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Messstellenbetreiber

Der Messstellenbetreiber (MSB) baut Ihren Stromzähler ein, betreibt und wartet ihn und liest ihn ab. Standardmäßig ist der grundzuständige MSB (meist der örtliche Netzbetreiber) zuständig – Sie können aber einen wettbewerblichen MSB frei wählen. Er ist weder Ihr Netzbetreiber noch Ihr Stromanbieter.

Was ist ein Messstellenbetreiber – und was macht er?

Der Messstellenbetreiber ist für die Messstelle, also den Stromzähler, verantwortlich. Seine Aufgaben:

  • Einbau des Zählers (z. B. Wechsel auf einen digitalen Zähler oder ein Smart Meter);
  • Betrieb und Wartung der Messeinrichtung;
  • Ablesung und Bereitstellung der Messwerte für Netzbetreiber und Anbieter.

Man unterscheidet den grundzuständigen MSB – das ist standardmäßig der örtliche Netzbetreiber – und den wettbewerblichen MSB, den Sie nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) frei beauftragen dürfen.

Unterschied Netzbetreiber und Messstellenbetreiber

NetzbetreiberMessstellenbetreiber
Zuständig fürStromnetz, Leitungen, Hausanschlussden Zähler / die Messstelle
MachtNetzbetrieb, StörungsbeseitigungEinbau, Betrieb, Wartung, Ablesung des Zählers
BerechnetNetzentgelteMessstellenentgelt (Messpreis)
Frei wählbar?nein – ortsgebundenja – wettbewerblicher MSB möglich

Häufig ist der grundzuständige Messstellenbetreiber dieselbe Firma wie der Netzbetreiber – die Rollen sind aber rechtlich getrennt.

Wer ist mein Messstellenbetreiber – und wie finde ich ihn?

Auf Ihrer Stromrechnung ist der Messstellenbetrieb als eigener Posten ausgewiesen, oft mit Name und Codenummer des MSB. Solange Sie nichts anderes beauftragt haben, ist es der grundzuständige MSB – in der Regel Ihr Netzbetreiber. Beispiel Berlin: grundzuständiger Messstellenbetreiber ist Stromnetz Berlin; in Brandenburg übernimmt das je nach Gebiet der dortige Netzbetreiber (z. B. E.DIS).

Kann ich den Messstellenbetreiber frei wählen?

Ja. Anders als beim Netzbetreiber dürfen Sie einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen – etwa um ein Smart Meter mit zusätzlichen Funktionen zu erhalten. Der Wechsel ist gesetzlich vorgesehen, in der Praxis aber noch wenig verbreitet.

Was kostet der Messstellenbetrieb?

Die Entgelte sind durch das Messstellenbetriebsgesetz gesetzlich gedeckelt (Preisobergrenzen). Diese Beträge darf der grundzuständige MSB pro Jahr höchstens berechnen:

ZählertypJährliche Kosten (Obergrenze)
Herkömmlicher Zähler (analog)rund 10–20 € (im Netzentgelt enthalten)
Moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler)bis 25 €
Intelligentes Messsystem (Smart Meter), Pflichteinbau bis 10.000 kWhbis 40 €
Smart Meter, optionaler Einbau durch den MSBbis 30 €
Steuerbare Einrichtung (§ 14a, z. B. Wärmepumpe/Wallbox)zusätzlich bis 50 €

Preisobergrenzen: Bundesnetzagentur (Stand 2025/2026) auf Basis des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Werte für herkömmliche Zähler: Richtwert.

Wie groß ist der Anteil der Messstellenkosten am Strompreis?

Gemessen an der gesamten Stromrechnung ist der Messstellenbetrieb ein kleiner Posten. Beispiel für einen Haushalt mit 3.500 kWh und einem durchschnittlichen Strompreis:

Kostenbestandteilca. pro JahrAnteil
Strom gesamt (Energie + Netz + Steuern)≈ 1.260 €100 %
davon Messstellenbetrieb (digitaler Zähler)≈ 25 €≈ 2 %
davon Messstellenbetrieb (Smart Meter)≈ 40 €≈ 3 %

Basis: 3.500 kWh × durchschnittlicher Strompreis (eigene Auswertung, stromvermittlung.de) und gedeckelte Messentgelte (Bundesnetzagentur).

Wer zahlt die Kosten – und übernimmt sie ein Anbieter?

Die Kosten für den Messstellenbetrieb trägt die verbrauchende Person – also Sie. Abgerechnet wird über die Stromrechnung: Bei vielen Tarifen ist der Messstellenbetrieb im Strompreis enthalten, bei reinen Energiepreis-Tarifen wird er separat ausgewiesen. Ein Anbieter „übernimmt" die Kosten also nicht dauerhaft – er stellt sie nur unterschiedlich transparent in Rechnung.

