Vertragslaufzeit & Kündigungsfrist (Strom)
Die Vertragslaufzeit (Erstlaufzeit) ist der Zeitraum, für den ein Stromvertrag mindestens gilt – erlaubt sind bis zu 24 Monate. Seit 2022 darf er sich danach nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und ist dann mit höchstens einem Monat Frist kündbar. In der Grundversorgung gilt eine Frist von nur zwei Wochen.
Was bedeutet Vertragslaufzeit (Erstlaufzeit) beim Strom?
Die Erstlaufzeit – oft Mindestvertragslaufzeit genannt – ist der Zeitraum, für den Sie sich anfangs binden. Während dieser Zeit können Sie den Vertrag in der Regel nur zum Laufzeitende kündigen (außer es greift ein Sonderkündigungsrecht). Danach läuft der Vertrag flexibel weiter.
Welche Laufzeiten gibt es?
- Monatlich kündbar: flexible Tarife ohne lange Bindung.
- 12 Monate: der häufigste Kompromiss aus Preis und Flexibilität.
- 24 Monate: längere Bindung, oft mit Preisgarantie.
- Grundversorgung: keine feste Laufzeit, jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar.
Sind 24-Monats-Verträge noch erlaubt? Und die automatische Verlängerung?
Ja: Eine Erstlaufzeit von bis zu 24 Monaten ist weiterhin zulässig. Geändert hat sich seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge (2022) nur die Verlängerung: Ein Vertrag darf sich nach der Erstlaufzeit nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sondern nur noch auf unbestimmte Zeit – und ist dann monatlich (max. 1 Monat Frist) kündbar.
Kündigungsfrist Strom im Überblick
| Situation | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Sondervertrag während der Erstlaufzeit | zum Laufzeitende, mit der vertraglichen Frist (oft 1 Monat) |
| Sondervertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit | jederzeit mit max. 1 Monat Frist |
| Grundversorgung | 2 Wochen, jederzeit |
| Bei Preiserhöhung oder Umzug | Sonderkündigungsrecht (siehe unten) |
Sonderkündigungsrecht: Preiserhöhung und Umzug
Preiserhöhung: Erhöht der Anbieter den Preis, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – unabhängig von der Laufzeit. Umzug: Ziehen Sie um und kann der Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht zu denselben Konditionen beliefern, dürfen Sie ebenfalls sonderkündigen (üblich mit etwa sechs Wochen Frist). Kann er weiterliefern, nehmen Sie den Vertrag mit.
12 oder 24 Monate – die Empfehlung
Die Verbraucherzentrale rät zu höchstens 12 Monaten Laufzeit, idealerweise kombiniert mit einer Preisgarantie über denselben Zeitraum. So bleiben Sie flexibel, können jährlich vergleichen und sich erneut Boni sichern. 24 Monate lohnen sich nur, wenn Preis und Garantie wirklich gut sind.
Strom kündigen: Vorlage und Vorgehen
Eine Kündigung ist formlos möglich und sollte enthalten: Name und Adresse, Kundennummer, Zählernummer, den Wunsch zur Kündigung zum nächstmöglichen Termin und Ihre Unterschrift. Am einfachsten ist es beim Anbieterwechsel: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung in der Regel automatisch. Den günstigsten Tarif für Ihre PLZ finden Sie im Stromrechner.
Häufige Fragen zu Vertragslaufzeit & Kündigungsfrist (Strom)
Was bedeutet Vertragslaufzeit bei Strom?
Welche Laufzeit hat ein Stromvertrag?
Sind Stromverträge monatlich kündbar?
Sind Verträge mit 24 Monaten Laufzeit noch erlaubt?
Wie lange darf sich ein Stromvertrag automatisch verlängern?
Was ist die Erstlaufzeit beim Strom?
Welche Kündigungsfrist gilt nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit?
Welche Kündigungsfrist gilt in der Grundversorgung?
Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Stromvertrag mit 1 Jahr Laufzeit?
Kann ich meinen Stromvertrag bei Umzug kündigen?
Habe ich bei einer Preiserhöhung ein Kündigungsrecht?
Soll man einen Stromvertrag für 12 oder 24 Monate abschließen?
Wie kündige ich meinen Stromvertrag richtig?
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Verwandte Begriffe
Quellen: Laufzeit- und Kündigungsregeln: Gesetz für faire Verbraucherverträge (2022, u. a. § 309 BGB). Kündigungsfrist Grundversorgung (2 Wochen): Grundversorgungsverordnung (StromGVV). Laufzeit-Empfehlung: Verbraucherzentrale.
