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Vertragslaufzeit & Kündigungsfrist (Strom)

Die Vertragslaufzeit (Erstlaufzeit) ist der Zeitraum, für den ein Stromvertrag mindestens gilt – erlaubt sind bis zu 24 Monate. Seit 2022 darf er sich danach nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und ist dann mit höchstens einem Monat Frist kündbar. In der Grundversorgung gilt eine Frist von nur zwei Wochen.

Was bedeutet Vertragslaufzeit (Erstlaufzeit) beim Strom?

Die Erstlaufzeit – oft Mindestvertragslaufzeit genannt – ist der Zeitraum, für den Sie sich anfangs binden. Während dieser Zeit können Sie den Vertrag in der Regel nur zum Laufzeitende kündigen (außer es greift ein Sonderkündigungsrecht). Danach läuft der Vertrag flexibel weiter.

Welche Laufzeiten gibt es?

  • Monatlich kündbar: flexible Tarife ohne lange Bindung.
  • 12 Monate: der häufigste Kompromiss aus Preis und Flexibilität.
  • 24 Monate: längere Bindung, oft mit Preisgarantie.
  • Grundversorgung: keine feste Laufzeit, jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar.

Sind 24-Monats-Verträge noch erlaubt? Und die automatische Verlängerung?

Ja: Eine Erstlaufzeit von bis zu 24 Monaten ist weiterhin zulässig. Geändert hat sich seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge (2022) nur die Verlängerung: Ein Vertrag darf sich nach der Erstlaufzeit nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sondern nur noch auf unbestimmte Zeit – und ist dann monatlich (max. 1 Monat Frist) kündbar.

Kündigungsfrist Strom im Überblick

SituationKündigungsfrist
Sondervertrag während der Erstlaufzeitzum Laufzeitende, mit der vertraglichen Frist (oft 1 Monat)
Sondervertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeitjederzeit mit max. 1 Monat Frist
Grundversorgung2 Wochen, jederzeit
Bei Preiserhöhung oder UmzugSonderkündigungsrecht (siehe unten)

Sonderkündigungsrecht: Preiserhöhung und Umzug

Preiserhöhung: Erhöht der Anbieter den Preis, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – unabhängig von der Laufzeit. Umzug: Ziehen Sie um und kann der Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht zu denselben Konditionen beliefern, dürfen Sie ebenfalls sonderkündigen (üblich mit etwa sechs Wochen Frist). Kann er weiterliefern, nehmen Sie den Vertrag mit.

12 oder 24 Monate – die Empfehlung

Die Verbraucherzentrale rät zu höchstens 12 Monaten Laufzeit, idealerweise kombiniert mit einer Preisgarantie über denselben Zeitraum. So bleiben Sie flexibel, können jährlich vergleichen und sich erneut Boni sichern. 24 Monate lohnen sich nur, wenn Preis und Garantie wirklich gut sind.

Strom kündigen: Vorlage und Vorgehen

Eine Kündigung ist formlos möglich und sollte enthalten: Name und Adresse, Kundennummer, Zählernummer, den Wunsch zur Kündigung zum nächstmöglichen Termin und Ihre Unterschrift. Am einfachsten ist es beim Anbieterwechsel: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung in der Regel automatisch. Den günstigsten Tarif für Ihre PLZ finden Sie im Stromrechner.

Häufige Fragen zu Vertragslaufzeit & Kündigungsfrist (Strom)

Was bedeutet Vertragslaufzeit bei Strom?
Die Erstlaufzeit, für die Sie sich anfangs binden. Während dieser Zeit können Sie meist nur zum Laufzeitende kündigen, danach läuft der Vertrag flexibel weiter.
Welche Laufzeit hat ein Stromvertrag?
Üblich sind monatlich kündbare Tarife, 12 oder 24 Monate. Die Grundversorgung hat keine feste Laufzeit und ist mit zwei Wochen Frist kündbar.
Sind Stromverträge monatlich kündbar?
Manche flexible Tarife von Anfang an. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist seit 2022 jeder Vertrag mit höchstens einem Monat Frist kündbar, die Grundversorgung sogar mit zwei Wochen.
Sind Verträge mit 24 Monaten Laufzeit noch erlaubt?
Ja, eine Erstlaufzeit von bis zu 24 Monaten ist weiterhin zulässig. Nur die automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr ist seit 2022 nicht mehr erlaubt.
Wie lange darf sich ein Stromvertrag automatisch verlängern?
Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge 2022 nur noch auf unbestimmte Zeit, und dann muss er mit höchstens einem Monat Frist kündbar sein. Eine automatische Verlängerung um zwölf Monate ist nicht mehr zulässig.
Was ist die Erstlaufzeit beim Strom?
Die anfängliche Mindestvertragslaufzeit, zum Beispiel 12 oder 24 Monate. Erst nach ihrem Ablauf greift die monatliche Kündbarkeit.
Welche Kündigungsfrist gilt nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit?
Höchstens ein Monat. Danach können Sie jederzeit mit dieser Frist kündigen.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Grundversorgung?
Zwei Wochen, und das jederzeit.
Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Stromvertrag mit 1 Jahr Laufzeit?
Sie kündigen zum Ende der Laufzeit mit der vertraglich vereinbarten Frist, oft einem Monat. Nach Ablauf ist der Vertrag monatlich kündbar.
Kann ich meinen Stromvertrag bei Umzug kündigen?
Ja, wenn der Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht zu denselben Konditionen beliefern kann, besteht ein Sonderkündigungsrecht, üblich mit rund sechs Wochen Frist. Andernfalls nehmen Sie den Vertrag mit.
Habe ich bei einer Preiserhöhung ein Kündigungsrecht?
Ja. Bei jeder Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von der Vertragslaufzeit.
Soll man einen Stromvertrag für 12 oder 24 Monate abschließen?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt höchstens 12 Monate, idealerweise mit Preisgarantie. So bleiben Sie flexibel. 24 Monate lohnen sich nur bei wirklich gutem Preis.
Wie kündige ich meinen Stromvertrag richtig?
Formlos mit Name, Adresse, Kundennummer, Zählernummer und dem Wunsch zur Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Beim Anbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung meist automatisch.

Im Ratgeber weiterlesen

Verwandte Begriffe

Quellen: Laufzeit- und Kündigungsregeln: Gesetz für faire Verbraucherverträge (2022, u. a. § 309 BGB). Kündigungsfrist Grundversorgung (2 Wochen): Grundversorgungsverordnung (StromGVV). Laufzeit-Empfehlung: Verbraucherzentrale.

Redaktion stromvermittlung.de