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Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Netzbetreiber an die Kommunen zahlen – dafür, dass sie öffentliche Wege und Plätze für ihre Stromleitungen nutzen dürfen (Wegerecht). Sie wird über den Strompreis von den Verbrauchern getragen; ihre Höhe ist nach Gemeindegröße gestaffelt (für Haushalte 1,32 bis 2,39 ct/kWh).

Einheitct/kWh (1,32–2,39 je Gemeindegröße)

Was ist die Konzessionsabgabe?

Stromleitungen verlaufen unter öffentlichen Straßen und Plätzen. Für dieses Wegenutzungsrecht zahlt der örtliche Netzbetreiber der Gemeinde eine Konzessionsabgabe. Geregelt ist sie in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Über den Strompreis tragen am Ende die Verbraucher diese Abgabe.

Wie hoch ist die Konzessionsabgabe?

Die Höchstsätze für Haushalte (Tarifkunden) richten sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde:

GemeindegrößeKonzessionsabgabe
bis 25.000 Einwohner1,32 ct/kWh
bis 100.000 Einwohner1,59 ct/kWh
bis 500.000 Einwohner1,99 ct/kWh
über 500.000 Einwohner2,39 ct/kWh

Im Schwachlasttarif sind es 0,61 ct/kWh. Für Sondervertragskunden (große Verbraucher) gilt ein Höchstsatz von nur 0,11 ct/kWh.

Höchstsätze nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV).

Wer zahlt die Konzessionsabgabe?

Wirtschaftlich die Verbraucher: Sie ist ein fester Bestandteil des Strompreises und auf der Rechnung ausgewiesen. Abgeführt wird sie vom Netzbetreiber an die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Wofür nutzen die Kommunen die Einnahmen?

Die Konzessionsabgabe ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden und fließt in ihren allgemeinen Haushalt – also etwa in Infrastruktur und öffentliche Aufgaben.

Die Konzessionsabgabe im Strompreis

Sie ist ein kleiner, fester Baustein des Strompreises und in Großstädten etwas höher als in kleinen Gemeinden. Sie ist für alle Anbieter am selben Ort gleich – sparen können Sie nur über den frei wählbaren Teil des Preises. Den günstigsten Tarif für Ihre PLZ finden Sie im Stromrechner.

Häufige Fragen zu Konzessionsabgabe

Was ist die Konzessionsabgabe?
Ein Entgelt, das der Netzbetreiber an die Kommune zahlt, weil er öffentliche Wege für seine Stromleitungen nutzt. Über den Strompreis tragen sie die Verbraucher.
Wie hoch ist die Konzessionsabgabe?
Für Haushalte gestaffelt nach Gemeindegröße: 1,32 ct/kWh bis 25.000 Einwohner, 1,59 bis 100.000, 1,99 bis 500.000 und 2,39 ct/kWh über 500.000 Einwohner.
Wer zahlt die Konzessionsabgabe?
Wirtschaftlich die Verbraucher über den Strompreis. Abgeführt wird sie vom Netzbetreiber an die Stadt oder Gemeinde.
Warum ist die Konzessionsabgabe in Großstädten höher?
Weil die Höchstsätze nach Einwohnerzahl gestaffelt sind. In Städten über 500.000 Einwohnern ist der Satz mit 2,39 ct/kWh am höchsten.
Wofür nutzen Kommunen die Konzessionsabgabe?
Sie ist eine Einnahmequelle der Gemeinden und fließt in den allgemeinen Haushalt, etwa in Infrastruktur und öffentliche Aufgaben.
Zahlen Gewerbekunden eine andere Konzessionsabgabe?
Ja. Für Sondervertragskunden gilt ein Höchstsatz von nur 0,11 ct/kWh, deutlich weniger als für Haushalte.
Ist die Konzessionsabgabe bei allen Anbietern gleich?
Am selben Ort ja. Sie hängt von der Gemeinde ab, nicht vom Anbieter. Sparen können Sie nur über den frei wählbaren Teil des Strompreises.
Wo finde ich die Konzessionsabgabe?
Sie ist auf Ihrer Stromrechnung als eigener Posten unter den Preisbestandteilen ausgewiesen.
Was ist der Schwachlasttarif bei der Konzessionsabgabe?
Für Strom im Schwachlasttarif gilt ein niedrigerer Satz von 0,61 ct/kWh statt der regulären Haushaltssätze.

Verwandte Begriffe

Quellen: Höchstsätze der Konzessionsabgabe nach Gemeindegröße: Konzessionsabgabenverordnung (KAV, § 2).

Redaktion stromvermittlung.de