Sondervertrag (Strom)
Ein Sondervertrag ist jeder frei gewählte Stromliefervertrag außerhalb der gesetzlichen Grundversorgung. Wer einen solchen Vertrag abschließt, ist Sondervertragskunde (Sonderkunde) – mit individuellen Konditionen wie Laufzeit, Boni oder Preisgarantie und meist einem deutlich günstigeren Preis als in der Grundversorgung.
Was ist ein Sondervertrag beim Strom?
Die Grundversorgung ist der gesetzliche Standardtarif, in den man automatisch fällt. Alles andere – also jeder Tarif, den Sie aktiv abschließen – ist ein Sondervertrag. Praktisch ist fast jeder günstige Tarif aus einem Vergleich ein Sondervertrag, egal ob beim örtlichen Stadtwerk oder einem überregionalen Anbieter.
Sonderkunde oder Grundversorgungskunde?
| Sondervertragskunde | Grundversorgungskunde | |
|---|---|---|
| Vertrag | aktiv abgeschlossen | automatisch (ohne eigenen Vertrag) |
| Preis | meist deutlich günstiger | Standardtarif, meist teurer |
| Laufzeit | oft 12–24 Monate, teils mit Bonus | keine feste Laufzeit |
| Kündigungsfrist | laut Vertrag (nach Erstlaufzeit monatlich) | 2 Wochen, jederzeit |
| Rechtsgrundlage | individueller Vertrag (EnWG/BGB) | Grundversorgungsverordnung (StromGVV) |
Die Versorgungssicherheit ist in beiden Fällen identisch – es ist derselbe Strom über dasselbe Netz.
Was sind Sondervertragskunden?
Sondervertragskunden – kurz Sonderkunden – sind alle Haushalte, die ihren Strom über einen frei gewählten Liefervertrag beziehen, nicht über die Grundversorgung. Der Begriff grenzt sie von den Tarif- bzw. Grundversorgungskunden ab, die ohne eigenen Vertrag zum gesetzlichen Standardtarif beliefert werden.
Vor- und Nachteile eines Sondervertrags
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| meist deutlich günstigerer Preis | oft feste Vertragslaufzeit |
| Extras wie Preisgarantie oder Bonus möglich | Boni machen den Vergleich unübersichtlicher |
| Auswahl aus Ökostrom, dynamischen Tarifen u. v. m. | Bedingungen je Anbieter unterschiedlich |
Welche Rechte habe ich im Sondervertrag?
Auch als Sonderkunde sind Sie geschützt: Bei einer Preiserhöhung muss der Anbieter Sie rechtzeitig informieren, und Sie haben ein Sonderkündigungsrecht. Die Erstlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen; nach Ablauf verlängert sich der Vertrag nur noch so, dass Sie ihn monatlich kündigen können (Gesetz für faire Verbraucherverträge, 2022).
Welcher Sondervertrag für Ihre PLZ am günstigsten ist – auf Wunsch mit Ökostrom oder Preisgarantie – sehen Sie im Stromrechner.
Häufige Fragen zu Sondervertrag (Strom)
Was ist ein Sondervertrag beim Strom?
Was bedeutet Sondervertrag?
Was sind Sondervertragskunden beim Strom?
Was ist der Unterschied zwischen Sonderkunde und Grundversorgung?
Ist ein Sondervertrag günstiger als die Grundversorgung?
Welche Laufzeit hat ein Sondervertrag?
Welche Kündigungsfrist gilt im Sondervertrag?
Welche Rechte habe ich als Sondervertragskunde?
Habe ich im Sondervertrag dieselbe Versorgungssicherheit?
Wie finde ich einen guten Sondervertrag?
Im Ratgeber weiterlesen
Verwandte Begriffe
Quellen: Abgrenzung Sondervertrag/Grundversorgung: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Grundversorgungsverordnung (StromGVV). Laufzeit- und Kündigungsregeln: Gesetz für faire Verbraucherverträge (2022).
