerfrei. Mieterstrom als Verkauf an Dritte ist davon zu unterscheiden.
Welche Nachteile hat das Mieterstrommodell?
Vor allem der hohe Aufwand für Messkonzept, Abrechnung und Lieferantenpflichten. Außerdem können Mieter ablehnen, und es muss Reststrom beschafft werden. Die neue Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist einfacher.
Welche Änderungen gibt es bei Mieterstrom 2025?
Mit dem Solarpaket I wurde Mieterstrom vereinfacht und um die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ergänzt, bei der nur ein Vertrag über den Solarstrom nötig ist und weniger Lieferantenpflichten anfallen.
Lohnt sich Mieterstrom?
Mit dem Mieterstromzuschlag und über einen Dienstleister kann es sich lohnen, besonders mit hohem Eigenverbrauch im Gebäude. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung senkt den Aufwand zusätzlich.
Gibt es Mieterstrom im Einfamilienhaus?
Nein, das ist nicht nötig. Im selbst bewohnten Einfamilienhaus ist es Eigenverbrauch. Das Mieterstrommodell ist für Mehrfamilienhäuser gedacht.

Verwandte Begriffe

Quellen: Preisobergrenze (90 % Grundversorgung), Mieterstromzuschlag-Sätze und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (Solarpaket I): EEG und Bundesnetzagentur, Stand 2025/2026. Steuerliche Angaben sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Steuerberatung.

Redaktion stromvermittlung.de