Messstellenbetreiber wechseln – lohnt sich das?

Weil die Entgelte gedeckelt sind, ist die mögliche Ersparnis begrenzt. Ein Wechsel kann sich eher wegen Service und Smart-Meter-Funktionen lohnen als wegen des Preises:

VorteileNachteile
Moderne Smart-Meter-Dienste (Verbrauchsvisualisierung, dynamische Tarife)Ersparnis durch Preisdeckelung meist gering
Bündelung von Messung und Energietarif beim selben Anbieter möglichAufwand und ggf. Vertragsbindung
Teils günstigerer Messpreis als beim GrundzuständigenMögliche einmalige Einbau-/Umbaukosten am Zählerschrank

Fazit: Für die meisten Haushalte ist der Wechsel des Messstellenbetreibers nur dann interessant, wenn es um konkrete Smart-Meter-Funktionen oder dynamische Tarife geht. Das größere Sparpotenzial steckt im Wechsel des Stromanbieters – das prüfen Sie mit Ihrer Postleitzahl in Sekunden.

Häufige Fragen zu Messstellenbetreiber

Was ist ein Messstellenbetreiber?
Der Messstellenbetreiber baut den Stromzähler ein, betreibt und wartet ihn und liest ihn ab. Er ist für die Messstelle zuständig, nicht für das Netz oder den Stromverkauf.
Wer ist der Messstellenbetreiber?
Standardmäßig der grundzuständige Messstellenbetreiber, meist der örtliche Netzbetreiber. Sie können aber einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen.
Wie finde ich meinen Messstellenbetreiber heraus?
Auf der Stromrechnung ist der Messstellenbetrieb als eigener Posten ausgewiesen, oft mit Name und Codenummer. Haben Sie nichts anderes beauftragt, ist es der grundzuständige Messstellenbetreiber.
Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber?
Der Netzbetreiber ist für die Leitungen und den Hausanschluss zuständig, der Messstellenbetreiber für den Zähler: Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung. Den Netzbetreiber kann man nicht wählen, den Messstellenbetreiber schon.
Ist der Messstellenbetreiber auch der Stromanbieter?
Nein. Der Messstellenbetreiber kümmert sich um den Zähler, der Stromanbieter verkauft die Energie. Das sind getrennte Rollen.
Kann ich den Messstellenbetreiber frei wählen?
Ja. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz dürfen Sie einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen, etwa für ein Smart Meter mit Zusatzfunktionen. In der Praxis ist das aber noch wenig verbreitet.
Was kostet der Messstellenbetrieb?
Die Entgelte sind gesetzlich gedeckelt: für eine moderne Messeinrichtung bis 25 Euro im Jahr, für ein Smart Meter im Pflichteinbau bis 10.000 kWh bis 40 Euro. Steuerbare Einrichtungen kosten zusätzlich bis 50 Euro.
Wer zahlt die Kosten für den Messstellenbetreiber?
Die Kosten trägt die verbrauchende Person und damit Sie. Sie werden über die Stromrechnung abgerechnet, teils im Strompreis enthalten, teils separat ausgewiesen.
Welcher Stromanbieter übernimmt die Kosten für den Messstellenbetrieb?
Kein Anbieter übernimmt sie dauerhaft. Bei vielen Tarifen ist der Messstellenbetrieb im Preis enthalten, bei reinen Energiepreis-Tarifen wird er separat berechnet.
Ist es sinnvoll, den Messstellenbetreiber zu wechseln?
Wegen der gedeckelten Preise ist die Ersparnis meist gering. Sinnvoll ist ein Wechsel eher, wenn Sie konkrete Smart-Meter-Funktionen oder dynamische Tarife nutzen möchten.
Wer ist der günstigste Messstellenbetreiber?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, da die Entgelte ohnehin gedeckelt sind. Ein Preisvergleich lohnt nur begrenzt, das größere Sparpotenzial liegt beim Stromanbieter.
Kann der Messstellenbetreiber den Strom ablesen?
Ja. Die Ablesung der Messwerte ist eine Kernaufgabe des Messstellenbetreibers, bei Smart Metern erfolgt sie automatisch.
Wer ist der Messstellenbetreiber in Berlin?
Grundzuständiger Messstellenbetreiber in Berlin ist Stromnetz Berlin, sofern Sie keinen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragt haben.

Verwandte Begriffe

Quellen: Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb: Bundesnetzagentur (Stand 2025/2026) auf Basis des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Strompreis-Durchschnitt: eigene Auswertung, stromvermittlung.de.

Redaktion stromvermittlung.de