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Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine bundesweite Verbrauchsteuer auf Strom. Sie beträgt seit 2003 unverändert 2,05 ct/kWh und wird von allen Verbrauchern über den Strompreis gezahlt. 2026 bleibt sie für Privathaushalte gleich; nur Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft zahlen den EU-Mindestsatz von 0,05 ct/kWh.

Einheitct/kWh (Regelsatz 2,05)

Wie hoch ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer liegt seit 2003 unverändert bei 2,05 ct/kWh (20,50 €/MWh) – sowohl für Privathaushalte als auch für die meisten Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Bei einem Haushalt mit 3.500 kWh sind das rund 72 € im Jahr.

Stromsteuer 2026 – was ändert sich?

Zum 1. Januar 2026 wurde die Senkung nicht auf Haushalte ausgeweitet:

GruppeStromsteuer ab 2026
Privathaushalteunverändert 2,05 ct/kWh
Die meisten Gewerbe-/Dienstleistungsbetriebe2,05 ct/kWh
Produzierendes Gewerbe (Industrie), Land- und Forstwirtschaftdauerhaft 0,05 ct/kWh (EU-Mindestsatz)

Für Privathaushalte sieht die Bundesregierung derzeit keinen Spielraum für eine Senkung. Stattdessen werden sie über einen Zuschuss zu den Netzentgelten entlastet.

Wer zahlt die Stromsteuer?

Wirtschaftlich tragen sie die Verbraucher – sie ist ein fester Bestandteil des Strompreises. Eingezogen und an das Hauptzollamt abgeführt wird sie aber vom Stromversorger. Auf Ihrer Rechnung ist sie als eigener Posten ausgewiesen.

Wofür gibt es die Stromsteuer?

Die Stromsteuer wurde 1999 als Teil der „ökologischen Steuerreform" (Ökosteuer) eingeführt. Ziel war und ist, sparsamen Stromverbrauch zu fördern; die Einnahmen flossen vor allem in die Stabilisierung der Rentenversicherung.

Stromsteuer und Mehrwertsteuer

Auf den gesamten Strompreis – inklusive Stromsteuer, Netzentgelten und Abgaben – kommt zusätzlich die Mehrwertsteuer von 19 %. Die Mehrwertsteuer wird also auch auf die Stromsteuer erhoben („Steuer auf Steuer").

Die Stromsteuer im Strompreis

Mit 2,05 ct/kWh ist die Stromsteuer ein kleiner, fester Baustein des Strompreises – deutlich kleiner als Energiebeschaffung, Netzentgelte oder Mehrwertsteuer. So setzt sich der Strompreis zusammen:

  • Beschaffung & Vertrieb14,48 ct/kWh · 40 %
  • Netzentgelte10,72 ct/kWh · 30 %
  • Steuern, Abgaben & Umlagen5,21 ct/kWh · 14 %
  • Mehrwertsteuer (19 %)5,78 ct/kWh · 16 %

Strompreis gesamt: 36,19 ct/kWh (Durchschnitt Grundversorgung)

Eigene Berechnung, stromvermittlung.de – Basis: Netzentgelte (Bundesnetzagentur), gesetzliche Steuern/Abgaben/Umlagen (Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen) und durchschnittlicher Strompreis. Stand 2025, gerundet.

Aktuelle Meldungen zur Stromsteuer

Die Stromsteuer ist für alle Anbieter gleich – sparen können Sie über den frei wählbaren Teil des Preises. Den günstigsten Tarif für Ihre PLZ finden Sie im Stromrechner.

Häufige Fragen zu Stromsteuer

Wie hoch ist die Stromsteuer?
Sie beträgt seit 2003 unverändert 2,05 ct/kWh, das sind 20,50 Euro pro Megawattstunde.
Wie hoch ist die Stromsteuer für Privathaushalte?
Für Privathaushalte liegt sie bei 2,05 ct/kWh. Bei 3.500 kWh Jahresverbrauch sind das rund 72 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Stromsteuer ab 2026?
Für Privathaushalte und die meisten Gewerbebetriebe bleibt sie bei 2,05 ct/kWh. Produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft zahlen dauerhaft den EU-Mindestsatz von 0,05 ct/kWh.
Wird die Stromsteuer 2026 gesenkt?
Für Privathaushalte nicht. Die dauerhafte Senkung auf den EU-Mindestsatz gilt ab 2026 nur für Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft. Haushalte werden stattdessen über einen Netzentgelt-Zuschuss entlastet.
Wer muss Stromsteuer bezahlen?
Wirtschaftlich tragen sie alle Stromverbraucher über den Strompreis. Eingezogen und ans Hauptzollamt abgeführt wird sie vom Stromversorger.
Wofür wird die Stromsteuer verwendet?
Sie wurde 1999 als Ökosteuer eingeführt, um sparsamen Stromverbrauch zu fördern. Die Einnahmen dienten vor allem der Stabilisierung der Rentenversicherung.
Zahlt die Industrie weniger Stromsteuer?
Ja. Produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft zahlen ab 2026 dauerhaft den EU-Mindestsatz von 0,05 ct/kWh statt 2,05 ct/kWh.
Kommt auf die Stromsteuer noch Mehrwertsteuer?
Ja. Die Mehrwertsteuer von 19 Prozent wird auf den gesamten Strompreis erhoben, also auch auf die Stromsteuer.
Wie groß ist der Anteil der Stromsteuer am Strompreis?
Mit 2,05 ct/kWh ist sie ein kleiner, fester Anteil, deutlich geringer als Energiebeschaffung, Netzentgelte oder Mehrwertsteuer.
Kann ich bei der Stromsteuer sparen?
Nein, sie ist für alle Anbieter gleich. Sparen können Sie nur über den frei wählbaren Teil des Strompreises, also durch einen günstigen Tarif.
Wird die Stromsteuer abgeschafft?
Aktuell nicht. Für Haushalte bleibt sie 2026 bei 2,05 ct/kWh; eine vollständige Abschaffung ist nicht beschlossen.

Verwandte Begriffe

Quellen: Stromsteuersatz (2,05 ct/kWh) und Regelung ab 2026 (Industrie/Land- und Forstwirtschaft auf 0,05 ct/kWh, Haushalte unverändert): Stromsteuergesetz, Bundesfinanzministerium und Bundesregierung (Strompaket 2025/2026).

Redaktion stromvermittlung.de