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Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die staatliche Regulierungsbehörde für die Energienetze. Beim Strom überwacht sie vor allem die Stromnetze und Netzentgelte (natürliche Monopole) und ist Anlaufstelle für Verbraucherbeschwerden rund um Netz, Zähler und Anschluss. Für die Preise der Stromanbieter ist sie nicht direkt zuständig – die bilden sich im Wettbewerb.

Was macht die Bundesnetzagentur beim Strom?

Kurz gefasst sorgt die Bundesnetzagentur dafür, dass das Stromnetz fair und bezahlbar genutzt werden kann. Ihre wichtigsten Aufgaben rund um Strom:

  • Netzentgelte regulieren: Da Stromnetze Monopole sind, legt die BNetzA über die Anreizregulierung fest, welche Netzkosten die Netzbetreiber verlangen dürfen.
  • Messwesen: Sie begleitet den Smart-Meter-Rollout und die Vorgaben für den Messstellenbetrieb.
  • Versorgungssicherheit & Netzausbau überwachen.
  • Verbraucherschutz: Der Verbraucherservice Energie informiert über Rechte und nimmt Beschwerden entgegen.

Ist die Bundesnetzagentur für Stromanbieter zuständig? Wer kontrolliert Stromanbieter?

Die Bundesnetzagentur reguliert die Netze – nicht direkt die Preise der Stromanbieter. Diese bilden sich im freien Wettbewerb, in dem Sie als Kunde mit einem Tarifwechsel selbst den größten Hebel haben. Für Streit mit dem Anbieter (Rechnung, Vertrag, Kündigung) ist die Schlichtungsstelle Energie die richtige Stelle; für Probleme mit Netz, Zähler oder Anschluss der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur.

Wann sollte ich die Bundesnetzagentur einschalten?

Ihr AnliegenRichtige Anlaufstelle
Streit über Stromrechnung, Vertrag oder Kündigung mit dem Anbieterzuerst der Anbieter, danach die Schlichtungsstelle Energie
Probleme mit Netzanschluss, Stromzähler, Messstellenbetrieb oder NetzbetreiberVerbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur
PV-Anlage: Netzanschluss, Einspeisung oder EinspeisevergütungVerbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur
Allgemeine Fragen zu Ihren Energie-RechtenVerbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur

Beschwerde einreichen: So gehen Sie vor

  1. Zuerst beim Unternehmen beschweren – schriftlich beim Stromanbieter bzw. Netzbetreiber. Das Unternehmen hat vier Wochen Zeit zu reagieren.
  2. Bleibt die Beschwerde erfolglos, wenden Sie sich an die richtige Stelle:
    • Anbieter / Vertrag / RechnungSchlichtungsstelle Energie e.V. (für private Verbraucher kostenlos, §§ 111a/111b EnWG).
    • Netz / Zähler / PV-EinspeisungVerbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur.

Musterbrief Beschwerde Stromanbieter – das gehört hinein:

  • Ihre Kundennummer und Zählernummer;
  • knappe, sachliche Schilderung des Problems mit Datum;
  • Ihre konkrete Forderung (z. B. korrigierte Abrechnung, Erstattung);
  • eine Frist zur Antwort (üblich: 14 Tage) und Ihre Kontaktdaten;
  • Versand per E-Mail oder Brief, am besten nachweisbar.

Kontakt: Bundesnetzagentur & Schlichtungsstelle Energie

StelleKontakt (Strom)
Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur
Netz, Zähler, Anschluss, PV-Einspeisung
Tel. 0228 14 15 16 (Mo–Fr 8–18 Uhr)
Verbraucherservice & Online-Beschwerde
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Streit mit dem Stromanbieter
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Tel. 030 27 57 240-0
schlichtungsstelle-energie.de

Kontaktdaten und Zuständigkeiten: Bundesnetzagentur (Verbraucherservice Energie) und Schlichtungsstelle Energie e.V., Stand 2026. Rechtsgrundlage der Schlichtung: §§ 111a/111b EnWG.

Wie will die Bundesnetzagentur Stromkunden entlasten?

Über die Regulierung der Netze: Mit der Anreizregulierung hält sie die Monopolkosten in Schach, mit der laufenden Reform der Netzentgelte sollen die Netzkosten gerechter verteilt werden. Hinzu kommen der Smart-Meter-Rollout als Basis für dynamische Tarife sowie Transparenz- und Veröffentlichungspflichten. Den unmittelbarsten Effekt auf Ihre Rechnung haben aber Sie selbst – über einen Tarifwechsel.

