Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung ist eine automatische Notversorgung über den Grundversorger: Sie greift, wenn Strom ohne gültigen Liefervertrag bezogen wird – etwa nach der Insolvenz des Anbieters oder beim Einzug ohne Anmeldung. Sie ist auf maximal drei Monate befristet (§ 38 EnWG); danach geht es automatisch in die Grundversorgung über.
Was ist die Ersatzversorgung?
Wird an einem Anschluss Strom verbraucht, ohne dass ein gültiger Liefervertrag besteht, springt automatisch der örtliche Grundversorger ein – das ist die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz. Typische Fälle: Ihr Anbieter stellt die Belieferung ein (z. B. Insolvenz), oder Sie ziehen ein, ohne einen Vertrag abzuschließen. Sie müssen dafür nichts tun – der Strom fließt nahtlos weiter, Sie sind nie ohne Versorgung.
Unterschied zwischen Ersatzversorgung und Grundversorgung
| Ersatzversorgung | Grundversorgung | |
|---|---|---|
| Wann sie greift | Strombezug ohne gültigen Vertrag (Ausfall/Einzug) | Standardtarif für Haushalte ohne Sondervertrag |
| Dauer | maximal 3 Monate | unbegrenzt |
| Rechtsgrundlage | § 38 EnWG | § 36 EnWG |
| Preis | kann etwas höher sein (Mehrkosten gedeckelt) | Standard-Grundversorgungstarif |
| Danach | automatischer Übergang in die Grundversorgung | – |
Kurz: Die Ersatzversorgung ist die befristete Übergangslösung, die Grundversorgung der dauerhafte Standardtarif.
Wie lange kann man in der Ersatzversorgung bleiben?
Höchstens drei Monate. Das Versorgungsverhältnis endet, sobald Sie einen eigenen Liefervertrag haben – spätestens aber drei Monate nach Beginn. Schließen Haushaltskunden bis dahin keinen eigenen Vertrag ab, werden sie automatisch in die Grundversorgung übernommen.
Ist die Ersatzversorgung teurer als die Grundversorgung?
Sie kann etwas teurer sein, weil die kurzfristige Beschaffung aufwändiger ist. Seit der Gesetzesänderung 2022 sind die Mehrkosten aber begrenzt: Setzt der Grundversorger für Haushaltskunden höhere Ersatzversorgungspreise an, muss er die Beschaffungskosten gesondert ausweisen, und diese dürfen nicht höher sein als bei kurzfristigem Einkauf an der Börse. Preise dürfen außerdem häufiger (zum 1. und 15. eines Monats) angepasst werden. In der Praxis liegt die Ersatzversorgung damit oft nahe an der Grundversorgung – ein eigener Tarif ist trotzdem fast immer günstiger.
Was passiert nach Ende der Ersatzversorgung?
Haben Sie bis zum Ende der drei Monate keinen eigenen Vertrag abgeschlossen, gehen Sie automatisch in die Grundversorgung desselben Versorgers über – meist zum günstigeren Grundversorgungstarif. Eine Versorgungslücke entsteht also nie.
Wie kann die Ersatzversorgung beendet werden – und muss ich kündigen?
In der Regel müssen Sie nicht aktiv kündigen: Die Ersatzversorgung endet automatisch, sobald Sie einen neuen Stromvertrag abschließen – die Abmeldung übernimmt dann der neue Anbieter. Eine lange Bindung gibt es nicht, Sie können jederzeit wechseln. Wichtig ist nur, dass Sie aktiv einen günstigen Tarif wählen – sonst landen Sie im teureren Standardtarif der Grundversorgung. Den günstigsten Tarif für Ihre PLZ finden Sie im Stromrechner.
Häufige Fragen zu Ersatzversorgung
Was ist die Ersatzversorgung?
Was ist der Unterschied zwischen Ersatzversorgung und Grundversorgung?
Wie lange kann man in der Ersatzversorgung bleiben?
Ist die Ersatzversorgung teurer als die Grundversorgung?
Was kostet die Ersatzversorgung?
Was passiert nach dem Ende der Ersatzversorgung?
Wie kann die Ersatzversorgung beendet werden?
Muss ich die Ersatzversorgung kündigen?
Gibt es eine Kündigungsfrist bei der Ersatzversorgung?
Bin ich in der Ersatzversorgung sicher mit Strom versorgt?
Wann lande ich in der Ersatzversorgung?
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Verwandte Begriffe
Quellen: Rechtsgrundlage und Dauer der Ersatzversorgung: § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Bundesnetzagentur. Begrenzung der Mehrkosten für Haushaltskunden: Gesetzesänderung 2022.
