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Sondervertrag (Strom)

Ein Sondervertrag ist jeder frei gewählte Stromliefervertrag außerhalb der gesetzlichen Grundversorgung. Wer einen solchen Vertrag abschließt, ist Sondervertragskunde (Sonderkunde) – mit individuellen Konditionen wie Laufzeit, Boni oder Preisgarantie und meist einem deutlich günstigeren Preis als in der Grundversorgung.

Was ist ein Sondervertrag beim Strom?

Die Grundversorgung ist der gesetzliche Standardtarif, in den man automatisch fällt. Alles andere – also jeder Tarif, den Sie aktiv abschließen – ist ein Sondervertrag. Praktisch ist fast jeder günstige Tarif aus einem Vergleich ein Sondervertrag, egal ob beim örtlichen Stadtwerk oder einem überregionalen Anbieter.

Sonderkunde oder Grundversorgungskunde?

SondervertragskundeGrundversorgungskunde
Vertragaktiv abgeschlossenautomatisch (ohne eigenen Vertrag)
Preismeist deutlich günstigerStandardtarif, meist teurer
Laufzeitoft 12–24 Monate, teils mit Bonuskeine feste Laufzeit
Kündigungsfristlaut Vertrag (nach Erstlaufzeit monatlich)2 Wochen, jederzeit
Rechtsgrundlageindividueller Vertrag (EnWG/BGB)Grundversorgungsverordnung (StromGVV)

Die Versorgungssicherheit ist in beiden Fällen identisch – es ist derselbe Strom über dasselbe Netz.

Was sind Sondervertragskunden?

Sondervertragskunden – kurz Sonderkunden – sind alle Haushalte, die ihren Strom über einen frei gewählten Liefervertrag beziehen, nicht über die Grundversorgung. Der Begriff grenzt sie von den Tarif- bzw. Grundversorgungskunden ab, die ohne eigenen Vertrag zum gesetzlichen Standardtarif beliefert werden.

Vor- und Nachteile eines Sondervertrags

VorteileNachteile
meist deutlich günstigerer Preisoft feste Vertragslaufzeit
Extras wie Preisgarantie oder Bonus möglichBoni machen den Vergleich unübersichtlicher
Auswahl aus Ökostrom, dynamischen Tarifen u. v. m.Bedingungen je Anbieter unterschiedlich

Welche Rechte habe ich im Sondervertrag?

Auch als Sonderkunde sind Sie geschützt: Bei einer Preiserhöhung muss der Anbieter Sie rechtzeitig informieren, und Sie haben ein Sonderkündigungsrecht. Die Erstlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen; nach Ablauf verlängert sich der Vertrag nur noch so, dass Sie ihn monatlich kündigen können (Gesetz für faire Verbraucherverträge, 2022).

Welcher Sondervertrag für Ihre PLZ am günstigsten ist – auf Wunsch mit Ökostrom oder Preisgarantie – sehen Sie im Stromrechner.

Häufige Fragen zu Sondervertrag (Strom)

Was ist ein Sondervertrag beim Strom?
Jeder frei gewählte Stromliefervertrag außerhalb der gesetzlichen Grundversorgung. Praktisch ist fast jeder günstige Tarif aus einem Vergleich ein Sondervertrag.
Was bedeutet Sondervertrag?
Dass Sie Ihren Strom über einen aktiv abgeschlossenen Vertrag mit individuellen Konditionen beziehen, statt über den gesetzlichen Standardtarif der Grundversorgung.
Was sind Sondervertragskunden beim Strom?
Haushalte, die ihren Strom über einen frei gewählten Liefervertrag beziehen. Der Begriff grenzt sie von den Grundversorgungskunden ab, die ohne eigenen Vertrag zum Standardtarif beliefert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Sonderkunde und Grundversorgung?
Der Sonderkunde hat einen aktiv abgeschlossenen, meist günstigeren Vertrag mit eigener Laufzeit. Der Grundversorgungskunde wird ohne eigenen Vertrag zum teureren Standardtarif beliefert, dafür mit zwei Wochen Kündigungsfrist.
Ist ein Sondervertrag günstiger als die Grundversorgung?
In der Regel ja. Sonderverträge sind meist deutlich günstiger, weshalb sich ein Wechsel aus der Grundversorgung fast immer lohnt.
Welche Laufzeit hat ein Sondervertrag?
Oft 12 bis 24 Monate, teils mit Bonus. Die Erstlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen, danach ist der Vertrag monatlich kündbar.
Welche Kündigungsfrist gilt im Sondervertrag?
Sie richtet sich nach dem Vertrag. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag so, dass Sie ihn mit einer Frist von einem Monat kündigen können.
Welche Rechte habe ich als Sondervertragskunde?
Bei Preiserhöhungen muss der Anbieter Sie informieren, und Sie haben ein Sonderkündigungsrecht. Zudem gelten die allgemeinen Verbraucherrechte aus EnWG und BGB.
Habe ich im Sondervertrag dieselbe Versorgungssicherheit?
Ja. Es ist derselbe Strom über dasselbe Netz. Ein Sondervertrag ändert nichts an der Versorgungssicherheit, nur an Preis und Konditionen.
Wie finde ich einen guten Sondervertrag?
Über einen Tarifvergleich. Achten Sie auf den Effektivpreis inklusive Boni, die Vertragslaufzeit und eine eventuelle Preisgarantie. Den günstigsten Tarif für Ihre PLZ zeigt der Stromrechner.

Im Ratgeber weiterlesen

Verwandte Begriffe

Quellen: Abgrenzung Sondervertrag/Grundversorgung: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Grundversorgungsverordnung (StromGVV). Laufzeit- und Kündigungsregeln: Gesetz für faire Verbraucherverträge (2022).

Redaktion stromvermittlung.de