Einspeisevergütung (PV)
Die Einspeisevergütung ist eine feste Vergütung pro Kilowattstunde Solarstrom, die ins Netz eingespeist wird – nach dem EEG 20 Jahre lang garantiert. Seit dem 1. Februar 2026 sind es 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung (Anlagen bis 10 kWp). Die Sätze legt die Bundesnetzagentur fest und sie sinken halbjährlich leicht.
Eingespeiste kWh = kWp × Ertrag × Einspeise-Anteil. Vergütung = eingespeiste kWh × Satz. Voreingestellt: Teileinspeisung bis 10 kWp (7,78 ct, seit 1.2.2026).
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Die Sätze gelten für neue Anlagen ab Inbetriebnahme (Stand seit 1. Februar 2026):
| Anlagengröße | Teileinspeisung (Überschuss) | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Vergütungssätze: Bundesnetzagentur (EEG-Förderung), gültig seit 1. Februar 2026. Die Degression beträgt rund 1 % pro Halbjahr.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung?
Bei der Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) nutzen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Rest ein – der Vergütungssatz ist niedriger, dafür sparen Sie teuren Netzbezug. Bei der Volleinspeisung speisen Sie den gesamten Strom ein und erhalten einen höheren Satz, verbrauchen aber nichts selbst. Für die meisten Haushalte lohnt sich die Teileinspeisung mit hohem Eigenverbrauch.
Wie lange gibt es die Einspeisevergütung?
Die Vergütung ist ab Inbetriebnahme 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr garantiert – zum bei Start festgelegten Satz. Die Förderung läuft also weiter; für neue Anlagen sinken die Sätze aber halbjährlich. Außerdem gibt es für neue Anlagen in Stunden mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung mehr.
Einspeisevergütung für Bestandsanlagen
Bestandsanlagen behalten ihren ursprünglichen Satz für die volle 20-jährige Förderdauer. Alte Anlagen aus den Jahren 2004 bis 2012 erhalten deshalb noch deutlich höhere Sätze (teils 30 bis über 50 ct/kWh). Nach Ablauf der 20 Jahre fallen Anlagen aus der Förderung („ausgeförderte" Anlagen) und können den Strom weiter selbst nutzen oder vermarkten.
Ist Solarstrom vom eigenen Dach noch rentabel?
Ja – aber die Rechnung hat sich verschoben: Der größte Vorteil ist heute der Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte kWh spart den Netzbezug von rund 30 ct und mehr, während die Einspeisung nur knapp 8 ct bringt. Eine PV-Anlage lohnt sich daher vor allem, wenn Sie viel Strom selbst verbrauchen – idealerweise mit Speicher. Mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik.
Einspeisevergütung beim Balkonkraftwerk
Theoretisch könnten auch Balkonkraftwerke eine Einspeisevergütung erhalten. In der Praxis lohnt der Aufwand bei der geringen Überschussmenge meist nicht – der eingespeiste Strom wird oft unentgeltlich abgegeben. Der Nutzen liegt hier klar im Eigenverbrauch.
Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?
Sie melden die Anlage im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber an, der den Netzanschluss und einen Zweirichtungszähler einrichtet. Die Vergütung zahlt anschließend der Netzbetreiber automatisch aus. Für den Reststrom aus dem Netz finden Sie den günstigsten Tarif im Stromrechner.
Häufige Fragen zu Einspeisevergütung (PV)
Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 2026?
Wer legt die Einspeisevergütung fest?
Wie lange gibt es die Einspeisevergütung?
Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Volleinspeisung?
Welche Einspeisevergütung gilt für Bestandsanlagen?
Ist Solarstrom vom eigenen Dach noch rentabel?
Bekomme ich für ein Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung?
Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?
Wie wird die Einspeisevergütung 2027 aussehen?
Bekomme ich bei negativen Strompreisen eine Vergütung?
Gibt es die Einspeisevergütung bald nicht mehr?
Wie berechne ich meine Einspeisevergütung?
Im Ratgeber weiterlesen
Verwandte Begriffe
Quellen: Einspeisevergütungssätze (Stand 1. Februar 2026, Teil-/Volleinspeisung, bis 10 kWp und 10–40 kWp) sowie 20-jährige Vergütungsdauer: Bundesnetzagentur (EEG-Förderung) und Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ertrags- und Eigenverbrauchswerte im Rechner sind Richtwerte.
