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Einspeisevergütung (PV)

Die Einspeisevergütung ist eine feste Vergütung pro Kilowattstunde Solarstrom, die ins Netz eingespeist wird – nach dem EEG 20 Jahre lang garantiert. Seit dem 1. Februar 2026 sind es 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung (Anlagen bis 10 kWp). Die Sätze legt die Bundesnetzagentur fest und sie sinken halbjährlich leicht.

Einheitct/kWh (Teileinspeisung ≤10 kWp: 7,78)
FormelJahresvergütung = eingespeiste kWh × Vergütungssatz
Einspeisevergütung berechnen
Eingespeiste MengeVergütung pro Jahr

Eingespeiste kWh = kWp × Ertrag × Einspeise-Anteil. Vergütung = eingespeiste kWh × Satz. Voreingestellt: Teileinspeisung bis 10 kWp (7,78 ct, seit 1.2.2026).

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Die Sätze gelten für neue Anlagen ab Inbetriebnahme (Stand seit 1. Februar 2026):

AnlagengrößeTeileinspeisung (Überschuss)Volleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10 bis 40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh

Vergütungssätze: Bundesnetzagentur (EEG-Förderung), gültig seit 1. Februar 2026. Die Degression beträgt rund 1 % pro Halbjahr.

Teileinspeisung oder Volleinspeisung?

Bei der Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) nutzen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Rest ein – der Vergütungssatz ist niedriger, dafür sparen Sie teuren Netzbezug. Bei der Volleinspeisung speisen Sie den gesamten Strom ein und erhalten einen höheren Satz, verbrauchen aber nichts selbst. Für die meisten Haushalte lohnt sich die Teileinspeisung mit hohem Eigenverbrauch.

Wie lange gibt es die Einspeisevergütung?

Die Vergütung ist ab Inbetriebnahme 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr garantiert – zum bei Start festgelegten Satz. Die Förderung läuft also weiter; für neue Anlagen sinken die Sätze aber halbjährlich. Außerdem gibt es für neue Anlagen in Stunden mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung mehr.

Einspeisevergütung für Bestandsanlagen

Bestandsanlagen behalten ihren ursprünglichen Satz für die volle 20-jährige Förderdauer. Alte Anlagen aus den Jahren 2004 bis 2012 erhalten deshalb noch deutlich höhere Sätze (teils 30 bis über 50 ct/kWh). Nach Ablauf der 20 Jahre fallen Anlagen aus der Förderung („ausgeförderte" Anlagen) und können den Strom weiter selbst nutzen oder vermarkten.

Ist Solarstrom vom eigenen Dach noch rentabel?

Ja – aber die Rechnung hat sich verschoben: Der größte Vorteil ist heute der Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte kWh spart den Netzbezug von rund 30 ct und mehr, während die Einspeisung nur knapp 8 ct bringt. Eine PV-Anlage lohnt sich daher vor allem, wenn Sie viel Strom selbst verbrauchen – idealerweise mit Speicher. Mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik.

Einspeisevergütung beim Balkonkraftwerk

Theoretisch könnten auch Balkonkraftwerke eine Einspeisevergütung erhalten. In der Praxis lohnt der Aufwand bei der geringen Überschussmenge meist nicht – der eingespeiste Strom wird oft unentgeltlich abgegeben. Der Nutzen liegt hier klar im Eigenverbrauch.

Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?

Sie melden die Anlage im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber an, der den Netzanschluss und einen Zweirichtungszähler einrichtet. Die Vergütung zahlt anschließend der Netzbetreiber automatisch aus. Für den Reststrom aus dem Netz finden Sie den günstigsten Tarif im Stromrechner.

Häufige Fragen zu Einspeisevergütung (PV)

Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 2026?
Seit 1. Februar 2026 betragen die Sätze bei Teileinspeisung 7,78 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp und 6,73 ct/kWh für 10 bis 40 kWp. Bei Volleinspeisung sind es 12,34 bzw. 10,35 ct/kWh.
Wer legt die Einspeisevergütung fest?
Die Sätze ergeben sich aus dem EEG und werden von der Bundesnetzagentur verwaltet und veröffentlicht.
Wie lange gibt es die Einspeisevergütung?
Sie ist ab Inbetriebnahme 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr zum festgelegten Satz garantiert. Für neue Anlagen sinken die Sätze halbjährlich um rund 1 Prozent.
Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Volleinspeisung?
Bei der Teileinspeisung nutzen Sie den Strom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ein, zu einem niedrigeren Satz. Bei der Volleinspeisung speisen Sie alles ein und erhalten einen höheren Satz, verbrauchen aber nichts selbst.
Welche Einspeisevergütung gilt für Bestandsanlagen?
Bestandsanlagen behalten ihren ursprünglichen Satz für die volle 20-jährige Förderdauer. Alte Anlagen aus 2004 bis 2012 erhalten teils noch 30 bis über 50 ct/kWh.
Ist Solarstrom vom eigenen Dach noch rentabel?
Ja, vor allem über den Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte kWh spart rund 30 ct Netzbezug, während die Einspeisung nur knapp 8 ct bringt. Mit hohem Eigenverbrauch und Speicher lohnt sich PV weiterhin.
Bekomme ich für ein Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung?
Theoretisch ja, praktisch lohnt der Aufwand bei der geringen Überschussmenge meist nicht. Der eingespeiste Strom wird oft unentgeltlich abgegeben; der Nutzen liegt im Eigenverbrauch.
Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?
Sie melden die Anlage im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber an, der Netzanschluss und Zweirichtungszähler einrichtet. Die Vergütung zahlt der Netzbetreiber dann automatisch aus.
Wie wird die Einspeisevergütung 2027 aussehen?
Die Sätze sinken weiter halbjährlich um rund 1 Prozent. Für Mitte 2026 werden etwa 7,71 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kWp erwartet, danach geht die Degression weiter.
Bekomme ich bei negativen Strompreisen eine Vergütung?
Für neue Anlagen nicht. In Stunden mit negativen Börsenpreisen entfällt die Einspeisevergütung; die nicht vergüteten Zeiten werden am Ende der Förderdauer teils ausgeglichen.
Gibt es die Einspeisevergütung bald nicht mehr?
Die Förderung läuft weiter, die Sätze sinken aber kontinuierlich. Bestehende Anlagen behalten ihren Satz 20 Jahre lang, für neue Anlagen wird die Einspeisung gegenüber dem Eigenverbrauch immer weniger lukrativ.
Wie berechne ich meine Einspeisevergütung?
Eingespeiste kWh mal Vergütungssatz. Die eingespeiste Menge ist die Anlagengröße mal Jahresertrag mal Einspeise-Anteil. Mit dem Rechner oben sehen Sie das Ergebnis sofort.

Im Ratgeber weiterlesen

Verwandte Begriffe

Quellen: Einspeisevergütungssätze (Stand 1. Februar 2026, Teil-/Volleinspeisung, bis 10 kWp und 10–40 kWp) sowie 20-jährige Vergütungsdauer: Bundesnetzagentur (EEG-Förderung) und Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ertrags- und Eigenverbrauchswerte im Rechner sind Richtwerte.

Redaktion stromvermittlung.de