Aktuelle Meldungen rund um die Bundesnetzagentur

Häufige Fragen zu Bundesnetzagentur

Was macht die Bundesnetzagentur beim Strom?
Sie ist die staatliche Regulierungsbehörde für die Energienetze. Beim Strom reguliert sie vor allem die Netzentgelte und die Netzbetreiber, begleitet den Smart-Meter-Rollout und schützt über den Verbraucherservice Energie die Rechte der Kundinnen und Kunden.
Ist die Bundesnetzagentur für Stromanbieter zuständig?
Nicht direkt. Sie reguliert die Stromnetze, nicht die Preise der Anbieter, die sich im Wettbewerb bilden. Bei Streit mit dem Anbieter ist die Schlichtungsstelle Energie zuständig, bei Netzfragen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur.
Wer kontrolliert die Stromanbieter?
Die Anbieterpreise regelt der Wettbewerb, ergänzt um das Kartellrecht. Verbraucherrechte gegenüber dem Anbieter setzt die Schlichtungsstelle Energie durch. Die Bundesnetzagentur ist für die Netze und Netzentgelte zuständig.
Wann sollte ich die Bundesnetzagentur einschalten?
Bei Problemen mit dem Netzbetreiber, dem Zähler, dem Netzanschluss oder der Einspeisung einer PV-Anlage. Bei Streit über Vertrag oder Rechnung mit dem Anbieter beschweren Sie sich zuerst beim Anbieter und gehen dann zur Schlichtungsstelle Energie.
Wie reiche ich eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein?
Über das Online-Kontaktformular des Verbraucherservice Energie oder telefonisch unter 0228 14 15 16 (Mo–Fr 8–18 Uhr). Wichtig ist, dass Sie sich zuvor beim betroffenen Unternehmen beschwert haben.
Wie beschwere ich mich über meinen Stromanbieter?
Zuerst schriftlich beim Anbieter, mit Kundennummer, Schilderung und einer Frist. Reagiert er nicht innerhalb von vier Wochen oder unbefriedigend, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Was ist die Schlichtungsstelle Energie?
Eine unabhängige Stelle, die Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieunternehmen außergerichtlich schlichtet. Für private Verbraucher ist das Verfahren kostenlos; Voraussetzung ist eine zuvor erfolglose Beschwerde beim Unternehmen.
Wohin mit einer Beschwerde über den Netzbetreiber?
An den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur. Er ist für Netzanschluss, Zähler, Messstellenbetrieb und das Verhalten der Netzbetreiber zuständig.
Wohin mit einer Beschwerde zur PV-Anlage oder Einspeisevergütung?
Geht es um Netzanschluss oder Einspeisung, ist der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur zuständig. Bei vertraglichen Streitfragen zur Vergütung kann zusätzlich die Schlichtungsstelle Energie helfen.
Gibt es einen Musterbrief für die Beschwerde beim Stromanbieter?
Ein formloses Schreiben genügt. Wichtig sind Kundennummer und Zählernummer, eine sachliche Schilderung mit Datum, Ihre konkrete Forderung und eine Antwortfrist von etwa 14 Tagen, am besten nachweisbar versendet.
Wie will die Bundesnetzagentur Stromkunden entlasten?
Über die Regulierung der Netze: Anreizregulierung der Monopolkosten, die laufende Reform der Netzentgelte, den Smart-Meter-Rollout für dynamische Tarife sowie Transparenzpflichten. Die Preise der Anbieter beeinflusst sie nicht direkt.
Was kostet eine Beschwerde oder Schlichtung?
Für private Verbraucher ist sowohl die Beschwerde beim Verbraucherservice Energie als auch das Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie kostenlos.
Senkt die Bundesnetzagentur meinen Strompreis?
Nicht direkt. Sie reguliert nur die Netzkosten. Den größten Spareffekt erzielen Sie selbst, indem Sie aus der Grundversorgung in einen günstigeren Tarif wechseln.

Verwandte Begriffe

Quellen: Kontaktdaten und Zuständigkeiten: Bundesnetzagentur (Verbraucherservice Energie) und Schlichtungsstelle Energie e.V., Stand 2026. Rechtsgrundlage der Schlichtung: §§ 111a/111b EnWG.

Redaktion stromvermittlung.de